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Mittwoch, 23. November 2016

Dürfen wir nun die Gutachten zum FNP generell in Frage stellen?


»Täglich werden etwa 200 Tonnen Kalk aus der gesamten Paderborner Hochfläche herausgespült«, sieht Heiner Brinkmann vom Regionalbündnis Windvernunft dringenden Handlungsbedarf angesichts der Untersuchungen des Geologischen Dienstes. In einer Eingabe an den Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde fordert er für das Bündnis Maßnahmen und Konsequenzen auch bei der Genehmigung von beantragten Windkraftanlagen wie bei Neuenbeken, Borchen oder Niederntudorf.
In dem Schreiben bemängeln die Vertreter, dass die zwingend vorgeschriebenen Baugrunduntersuchungen nach der geotechnischen »Kategorie 3« von den Betreibern nicht durchgeführt wurden, obwohl den ortsansässigen Betreibern die Verkarstung des Untergrundes bekannt sei. Die Initiative sieht sich durch die Fachbehörde in ihrer Forderung bestätigt, dass für die genehmigungsfähige Abnahme eines solchen Bauwerkes eine »ausreichende Anzahl von Bohrungen entsprechend Din 4020« erfolgen müsse. Speziell im Windpark Hassel sei davon auszugehen, dass »die Gefahr eines Erdfalls im direkten Bereich einer WEA latent vorhanden ist«.

Tausende Tonnen ruhen auf dem Boden

Eine Enercon E 101, deren Standfestigkeit auf Karst- untergrund durch den Geologischen Dienst untersucht worden ist, steht in der Regel auf einem massiven Fundament mit einem Durchmesser von bis zu 30 Metern und einer Höhe von bis zu vier Metern. Allein das statische Gewicht eines Windrades ist enorm: Nach Herstellerangaben hat das Rad mit einer Nabenhöhe von 135 Metern allein bei der Rotormasse (Generator, Nabe und Blätter) ein Gewicht von 127 Tonnen. Der Gesamtturm wiegt 1600 Tonnen. Hinzu kommt das Fundament mit einem Volumen von etwa 1000 Kubikmetern Beton.
Ausgabe : Westfälisches Volksblatt 23.11.2016


Kritiker bemängeln Windkraftstandorte

Standsicherheit: Das Regional-Bündnis Windvernunft OWL-Sauerland wirft Betreibern vor, nur rudimentäre Gutachten in Auftrag gegeben zu haben. Der betroffene Gutachter hält geforderte Bohrungen für unnötig


Paderborn. In der Diskussion um Windräder haben die Kritiker vom Regional-Bündnis Windvernunft OWL-Sauerland einen neuen Angriffspunkt: Sie bemängeln die Standsicherheit der Anlagen auf den Karstflächen im Raum Paderborn. Diese sei ihrer Ansicht nach nicht gegeben. Sie begründen dies mit einer Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW zu einem exemplarischen Fall im Windpark Hassel (Lichtenau). Die Landesbehörde beurteilt die Bodenverhältnisse zum Teil anders als der vom Betreiber beauftragte Gutachter.
Die Windkraftgegner werfen den Anlagenbetreibern vor, nur rudimentäre Gründungsgutachten in Auftrag gegeben zu haben. "Wir haben die große Sorge, dass die Gutachten nicht ausreichend sind", sagte der Windvernunft-Vorsitzende Heinrich Brinkmann. Eine Baugrundbeurteilung mittels der angewandten Geoelektrik sei nicht möglich, da nur Löcher erkannt würden, die größer sind als einen Meter.
Vor etwa einem Jahr hatte ein Lichtenauer die Arbeiten am Fundament des betreffenden Windrades fotografiert und dokumentiert - mit Öffnungen aufgrund des Karstbodens. Daraufhin hatte sich ein früherer Hochschulprofessor aus Bad Driburg, der beim Bau der Hochbrücke über den Haxter Grund beratend war, das Gutachten angeschaut. Er kam zur Bewertung, dass die geotechnische Untersuchung des Baugrunds keine zuverlässige Methode sei.
Diese Sicht teilt der Geologische Dienst NRW in Krefeld, den der Kreis Paderborn im April um eine Stellungnahme des kritisierten Gutachtens gebeten hatte. Als direkte Baugrundaufschlüsse kämen "nur Rotationskernbohrungen mit durchgehender Gewinnung gekernter Proben in Betracht", heißt es in dem Schreiben. Diese Kerne seien detailliert zu beschreiben. Ohne Bohrungen fehlten entscheidende Grundlagen zum Nachweis des Baugrundaufbaus, die laut Norm "zwingend erforderlich" seien. Sonst sei eine "zuverlässige Beurteilung nicht möglich", es lägen "keine belastbaren Ergebnisse über eventuelle Hohlräume im Untergrund und zur Gefahr von Erdfällen vor".
Daraufhin habe der Windkraftanlagenbetreiber Johannes Lackmann mit dem Kreis Paderborn eine freiwillige Probebohrung vereinbart, zu deren Ergebnissen der Geologische Dienst erneut Stellung nehmen sollte. Demnach beständen aus ingenieurgeologischer Sicht jedoch weiterhin "erhebliche Bedenken".
"Zur Zeit liegt der Standsicherheitsnachweis nicht vor", sagte Heinrich Brinkmann. Er und Mitstreiter wie Hubertus Nolte (2. Vorsitzender Windvernunft und Vorsitzender der Gemeinschaft für Naturschutz - GfN - im Bürener Land) und Franz Mattenklodt (Windvernuft- und GfN-Mitglied) fordern für alle Genehmigungsverfahren das Einhalten der vorgeschriebenen Normen. Ihnen sei es so vorgekommen, als ob diese Thematik für den Kreis Paderborn "ganz neu gewesen sei", sagte Brinkmann.
Für Windenergieproduzent Johannes Lackmann ist die Diskussion "an den Haaren" herbeigezogen. "Wir haben die Gutachten, ich kann nur bauen, wo ich es darf", sagte Lackmann. In einem Fall habe sein Gutachter einen Standort als unbrauchbar abgelehnt. Gegen eine Gefahr spreche aus Lackmanns Sicht auch der Haftpflichtversicherungsbeitrag, den er pro Jahr und Anlage zu zahlen habe: 90 Euro.
Der betroffene Gutachter kritisierte die Windkraftgegner, "so mit den Ängsten und Sorgen der Bürger umzugehen". Der vorhandene Kreidekalkstein sei verkarstungsempfindlich und strukturgeologische Anomalien in der Tat besorgniserregend, sie würden aber mittels moderner Technologie entdeckt. Und Kleinere Kluftzonen seien keine Gefahr. Bohrungen anhand geophysikalischer Untersuchungen könnten bei Bedarf notwendig sein. Wo es keine Bodenphänomene gebe, seien sie aber unnötig, da sie nur im unmittelbaren Bohrbereich Aufschlüsse gäben. Aber natürlich könne nichts endgültig ausgeschlossen werden.
Er habe bei etwa 5.000 Windenergieanlagen begutachtet und beraten, sagte der betroffene Gutachter. Wegen der Stellungnahme des Geologischen Dienstes witterten die Gegner nun eine Chance. "Wenn man das Problem der Erdfälle umfassend betrachtet, beträfe es alle Bauvorhaben wie auch Wohnhäuser und nicht nur Windenergieanlagen", betonte er: "Es gibt im Kreis Paderborn keine einzige Anlage, die wackelt und schief steht oder umgefallen ist."
Zur Stellungnahme des Geologischen Dienstes sagte der Gutachter, dieser habe sein Gutachten "nicht in der Vollständigkeit gewürdigt".
Der Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde teilte auf Anfrage mit: "Wir prüfen die gutachterliche Stellungnahme des Geologischen Dienstes."



© 2016 Neue Westfälische
15 - Paderborn (Kreis), Mittwoch 23. November 2016
 

Dienstag, 22. November 2016

Und weiter wächst das Mißtrauen!


Wirtschaft

"Etikettenschwindel beim Strom-Mix"

Lichtblick: Ökostromanbieter sieht bei Versorgern deutliche Abweichungen.

Und kritisiert: Verbraucher werden durch gesetzliche Regelung in die Irre geführt


Berlin (AFP). Die Angaben von Energieversorgern zu ihrem Strommix führen nach Angaben des Anbieters Lichtblick viele Verbraucher in die Irre. So kaufen zahlreiche der 35 geprüften Versorger deutlich mehr Kohle- und Atomstrom ein, als sie in ihrem Strommix angeben, teilte Lichtblick in Hamburg mit. Grund seien gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften, gegen die es in der Branche allerdings "keinen großen Protest" gebe, weil sie viele Versorger "grüner aussehen" lassen als sie sind, sagte ein Lichtblick-Sprecher.


Der Öko-Versorger nahm die Angaben von 35 Stromanbietern unter die Lupe, die für das Jahr 2015 bis zum 1. November veröffentlicht werden mussten. Darunter sind große Konzerne wie Eon, Vattenfall und EnBW, aber auch zahlreiche kleinere Stadtwerke - und Lichtblick selbst. Das Unternehmen errechnete, wie der Stromeinkauf des jeweiligen Anbieters tatsächlich aussah. Das Ergebnis: Bei drei Anbietern ist der Anteil von konventionellem Strom aus Atom, fossiler Energie wie Kohle und Erdgas 42 Prozent höher als im angegebenen Strommix. Bei 21 Versorgern war der Anteil im Stromeinkauf mindestens 30 Prozent höher.


Hintergrund für die Abweichungen ist laut Lichtblick die gesetzliche Vorgabe für Versorger, einen Pflichtanteil an Strom aus Erneuerbaren Energien ausweisen zu müssen. So müsste letztlich auch ein fiktiver Anbieter, der zu 100 Prozent Kohlestrom produziert und nur Haushalte und Kleingewerbe beliefert, einen Anteil an EEG-Strom von 45,5 Prozent ausweisen, erläuterte Lichtblick-Sprecher Ralph Kampwirth. Verbraucher würden dies aber nicht richtig verstehen und annehmen, die Aufteilung entspräche dem für sie eingekauften Strommix.


"Die Versorger können nichts dafür, weil es der Gesetzgeber so vorschreibt", kritisiert Kampwirth. Mit der Stromkennzeichnung habe die Europäische Union für mehr Transparenz sorgen wollen, was für Strom für den Kunden eingekauft werde. Die Bundesregierung möchte ihrerseits, dass der Kunde sehe, dass er die Energiewende fördere. Beide Ansätze seien richtig, aber die gesetzliche Regelung hierzulande führe dazu, "dass man den Versorger grünwäscht".


Der Öko-Versorger Lichtblick forderte eine "rasche Reform der Kennzeichnung", damit der "Etikettenschwindel" ein Ende finde. "Auch für Stromprodukte muss gelten: Es darf nur das draufstehen, was auch drin ist", erklärte Lichtblick-Geschäftsführer Gero Lücking. "Nur so können Verbraucher Tarife und Anbieter klar unterscheiden."


¦ Meinungsbörse


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15 - Paderborn (Kreis), Dienstag 22. November 2016
 

Donnerstag, 10. November 2016

Auch im "Asselner" Windpark ist so etwas möglich!




Möhnesee - Eine 24 Jahre alte Windkraftanlage in der Nähe des Bismarckturms hat in der Nacht zu Mittwoch zwei jeweils etwa 50 Kilogramm schwere Flügelspitzen verloren. Eine der Spitzen steckte nur wenige Meter neben der B 516 im Acker, eine war neben der Abzweigung nach Dreihausen zu Boden gegangen.
Die havarierte Anlage und ebenso ein benachbartes „Windrad“ gleicher Bauart wurden unmittelbar nach bekanntwerden des Vorfalls von den Behörden vorläufig stillgelegt. Ebenso wurde verfügt, dass das Areal um die beiden Windenergieanlagen mit Flatterband abzusperren ist. Ergänzend nahm die Bauaufsicht beim Kreis Soest Recherchen auf, ob es weitere Anlagen dieses Typs der Firma „Nordex“ im Kreis gibt. Erste Erkenntnis: Auch in Ense hatte es eine solche Anlage gegeben, die aber schon seit einiger Zeit abgebaut ist, erläuterte Wilhelm Müschenborn, der Pressesprecher des Kreises.
Die genaue Ursache für den Unfall ist noch unklar, möglicherweise kommt Materialermüdung in Betracht. Jedenfalls seien die Fliehkräfte an den Spitzen der Rotorflügel enorm, so die Behörden.
Otto Sprenger von der Betreibergemeinschaft erklärte, dass die beiden Anlagen regelmäßig kontrolliert wurden. „Der Sachverständige war am Montag noch da.“ Die Anlage sei nach Auskunft eines Sachverständigen reparaturfähig. Danach sollen die vorläufig stillgelegten Anlagen wieder in Betrieb gehen. Vorher, so Müschenborn, müsse die Betriebssicherheit durch einen Sachverständigen belegt werden.
Die beiden Windkraftanlagen, die auf Gittermasten montiert sind, wurden 1992 errichtet, seinerzeit hatte die Gemeinde noch keine Vorrangzonen für die Windkraft ausgewiesen. Schon vorhandene Altanlagen stehen daher unter Bestandsschutz. Müssen solche Anlagen außerhalb der Vorrangzone abgebaut werden, dürften im allgemeinen keine neuen mehr errichtet werden.
Genehmigt wurden die beiden Windkraftanlagen noch nach Baurecht. Entlang Kreis-, Bundes- und Landesstraßen gilt der Bereich von null bis 20 Metern als Tabuzone, ab 20 Metern sind fragliche Standorte zustimmungspflichtig, die Straßenbaulastträger waren seinerzeit gehört worden, so Müschenborn.
Dass die durch die Luft fliegenden Flügelspitzen erheblichen Schaden hätten anrichten können, wird daran ersichtlich, dass sie rund 80 Meter von der Anlage entfernt zu Boden gingen. Otto Sprenger im Namen der Betreibergemeinschaft: „Uns geht das auch nahe, da hätte ja sonstwas passieren können, da war schon Kawumm dahinter.“ Ähnlich schätzte dies Hansfriedrich Winter vom Ordnungsamt der Gemeinde Möhnesee ein.
Unfälle mit Windkraftanlagen kommen durchaus häufiger vor. Spektakulär war der Brand einer Anlage bei Echtrop im Februar 2014. Auch kommt es bisweilen vor, dass Windkraftanlagen einen oder mehrere Rotorblätter oder Teile davon verlieren. Nach dem Orkan „Xaver“ brach im Dezember 2013 bei einem Windrad in Döhlen im Kreis Oldenburg gleich die ganze Gondel ab, bei Vlatten im Kreis Euskirchen knickte „Xaver“ eine Anlage mit 65 Metern Nabenhöhe um, in Nordbayern riss er das Rotorblatt eine Anlage ab. Im Juni 2013 krachte in den USA ein Rotorblatt auf einen Kindergarten, in dem sich zu diesem Zeitpunkt zum Glück keine Personen aufhielten. Unfälle mit Todesfällen oder Verletzten ereignen sich ansonsten zumeist bei Wartungs- oder Montagearbeiten. - tbg
Eine Auflistung von Unfällen mit Windkraftanlagen findet sich hier: www.gegenwind-vogelsberg.de/informationen/unfall/havarie/

Freitag, 4. November 2016

Und wenn sich verschiedene Befürworter der Windkraft in den Vandalismus flüchten, so bleibt das Problem dennoch bestehen!





Windkraftbanner nachts abgerissen

Etteln (WV). Sie hingen an öffentlichen Zäunen und Geländern nur wenige Tage und wurden jetzt in der Nacht abgerissen. Drei meterlange Banner von Gegnern des weiteren Ausbaus von Windkraftanlagen in Etteln mit der Forderung »Es reicht! Keine weiteren Windkraftanlagen in Borchen!« sind verschwunden. »Eine feige und zielgerichtete Aktion«, sagt der stellvertretende SPD-Fraktionschef Jürgen Schmidt. Auch in Nordborchen hängt an der Paderborner Straße ein entsprechendes Banner.

Ausgabe WV v. 03.11.2016


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Feiger Bannerklau in Etteln

 Betrifft: Windenergie-Diskussion in Borchen.


Gegner gegen den weiteren Ausbau von  Windkraftanlagen in Borchen haben ihre Forderung "Es reicht! Keine weiteren  Windkraftanlagen in Borchen!" auf große Banner gedruckt und drei von ihnen in Etteln an öffentlichen Zäunen und Geländern angebracht. Über Nacht sind sie von anders denkenden Menschen abgerissen und zum Teil zerstört werden.


Wer macht so etwas? Wie klein und hilflos ist doch diese Aktion, aber auch wie frech und verletzend. Die weitaus größte Anzahl der Bewohner Ettelns und auch der gesamten Gemeinde Borchen sorgt sich um ihre Landschaft, wissend, dass sie genug getan haben um der  Windkraft Platz zu geben - aber voller Sorge, dass noch weitere mindenstens 20 Anlagen dazu kommen sollen. Dieser Sorge geben sie unter anderem Ausdruck durch diese Banneraktion.


Wer dann heimlich in der Nacht hingeht und zerstört, der ist aus meiner Sicht feige, sicher wenig selbstbewusst - und sollte sich einfach nur schämen. Diese Aktion ist nicht einfach unter Vandalismus abzuhaken, denn hier wurde zielgerichtet vorgegangen. Das soll mundtot machen und denen in die Hände spielen, die Profit ohne Rücksicht auf die berechtigten Sorgen und Bedürfnisse der Menschen im Ort machen wollen. Dagegen muss man aufstehen und sich wehren. Unsere demokratische Grundordnung lässt dies ausdrücklich zu!


Jürgen Schmidt

33178 Borchen

© 2016 Neue Westfälische
15 - Paderborn (Kreis), Donnerstag 03. November 2016


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Online-Petition gegen Windkraftausbau

Ettelner sammeln Unterschriften

Etteln (per). Mit einer Petition an Landrat Manfred Müller wehren sich Ettelner Bürger gegen weitere Windkraftanlagen in ihrem Ort. Initiator Michael Henniges hat im Internet die Petition online gestellt und ruft Gleichgesinnte auf, das Anliegen zu unterstützen. Knapp 100 Unterschriften sind binnen kürzester Zeit zusammengekommen.
Auslöser für Henniges’ Begehren ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 28. September, das die Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borchen zur Folge hat (Az.: 11 K 2120/15). Da Windkraftanlagen (WKA) im Außenbereich laut Baugesetzbuch privilegierte Bauvorhaben sind, können Investoren damit nun auch Anlagen zur Genehmigung beantragen, die außerhalb der bis dato ausgewiesenen Vorrangzonen liegen. Dass die Befürchtungen der Anwohner nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigt der Umstand, dass beim Kreis Paderborn bislang mehr als 30 Anträge für die Errichtung von Windrädern auf Ettelner Gebiet vorliegen.
Die Gemeinde Borchen hatte jüngst in einer Sondersitzung des Rates beschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Dadurch wird für rund die Hälfte der beantragten Windkraftanlagen eine aufschiebende Wirkung für die Dauer eines Jahres erzielt. Gleichzeitig kündigte Bürgermeister Reiner Allerdissen an, gegen das Mindener Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Landrat hat sich zu dieser Frage noch nicht positioniert. Die Frist, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung einzulegen, läuft am 11. November aus.
Michael Henniges will unabhängig vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzung erreichen, dass keine Windräder außerhalb der ursprünglich festgelegten Windvorrangszonen gebaut werden dürfen. Zudem soll auch an der von der Gemeinde festgelegten Höhenbegrenzung von 100 Metern festgehalten werden. »Die Angelegenheit sollte im Petitionsausschuss des Landes NRW behandelt werden, zumal sowohl die gewählten Vertreter des Gemeinderates – quer durch alle politischen Parteien – als auch die betroffenen Bürger den weiteren Ausbau der WKA ablehnen. Es kann in einem Rechtsstaat nicht sein, dass die Gerichtsinstanzen den Willen der Politik und der Bürger aushebeln. Darüber hinaus ist festzustellen, dass im Kreis Paderborn schon jetzt die größte Dichte an WKA in ganz NRW besteht«, argumentiert Henniges.

Hier der Link zur Online-Petition: http://www.bit.ly/2fd73CB

 Ausgabe WV v. 03.11.2016

Mittwoch, 2. November 2016

Winkraftplanung zurück weisen


Ausgabe NW v. 01.11.2016 

Windkraftplanung zurückweisen


Betrifft: In der Berichterstattung über den Informationsabend in Neuenbeken und die Stellungnahme der Stadt Paderborn zur Windkraftkonzentrationszone im Bad Lippspringer Flächennutzungsplan wendet sich diese Leserin in einem offenen Brief an Landrat Manfred Müller, Paderborns Bürgermeister Michael Dreier und Bad Lippspringes Bürgermeister Andreas Bee.


Eigentlich ist es unfassbar, wenn das Vorgetragene von Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei (Ibbenbüren) stimmt, dass eine Erstellung des vorhandenen Flächennutzungsplanes (FNP) seitens der Bad Lippspringer Gemeindeverwaltung überhaupt nicht nötig gewesen wäre! Die Bürgerinitiative Lärmstopp Eggevorland sowie der Neuenbekener Ortsvorsteher Christoph Quasten hatten in die Beketalhalle Neuenbeken am 27. Oktober zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen. Bad Lippspringe hat demnach bereits alle Auflagen mit ihren vorhandenen Windkraftanlagen (WKA) erfüllt.


Der Stadt Bad Lippspringe wären hohe Ausgaben und Aufwand für kostspielige Gutachten und so weiter erspart geblieben, wenn die Rechtsabtteilung vorab entsprechend recherchiert hätte. Oder liegt der Verdacht nahe, dass man das politisch gar nicht wollte? Die mächtig gewordene WKA-Lobby baut immer mehr immensen Druck auf die Gemeinden auf, um ihre Vorhaben möglichst schnell umsetzen zu können. Ganze Landschaften in OWL sind inzwischen zugespargelt. Der heilklimatische Luftkurort Bad Lippspringe würde bei Umsetzung des FNP großen Schaden nehmen und die Existenzgrundlage für den Kurort Bad Lippspringe wäre zweifelsohne in Frage zu stellen.


Umliegende Gemeinden wie Neuenbeken und Benhausen sind bereits über Maßen durch Fehlentscheidungen der zuständigen Behörden belastet. Weitere WKA sind keineswegs hinzunehmen, da ihnen die gerichtlich festgelegten Sichtfenster genommen würden. Hier ist die Stadt Paderborn aufgefordert diese fehlerhaften Planungen umgehend zurückzuweisen beziehungsweise einzustellen.


Die Vorgaben des Natur- und Artenschutzes müssen unbedingt berücksichtigt werden und haben Vorrang vor einer skrupellosen WKA-Lobby, deren Gewinnmaximierung über alles steht!


Landrat Manfred Müller sowie die Bürgermeister betroffener Gemeinden und mündige Bürger sind aufgefordert sich gegen den vorhandenen fehlerhaften FNP und weiterer WKA in OWL entschieden entgegenzustellen und umgehend zu handeln!


Alle Beteiligten und Verantwortlichen tragen Verantwortung beachtlichen Ausmaßes gegenüber zukünftigen Generationen sowie den erforderlichen Respekt vor der Natur und Tierwelt.


Ich möchte betonen, ich sehe mich keineswegs als Gegner erneuerbaren Energien, das Gegenteil ist der Fall, aber was zu viel ist, ist zu viel!


Sigrid Illg


33100 Paderborn

Nicht nur in Lichtenau, Dorfgemeinschaft vor der Zerreißprobe!


Westfälisches Volksblatt: Ausgabe v. 01.11.2016

Kritisch mit dem Verwaltungsgerichts-Urteil zur Windenergie setzt sich dieser Leser auseinander.

Vor etwa 20 Jahren wurde von der Gemeinde Borchen der Flächennutzungsplan »Wind« erstellt und im guten Glauben für die Menschen in Etteln mit einer Höhenbegrenzung von 100 Metern erwirkt. Der Plan wurde vom damaligen Rat mit großer Mehrheit getragen und weder von der Bezirksregierung, noch vom Kreis beanstandet. Nachdem das Verwaltungsgericht in Minden den Flächennutzungsplan »Wind« nunmehr aufgehoben und somit den Weg für Riesenwindräder auch in Borchen geebnet hat, besteht innerhalb verschiedener Gruppierungen und Parteien Uneinigkeit über das weitere Vorgehen. Der Dialog ist geprägt von gegenseitigen Schuldzuweisungen und einer unsachlichen Argumentation. Dieses freut nicht zuletzt die Investoren der Windanlagen.
Meines Erachtens haben weder der jetzige Bürgermeister, noch der Gemeinderat das Dilemma zu verantworten. Sämtliche Schuldzuweisungen sind hier folglich unangebracht und nicht zielführend!
Die vom Gemeinderat im Sinne der Bürger getroffenen Beschlüsse zu dem Thema finden bei den übergeordneten politischen Instanzen und Gerichten keinerlei Beachtung mehr. Das Kommunalgesetz besagt, der Gemeinde obliegt die Planungshoheit. Die aktuelle Situation zeigt, dass diese Aussage kritisch hinterfragt werden darf und in der Realität scheinbar nicht gelebt wird. Denn wenn nun im Rat von diversen Parteien gefordert wird eine neue Planung anzugehen, um den verschiedenen Interessen gerecht zu werden, frage ich: Hat der jetzige Rat sich nicht bereits mit großer Mehrheit gegen die Riesenwindräder ausgesprochen? Haben sich nicht auch mehr als 700 Mitbürger aus Etteln mit ihrer Unterschrift dagegen ausgesprochen?
Was macht das Gerangel mit den Bürgern in einem Ortsteil wie Etteln? Etteln ist ein Ort mit einer intakten Infrastruktur und einer umfassenden Grundversorgung wie beispielsweise einer Grundschule, einem Kindergarten, einem Arzt, einer Bank und vielen Einzelhandelsunternehmen. Dieses ist für kleinere Ortsteile keine Selbstverständlichkeit, sondern dem großen Engagement der Bevölkerung zu verdanken und stellt somit den Verdienst einer intakten Dorfgemeinschaft dar. Dieses Engagement und letztlich auch der Bürgerwille wurden nun von dem Verwaltungsgericht in Minden im Sinne des Gesetzgebers mit einem einzigen Federstrich in Frage gestellt.
Der Gesetzgeber hätte aus meiner Sicht bei der Windenergie Leitplanken und Regeln einziehen müssen, so dass im Kreis Paderborn kein Wildwuchs von Windrädern hätte entstehen können. Die Errichtung der Windräder während der vergangenen Jahre ohne durchdachte Regularien brachte große Beeinträchtigungen für Mensch und Tier mit sich.
Etteln ist landschaftlich ein schöner Ort, mit sieben Seitentälern, Streuobstwiesen und ökologisch wertvollen Landschaften. Um den Ort wachsen zu lassen, haben wir hier jahrelang versucht Bauland zu erschließen. Das wurde dann mit Vertretern der Bezirksregierung vor Ort erörtert. Die Aussage der Bezirksregierung vor der Energiewende war, dass in dieser ökologisch wertvollen Landschaft mit schutzwürdigen Lebewesen keine Genehmigung zum Erschließen weiteren Baulandes erteilt werden darf. Ein paar Jahre später – bezogen auf die Errichtung von Windriesen auf denselben Ländereien – findet diese Argumentation nun keine Anwendung mehr. Es dürfen Windanlagen erbaut werden, mit bis zu 220 Meter Narbenhöhe und roter Beleuchtung während der Nacht. Dieser Entscheidungsprozess ist weder für mich, noch für meine Mitbürger nachvollziehbar und wirkt willkürlich.
Das Wählerspektrum blickt grundsätzlich skeptischer auf das politische System. Die meisten Bewohner sehen sich als große Verlierer und sagen: »Unser Wille, unsere Meinung und der Beschluss des Rates in Borchen ist überhaupt nicht gefragt.« Dies führt nicht zuletzt zur großer Frustration und einer emotional aufgeladenen Stimmung im Ort. Die jahrelang gepflegte, gute Dorfgemeinschaft ist dahin. Die Bürger haben immer weniger Vertrauen in ihre Politiker und das ist für unsere Demokratie sehr gefährlich.
FRIEDHELM RUSTEMEIER
Etteln