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Sonntag, 18. September 2016

Gibt es nun also doch schon Überlegungen die WKA´s auch in die Wälder zu setzen?



410 Meter Abstand zu Siedlungen

Windvorrangzonen: Altenbeken will bis November einen ersten Entwurf

zur Änderung des Flächennutzungsplans vorlegen


Altenbeken. Bis zur Sitzung des Bau-, Natur- und Umweltausschusses im November soll ein erster Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans auf dem Tisch liegen, der die Ausweisung von Windvorrangzonen regelt. Dabei soll die bislang gültige 23. Änderung die Grundlage für künftige Überlegungen bilden, erläutert Theo Grebe vom Bauamt der Gemeinde in der jüngsten Sitzung des Ausschusses.


Beraten wird die Gemeindeverwaltung durch die WWK Partnerschaft für Umweltplanung aus Warendorf, die bereits bei der 23. Änderung mit im Boot war. Reiner Winterkamp informierte die Ausschussmitglieder über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.


Seit 1997 ist die Windenergie im Außenbereich privilegiert. Das bedeutet, dass Anlagen genehmigt werden müssen, wenn die Gemeinde die Windenergienutzung nicht über Flächennutzungs- oder Bebauungspläne steuert und Windvorrangzonen bildet.


Einschränken können die Kommunen die Windkraftnutzung durch einen Katalog aus harten und weichen Tabuzonen sowie durch eine Reihe von Einzelfallkriterien. Wichtig ist, dass nach Abzug aller Verbotsbereiche der Windkraftnutzung immer noch substanziell Raum gegeben wird.


Allerdings haben weder der Gesetzgeber noch die Rechtssprechung den Kommunen klare Regelungen an die Hand gegeben. Als Faustregel gilt heute, wenn von der Gesamtfläche einer Kommune nach Abzug der harten Tabuzonen zehn Prozent übrigbleiben, ist der Windkraft substanziell genügend Raum gegeben.


Zu den harten Tabukriterien zählen FFH-Flächen, Naturschutzgebiete, Waldbereiche, Naturdenkmale und Naturwaldzellen. Ebenso sind Siedlungs- und Gewerbeflächen tabu. In dieselbe Kategorie fallen immissionsschutzrechtliche Mindestabstände von 410 Metern bei Siedlungen und 210 Metern im Außenbereich. Bei Bundesstraßen und Hochspannungsleitungen gilt ein Mindestabstand von 20 Metern. Ebenso tabu sind Spiel- und Sportplätze, Friedhöfe, Reiterhöfe sowie Ferienhaussiedlungen.


Zusätzlich kann die Gemeinde über den Weg der weichen Tabukriterien bestimmte Vorsorgeabstände festlegen. Dabei muss das gesamte Gemeindegebiet nach gleichen Kriterien untersucht und nachvollziehbar bewertet werden. Erschwert wird die Arbeit von Fachbüros und Kommunen durch die sich ändernden Rahmenbedingungen.


So sieht der jüngste Entwurf des Landesentwicklungsplans auch eine mögliche Windkraftnutzung in Waldgebieten vor. Dazu erklärt Helmut Block (SPD): "Bislang lagen unsere Vorrangzonen im südlichen Bereich. Was passiert, wenn sich Remmel mit der Waldnutzung durchsetzt?" Dazu erklärte Planer Winterkamp: "Wir planen auf völlig unsicherem Terrain."


Bis zur Novembersitzung soll auch die Frage einer möglichen Befangenheit von Kommunalpolitikern geklärt werden. "Im Außenbereich könnte es kritisch werden", meint Bürgermeister Hans Jürgen Wessels mit Blick auf Grundbesitz der Kommunalpolitiker.


© 2016 Neue Westfälische
15 - Paderborn (Kreis), Samstag 17. September 2016