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Mittwoch, 29. November 2017

So sehen uns unsere Nachbarn »Gute Nacht, Marie«


»Gute Nacht, Marie«

Windkraft-Bild macht nachdenklich

Zu unserer Berichterstattung über die Auswirkungen der Windkraft auf Lichtenau und die entsprechende Bebilderung (übrigens keine Montage) erreichte die Redaktion folgende Lesermeinung:
Ihr Fotograf Herr Jörn Hannemann hat hier eines der schönsten Fotos aus meiner nächsten Umgebung geschossen. Das Bild gehört eingerahmt. So ‘was Erschreckendes habe ich selten gesehen, hoffentlich sehen das potenzielle Besucher nicht. Die werden einen großen Bogen um diese Gegend machen.
Lichtenau, die Vorzeigestadt der Windenergie – wenn das auch die Meinung des überwiegenden Teils der Bevölkerung ist, dann kann es nur heißen: »Gute Nacht, Marie«.
Rolf-Dieter Albers
Borchen

Donnerstag, 16. November 2017

Windkraftgegner hoffen

Neue Methode zur Lärmmessung könnte Mindestabstand vergrößern

Kreis Paderborn(bel). Windkraftkritiker auch im Kreis Paderborn bekommen neuen Aufwind. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf bestätigte jetzt in erster Instanz eine neue Methode bei der Errechnung der Schallprognosen für Windkraftanlagen. Mögliche Auswirkungen sind noch offen.
Künftig soll bei den Berechnungen ein so genanntes »Interimsverfahren« angewendet werden. Zentrales Merkmal des Interimsverfahrens ist, dass bei der Berechnung der Schallemission die Bodendämpfung nicht mehr berücksichtigt wird. Das trägt der Entwicklung Rechnung, dass die neuen Windkraftanlagen weitaus höher geworden sind, als dies noch vor Jahren der Fall war.
Das neue Verfahren hat zur Folge, dass in der Regel die Richtwerte nach der Technischen Anweisung (TA) Lärm schneller erreicht werden. Anfang September hatte die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz den Ländern empfohlen, diese neue Methode bei Schallprognosen anzuwenden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bekräftige in einem Verfahren, dass diese neue Methode auch bei Anlagen angewendet werden sollte, die sich aufgrund eines Widerspruchs noch in einem Genehmigungsverfahren befinden. Voraussichtlich wird sich jetzt ein Oberverwaltungsgericht mit diesem Thema beschäftigen.
Welche konkreten Auswirkungen diese Entwicklung auch auf den Kreis Paderborn haben wird, ist noch offen. Windkraftkritiker fordern zwar in offenen Briefen an den Kreis Paderborn eine sofortige Anwendung, doch der Kreis Paderborn weist darauf hin, dass dieses Verfahren noch nicht verbindlich sei, und es eines entsprechenden Erlasses aus Düsseldorf bedürfe. Ende November wird zu diesem Thema eine Umweltministerkonferenz der Länder stattfinden. Nach Auffassung des Kreises sei dieses Verfahren derzeit nicht anwendbar, auch wenn es eine Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft gebe.
Ebenfalls derzeit nicht anwendbar ist nach Auffassung des Kreises eine Prüfung der so genannten »Umfassungswirkung« von Windkraftanlagen. Sie besagt, dass bei einer »Umzingelung« von Dörfern Sicht-Korridore von Windkraftanlagen frei gehalten werden müssen. Dieses Argument wird derzeit insbesondere von der Bürgerinitiative »Gegenwind Borchen« angeführt. Sie hat den Kreis Paderborn aufgefordert, dieses Kriterium anzuwenden. Aber auch hier hatte bereits der Windkraftplaner der Gemeinde Borchen bei der Vorstellung des ersten Entwurfs für den neuen Flächennutzungsplan im August darauf hingewiesen, dass dies derzeit kein »zwingendes Kriterium« sei und derzeit auch keine festen Werte hierfür vorliegen.
Das Kriterium basiert auf einem Gutachten in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2013, das dieses Kriterium erstmals in einen Plan für Windkraftanlagen im ländlichen Raum einarbeitete. Erste gerichtliche Verfahren hatten seinerzeit den Ansatz für dieses Kriterium bestätigt.