Labelliste unter der Startseite

Start-Button

Samstag, 13. August 2016

Windräder drehen sich weiterhin nur nachts



Richter: Teilzeitstilllegung von drei Anlagen in Lichtenau ist rechtens – Betreiberfirma greift Landrat an

Bericht aus dem Westfälischen Volksblatt vom 10.08.2016


Dahl/Lichtenau (seb). Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat im Eilverfahren entschieden, dass die vom Kreis Paderborn angeordnete Teilzeitstilllegung von drei Windrädern in Lichtenau rechtens ist. Die Kreisverwaltung hatte der Planungsgesellschaft Hassel mit einer so genannten Ordnungsverfügung vom 6. Juni auferlegt, dass sich die Anlagen im Windpark Hassel bis zum 30. September nur nachts drehen dürfen. Die Kreisverwaltung hat die Stilllegung angeordnet, um ein auf einem Horst in Dahl erfolgreich brütendes Schwarzstorchenpaar zu schützen. Die Störche flögen tagsüber zur Nahrungsaufnahme durch den Windpark. Das hatte ein in Bielefeld ansässiges Gutachterbüro ermittelt, das die Flugrouten der Vögel beobachtet hatte.
»Es spricht im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung bereits viel dafür, dass sich die Verfügung vom 6. Juni im Hauptverfahren als rechtmäßig erweisen wird«, lassen die Richter durchblicken, wie über die noch in Minden anhängige Klage geurteilt werden könnte. Das Gericht lobt die von der Kreisverwaltung in Auftrag gegebene Untersuchung. Die sofortige Tagstilllegung sei von der Kreisverwaltung schlüssig, substanziiert und konkret begründet.
Unterdessen kommt scharfe Kritik von der Windkraft-Betreibergesellschaft. Als »völlig unverhältnismäßig« bezeichnet der Geschäftsführer der Planungsgesellschaft Hassel, Willi Pauli, das Vorgehen des Kreises. Seit April habe die Verwaltung von dem besiedelten Schwarzstorch-Horst gewusst. Anfang Juni sei die Abschaltungsverfügung bei der Lichtenauer Firma eingegangen. »In der Zwischenzeit hat man uns weder informiert noch das Wort gegönnt, ob nicht auch weniger drastische Maßnahmen als eine beinahe Komplett-Abschaltung möglich gewesen wären«, sagt Pauli. Er müsse davon ausgehen, dass es Landrat Manfred Müller »egal« sei, dass der Planungsgesellschaft ein wirtschaftlicher Schaden entstehe. Diesen beziffert die Firma »auf einige hunderttausend Euro«, wenn die Windräder tatsächlich bis Ende September nur nachts angeschaltet werden dürfen. Auf Angebote der Betreiberin, einen Beobachtungsposten zu installieren, der bei Sichtung eines Schwarzstorches die betreffenen Windräder innerhalb von 25 Sekunden abschalten könne, sei der Kreis nicht eingegangen. Zudem verstoße der Kreis aus Sicht der Planungsgemeinschaft gegen den Artenschutzleitfaden NRW.

9 Kommentare:

  1. Der Windige Willi hat es immer noch nicht verstanden! die Energiewende ist dafür da die Umwelt, und vieleicht auch den Mensch zu retten, und nicht um aus ihr Profit zu schlagen.

    AntwortenLöschen
  2. Der Typ macht sich völlig lächerlich! Weiter so!
    Es werden schon die ersten Witze über den Herren gerissen, herrlich!

    AntwortenLöschen
  3. Vielleicht sollte ihm mal jemand ein günstiges würstchen und Getränk vorbei bringen. Das entschädigt ja bekanntlich alles ....... und schmecken tut auch.

    AntwortenLöschen
  4. Der, der den Windigen Willi bedauert13. August 2016 um 18:59

    Willi Wind kann einem schon sehr leid tun. Der Ärmste muss nun auf mehrere 100.000 € verzichten. Hoffentlich bring ihn der Verlust nicht ins Grab.

    AntwortenLöschen
  5. Alles in allem eine Nullnummer, diese verschissene Energiewende, Klimawandel u.s.w. - Demokratie auf dem Rückzug - jetzt hat es einen wie Willi erwischt und der weiß es genauso wenig wie die Richter oder Manni Müller - so ist das halt bei unausgegorener Hühnerscheisse, der Apfel fällt nach Naturgesetzen von Baum auf die Erde.

    Alles andere ist müssig.....

    AntwortenLöschen
  6. Wenn die 3 Anlagen von 4 Uhr bis 22.30 Uhr abgeschaltet werden müssen, warum laufen dann noch 2 Anlagen um 6.25 Uhr?
    Hat jemand eine Ahnung warum?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Am vergangenen Freitag lief die vordere Anlage auch noch morgens gegen 9.00 Uhr

      Löschen
  7. Ich denke mal, dass die Behörde sich nicht im Stande sieht dieses ordentlich zu kontrollieren, also ob die Zeiten auch eingehalten werden.
    Ohne Hinweise aus der Bevölkerung wird sich dann auch nichts ändern. Ohne wenn es den Storch erst erwischt hat, dann ist es zu spät.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Anlagen dürfen wieder laufen, der Schwarzstorch ist mit Nachwuchs weg!
      Wer da wohl nachgeholfen hat?

      Löschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.