Anlagen im Windpark Hassel bei Lichtenau dürfen sich wieder uneingeschränkt drehen
Bericht aus dem Westfälischen Volksblatt vom 18.08.2016
Kreis Paderborn (WV). Die drei Windräder im Windpark Hassel bei
Lichtenau, die der Kreis Paderborn zum Schutz eines brütenden
Schwarzstorchenpaares tagsüber in genau definierten Zeiträumen
stillgelegt hatte, können sich wieder uneingeschränkt drehen. Zuletzt
durften die Anlagen von 4 bis 22.30 Uhr nicht laufen.
Das seitens des Kreises beauftragte Gutachterbüro hatte zuletzt am 8.
August Flugbewegungen der Störche auf ihrer Futterroute beobachtet. Die
Kreisverwaltung hat deshalb ihre Ordnungsverfügung von Anfang Juni
mit sofortiger Wirkung aufgehoben. »Ich gehe davon aus, dass die
Schwarzstörche das Nest verlassen haben und nunmehr keine
Beeinträchtigungen für die Tiere in diesem Jahr durch den Betrieb der
Windkraftanlagen zu erwarten ist«, heißt es im Schreiben des
Paderborner Umweltamtes. Zwar seien die Vögel wohl noch zwei bis drei
Wochen in der Region, die gefähriche Route zwischen Horst und
Nahrungsgründen würden aber nicht mehr genutzt.
Im April hatte der Kreis Paderborn die Information erhalten, dass in
Dahl ein brütendes Schwarzstorchenpaar gesichtet worden sei.
Schwarzstörche zählen zu den besonders streng geschützten Tierarten.
Daraufhin wurde ein Gutachterbüro beauftragt, die Flugrouten zu
ermitteln. Die Auswertung ergab, dass diese tagsüber zur Nahrungssuche
in den Süden des Kreises fliegen. Die drei Windräder lagen auf dieser
Flugroute. Es drohte Kollisionsgefahr. Deshalb ordnete der Kreis
Paderborn die stundenweise und vorübergehende Stilllegung der Windräder
an, die ursprünglich sogar bis Ende September dauern sollte.
Die Betreibergesellschaft der Windkraftanlagen hatte allerdings
umgehend dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte
jedoch am 8. August im entsprechenden Eilverfahren die Verfügung des
Kreises. Danach habe die Paderborner Verwaltung »schlüssig, konkret und
substantiel darlegt«, aufgrund welcher Erwägungen sie die sofortige
Vollziehung und damit stundenweise Stilllegung der Windräder angeordnet
habe, hieß es. Das Gericht ließ den Kreis zudem wissen, dass im Rahmen
der Prüfung bereits viel dafür spreche, dass sich die Verfügung im
Hauptverfahren als rechtmäßig erweisen werde. Die Entscheidung im
Hauptverfahren steht noch aus.
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Oh Mann ! Was macht das hübnerische UMweltamt da?? Sonst liest man dort Gesetzestexte so, dass man im politischen BLA BLA elementar und allgemein auf der Seite des Gesetzes steht. Die Belange der Bürger weist man zwar mit Bedauern zurück ,jedoch stets mit Hinweis auf geltendes Gesetz redet man sich gleichzeitig wieder raus- als Kreisverwaltung sei man an geltende Gesetze gebunden und könne alle Entscheidungen auch nur einzig daran festmachen.Man könne zwar auch erkennen, dass so mancher Bürger benachteiligt sei, könne sich jedoch in der Angelegenheit erneuerbare Energie ausschließlich an die geltenden Gesetze halten!!!!
AntwortenLöschenLIEBEES UMWELTAMT, LIEBER HERR HÜBNER!
AN WELCHER STELLE IM GESETZ STEHT,DASS NUR BRÜTENDE SCHWARZSTÖRCHE UNTER NATURSCHUTZ STEHEN ???????
Soweit ich die Berichterstattungen in Zeitungen in Erinnerung habe, sollten die Windräder stillstehen bis zum 3o. September.Das sei in etwa die Zeit, um die die Störche hiesige Gebiete verlassen, um ins Winterquartier zu fliegen.
An der Entscheidung des Umweltamtes erkenne ich wieder einmal, dass der Einfluss der geldgierigen Investoren höher gewertet wird, als der Naturschutz. Aber diese ominösen Entscheidungen, öffentliche Verwaltung / Interessen der Investoren ziehen sich wie ein roter Faden durch nahezu alle Verfahren, die mit der Windkraft in Verbindung stehen.
AntwortenLöschenIch zitiere den Werbeslogan der Vereinigten Volksbanken:
„Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.“ Auch Investoren werden angetrieben, aber ganz gewiss nicht vom Naturschutzgedanken!
Ein Ungläubiger
AntwortenLöschenDas Westfälische Volksblatt teilt in seiner Ausgabe vom 6./7. August 2016 mit, dass die Windräder zeitweise stillgelegt werden. Am 8. August soll das Gericht in Minden dann die Rechtmäßigkeit bestätigt haben.
Als grobe Zeitvorgabe wird der 30. September als Endtermin der Abschaltungen angegeben
Am gleichen Tag, also am 8.8.16 stellt dann der Kreis fest, dass der Schutz gar nicht mehr notwendig ist.
Wenn die Abreise der Störche dann auch noch Radio verkündet wird, ist der Bürger berühigt und dem Artenschutz genüge getan.
Sicher ist der Jungstorch, begünstigt durch den Klimawandel, aus dem Nest sofort auf den Langstreckenflug in das Winterquartier aufgebrochen. Die Alttiere suchen nach wie vor an den Lichtenauer Wasserläufen ihre Nahrung,
natürlich ohne jeden Schutz.
Mir fehlt der Glaube.
Ein ordentliches Handgeld bewirkt Wunder.
AntwortenLöschenDas war Gott, der seinen Vögeln befohlen hat, das Areal zu verlassen! Denn er möchte die Umwelt schützen und die Räder sind Gottes Werk!
AntwortenLöschenIch konnte die beiden Schwarzstörche heute nachmittag bei der Nahrungssuche beobachten. Sie sind
AntwortenLöschenalso definitiv nicht ins Winterquartier aufgebrochen, sondern befinden sich auf der Nahrungssuche!
Sie kamen den Windrädern gefährlich nahe.
Es ist doch wirklich unglaublich und erschreckend was hier in unserem Kreis passiert. Naturschutz wird wohl immer unwichtiger. Wenn der kleine Bürger mal was will, werden ihm mit Hinweis auf den Naturschutz Knüppel zwischen die Beine geworfen. Aber wehe man hat genug Geld... Ich habe so langsam wirklich den Glauben an die Gerechtigkeit verloren...
AntwortenLöschenIm Hassel hätte meiner Meinung nach gar nicht gebaut werden dürfen. Ich warte eigentlich jeden Tag darauf, dass endlich mal so ein Hohlraum unter einem Rad nachgibt und das Ding unwirft. Aber selbst aus dieser Situation würden sich die Herren Windbarone wohl retten können...