Windpark Himmelreich GmbH & Co.KG droht Bußgeld
Naturschützer beobachten Weiterbau im Windpark Meerhof
Bericht aus dem Sauerlandkurier vom 19.08.2016
Meerhof.
„Das ist mir noch nie passiert. Im Prinzip bin ich platt. Deshalb habe
ich es erst einmal nicht geglaubt“, sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender
des Nabu NRW. Er wurde von Augenzeugen aus der Umgebung darüber
informiert, dass am Mittwochabend sowie in der Nacht auf Donnerstag im
Windpark Himmelreich in Meerhof trotz Baustopps weitergebaut worden sei.
Der Nabu hat seinen Rechtsanwalt eingeschaltet, der den
Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde informiert hat.
Der
Hochsauerlandkreis hat am Donnerstag umgehend Mitarbeiter nach Meerhof
geschickt, um mündlich einen Baustopp zu verhängen. Auch schriftlich
gehe eine Ordnungsverfügung raus mit der Androhung eines Zwangsgeldes.
Gleichzeitig werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Strafe könne
bis zu 50.000 Euro betragen, erklärte Martin Reuther, Pressesprecher des
Hochsauerlandkreises auf Nachfrage des SauerlandKurier. Der Baustopp,
der aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg resultiert
(SauerlandKurier berichtete), hat weiterhin Gültigkeit, so Reuther. „Das
war der Firma auch bewusst“. Dies habe man in einem Gespräch im
Kreishaus sowie telefonisch deutlich gemacht.
Michael
Flocke, Geschäftsführer der Windpark Himmelreich GmbH & Co. KG, war
bis zum Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
„Wir
befürchten, dass Fakten geschaffen werden, obwohl das gerichtliche
Verfahren noch nicht abgeschlossen ist“, sagt Johannes Schröder vom
Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK. Der Naturschützer war am
Mittwoch gegen 17 Uhr sowie am Donnerstagmorgen in Meerhof vor Ort. Zum
Zeitpunkt des Baustopps seien drei Türme im Aufbau gewesen, berichtet
er. Einer der drei Türme – die Anlage Nummer neun – habe am Mittwoch nun
ein weiteres, größeres Teil aufgesetzt bekommen. Am Donnerstagmorgen
sei dann bereits zusätzlich die Gondel montiert gewesen. „Wir
befürchten, dass es noch weitergeht. Ein Teil der Rotoren liegt da
schon“, sagt Johannes Schröder. „Hier wird einfach seitens des Investors
ein Gerichtsbeschluss mit Füßen getreten. Die Gegenseite baut einfach
weiter als ob nichts gewesen sei frei nach dem Motto ,Dreistigkeit
siegt“, so Josef Tumbrinck.
Das
Verfahren ist noch anhängig. Wie berichtet, hatte das
Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem Beschluss in einem Eilverfahren
den Bau von elf Windkraftanlagen gestoppt, weil die 60. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Marsberg nicht rechtskräftig ist. Bislang
steht eine entsprechende Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg aus.
Der Hochsauerlandkreis hatte gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster
eingereicht.
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Streit ums Himmelreich
Seit Mittwoch und in der Nacht zum gestrigen Donnerstag sei weitergebaut worden. Damit trete der Investor den Gerichtsbeschluss mit Füßen, so Nabu-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck. Der Nabu bemühe sich, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen und akzeptiere dabei selbstverständlich auch für ihn negative Urteile. Die Gegenseite dagegen baue »einfach weiter, als ob nichts gewesen sei – frei nach dem Motto: Dreistigkeit siegt«, so Tumbrinck.
Den Vorwürfen widerspricht Michael Flocke, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Windpark Himmelreich GmbH & Co.KG, energisch. Der Windpark werde keineswegs weitergebaut. Vielmehr handele es sich um unvermeidbare Arbeiten, die fertiggestellt werden müssten, um Schäden zu vermeiden. So müsse beispielsweise ein offen liegender Generator geschlossen werden, nennt er ein Beispiel. Dafür müsse die Nabe auf das Windrad aufgesetzt werden.
Flocke unterstellt, dass es dem Nabu keineswegs um Artenschutz, sondern vielmehr um Projektverhinderung gehe. Überdies habe es »mit Fairness nichts zu tun«, sich mit Kritik an die Öffentlichkeit zu wenden und nicht zunächst den Betreiber auf die vermeintliche Fortsetzung der Bauarbeiten anzusprechen. Gegen den verhängten Baustopp habe seine Gesellschaft mittlerweile Beschwerde eingelegt.
Wie berichtet (WV vom 2. August) dürfen die elf geplanten Anlagen im Himmelreich, von denen einige bereits fast fertig sind, zurzeit nicht weitergebaut werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat vorsorglich einen Baustopp für den Windpark, der in der Nähe von Gut Wohlbedacht an Bad Wünnenberger Stadtgebiet angrenzt, verhängt. Eine Entscheidung im Rechtsstreit mit dem Naturschutzbund, der geklagt hatte, steht noch aus. Allerdings hat das Gericht bereits durchblicken lassen, dass der Baustopp durchaus eine Tendenz für das noch ausstehende Hauptverfahren zeige.
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Weiterbau im Windpark Himmelreich in Marsberg-Meerhof
trotz Baustopp!
Naturschützer beobachten Weiterbau,
Umweltamt des HSK kann auch vor Ort die Bauleute nicht
stoppen.
Bericht im SauerlandKurier am 18. Aug 2016
Hallo liebe Mitstreiter und Freunde,
nachfolgend der Link zum aktuellen Artikel im
Sauerlandkurier. Die Presse im Kreis Paderborn ist ebenfalls informiert.
Im Windpark Himmelreich war es nur ein paar Tage lang
still. Wir berichteten unter http://rbw-owl.blogspot.de/
über NABU-Pressemitteilung am 29.7. mit Foto von 3 halbfertigen Türmen.
Nun wird doch wieder weitergebaut
- trotz eines vom Verwaltungsgericht Arnsberg erlassenen
Baustopps
- und obwohl ein Ordnungsverfahren mit Zwangsgeld und
Bußgeld eingeleitet ist.
Naturschutzverbände befürchten, dass Fakten geschaffen
werden, obwohl das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der
Nabu hat erneut seinen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Da wird seitens der Investoren heftig gepokert und um
hohe Summen gezockt. Und wenn die Wette verloren wird, wird gejammert, es sei
unverantwortlich hoher "Schaden" entstanden! Den man dann wieder
einzuklagen versucht. D.h. noch eine weitere Wette um hohen Einsatz.
Im Augenblick aber wird der sogenannte
"Schaden" stündlich größer, absichtlich! Denn es wird Tag und Nacht
weitergebaut. Entsprechend steigt ständig auch der "Streitwert" der
abzusehenden Gerichtsverfahren, bis zu betriebsfertigen(!) Anlagen, die evtl.
demontiert und zurückgebaut werden müssen. Oder die nur mit Auflagen in Betrieb
gehen dürfen, die ein absolutes Verlustgeschäft bedeuten.
Oder ist das Ganze ohnehin nur ein Abschreibungsgeschäft,
und somit egal wie es ausgeht? Die Investoren müssen jedenfalls z.Z. das ganze
Spielgeld für ihren Wett-Einsatz einfach so rumliegen haben, denn jede Bank
würde sofort aus der Finanzierung aussteigen.
Aber die Projekt-Entwickler-Firmen und die Baufirmen
bekommen natürlich so oder so ihr Geld.
Beobachten Sie in den nächsten Tagen die lokalen Medien.
Es läuft hier ein Wirtschaftskrimi, schlimmer als ihn sich ein Drehbuchautor je
ausdenken könnte!
Regionalbündnis Windvernunft e.V.
i.A. Michael Kalicinsky
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Naturschutzbund kritisiert Fortsetzung der Bauarbeiten – Flocke widerspricht
Bericht aus dem Westfälischen Volksblatt vom 19.08.2016
Altkreis Büren (han). Trotz des Baustopps, den das Verwaltungsgericht Arnsberg erlassen hat, gingen die Bauarbeiten im Windpark Himmelreich bei Meerhof weiter. Das hat gestern der Naturschutzbund (Nabu) kritisiert, der gerichtlich gegen den Park mit elf Windrädern an der Grenze zu Fürstenberg vorgeht.Seit Mittwoch und in der Nacht zum gestrigen Donnerstag sei weitergebaut worden. Damit trete der Investor den Gerichtsbeschluss mit Füßen, so Nabu-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck. Der Nabu bemühe sich, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen und akzeptiere dabei selbstverständlich auch für ihn negative Urteile. Die Gegenseite dagegen baue »einfach weiter, als ob nichts gewesen sei – frei nach dem Motto: Dreistigkeit siegt«, so Tumbrinck.
Den Vorwürfen widerspricht Michael Flocke, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Windpark Himmelreich GmbH & Co.KG, energisch. Der Windpark werde keineswegs weitergebaut. Vielmehr handele es sich um unvermeidbare Arbeiten, die fertiggestellt werden müssten, um Schäden zu vermeiden. So müsse beispielsweise ein offen liegender Generator geschlossen werden, nennt er ein Beispiel. Dafür müsse die Nabe auf das Windrad aufgesetzt werden.
Flocke unterstellt, dass es dem Nabu keineswegs um Artenschutz, sondern vielmehr um Projektverhinderung gehe. Überdies habe es »mit Fairness nichts zu tun«, sich mit Kritik an die Öffentlichkeit zu wenden und nicht zunächst den Betreiber auf die vermeintliche Fortsetzung der Bauarbeiten anzusprechen. Gegen den verhängten Baustopp habe seine Gesellschaft mittlerweile Beschwerde eingelegt.
Wie berichtet (WV vom 2. August) dürfen die elf geplanten Anlagen im Himmelreich, von denen einige bereits fast fertig sind, zurzeit nicht weitergebaut werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat vorsorglich einen Baustopp für den Windpark, der in der Nähe von Gut Wohlbedacht an Bad Wünnenberger Stadtgebiet angrenzt, verhängt. Eine Entscheidung im Rechtsstreit mit dem Naturschutzbund, der geklagt hatte, steht noch aus. Allerdings hat das Gericht bereits durchblicken lassen, dass der Baustopp durchaus eine Tendenz für das noch ausstehende Hauptverfahren zeige.
Die Investoren haben halt die Macht übernommen.
AntwortenLöschenBei den Gewinnen werden doch wohl 10.000 € Zwangsgeld nicht stören.
Kommt das Windrad eine Woche früher an das Netz ist das Zwangsgeld schon wieder eingenommen.
Auch die Obergrenze von 50.000 € wird Herrn Flocke absolut nicht stören.
Die Einnahmen aus dem EEG sind ja gesichert und werden auch weiter steigen.
Sind Politiker,Verwaltungen und Gerichte im Dauerurlaub?
Bei uns "Normalbürgern" kennen die Behörden, auch bei Bagatellen, keine Gnade.
So langsam verstehe ich die Pegida Demonstranten und diejenigen, die die AfD wählen und demnächst wählen werden. Die Normalbürger werden nur noch geschröpft - egal wo. Um beim Thema Windkraft zu bleiebn: Hier wird geltendes Recht ausgehebelt, permanent gegen den Natur- und Landschaftsschutz verstoßen und die Herren und Frauen Kommunalpolitiker treffen sich dann noch beim Gläschen Sekt mit den Investoren und Lobbyisten. Wen wunderts, dass es immer mehr Menschen schietegal ist, was da im Dorf und Land passiert - man kann ja sowieso nix machen. Auch ich als ewiger CDU-Wähler werde demnächst die AfD wählen - so geht es einfach nicht mehr weiter!
AntwortenLöschenWenn das Schule macht..., dass man sich noch nicht mal mehr an Urteile zu halten hat, haben wir ein großes Problem, nämlich das des Autoritätsverlustes. Wie will man Kind bis Greis dazu bringen sich an Regeln zu halten, wenn Recht für diejenigen nicht mehr gilt, die es sich erkaufen kann?
AntwortenLöschenAuch so mancher Rechtsberater der Investoren sollte sich einfach mal selbst hinterfragen, inwieweit er durch sein Handeln unser Rechtssystem aushöhlt und damit seinen freien Berufsstand gefährdet.
Insgesamt stinkt der Misthaufen, ob Schwarzstorch oder Himmelreich einfach von Weiten.
Lieber "Wo soll das noch hinführen?", zu dem, was Sie schreiben, fällt mir spontan etwas ein, das ich vor kurzem aufgeschnappt habe: "Aus Protest die AfD wählen, weil einem die aktuelle Politik nicht passt, ist wie in der Kneipe aus der Toilette trinken, weil das Bier nicht schmeckt.". Fand ich persönlich sehr passend.
AntwortenLöschenAnonym 24. August 2016 um 15:58, du hast zwar nicht unbedingt unrecht, aber man sieht, dass nicht nur in diesem Bereich eine riesengroße politische Unzufriedenheit und Unsicherheit herrscht. Deine Aussagen sind aber auch nicht unbedingt hilfreich!
LöschenFür den Ort wäre es am besten wenn sich Leute zur Wahl stellen die wirklich was bewegen wollen und damit meine ich nicht die Flügel der windräder!
AntwortenLöschenAm besten parteilos! Leute die kritisch hinterfragen und nicht nur das Ego auf dem klostermannmarkt aufpolieren wollen.
Wer sollte das denn noch sein? Drei Jahre lang hat man die kritischen Geister diffamiert und angefeindet. Die Bauern wollen in Lichtenau das sagen haben....Sind sie doch mal mutig.
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