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Donnerstag, 21. Januar 2016

Investoren ignorieren weiterhin Bürger- und Naturschutz - So geht Polemik

WDR - Lokalzeit OWL 19.01.2016

Hier der Link zum WDR-Video:

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-owl/videorotmilanbremstwindkraftaus100_size-L.html?autostart=true#banner



3 Kommentare:

  1. Spricht Großinvestor Joh. Lackmann etwa „neidvoll“ vom NABU „als dem reichsten Umweltverband“?
    Dass er und seine Mitinvestoren sich auf Kosten einer zu einem Großteil leider auch immer ärmer werdenden deutschen Gesellschaft durch hohe Subventionen und einem durch das EEG völlig überteuertem Strom bereichert, verschweigt er selbstgefällig.
    „Diese Spendenindustrie (dem NABU gegenüber) müssen wir stoppen“! glaubt er abschließend noch raten zu müssen. Diese Aussage ist an Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten.
    Gerade er, der wie viele andere Windbarone verschwenderisch hohe Summen in die Vereine und Bürgerstiftungen der Anrainergemeinden pumpen um sich diese und deren Mitglieder gefällig zu machen, damit ja kein weiterer „Gegenwind“ für seine neuen Windkraftpläne aufkommt, kann man getrost als „Spendenindustrie“ bezeichnen.
    Mehr Unredlichkeit geht nicht Herr Lackmann.
    Von einem Naturschutzverband wie dem NABU oder auch dem BUND darf und muss man erwarten, dass sich wenigstens diese noch um Natur- und Artenschutz bemühen. Wenn nicht die – wer denn sonst?
    Bei Windkraftbetreibern und Landwirten sind es doch nur noch Lippenbekenntnisse und nicht mehr!

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  2. Es verschlägt einem die Sprache. Im gleichen Stiel hat Herr Lackmann auch Anzeigen in die Presse gebracht.
    Am 15.01.2015 in der TAZ. Der Bundesgeschäftführer des NABU antwortet am 22.02.2015. Dazu einige Auszüge:
    " Anträge und Genehmigungen von Windkraftprojekten sind vielerorts mangelhaft-weder werden die Interessen der Bevölkerung noch der Natur ausreichend berücksichtigt"...."Ihre Aussagen zum Verbandsklagerecht von Umweltverbänden sind falsch. Der NABU kann mit einer Klage nichts verhindern. Das zuständige Gericht prüft die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen und die korrekte Umsetzung von Planungsrecht. Als Windkraftbetreiber liegt es in Ihrer Verantwortung geltendes Recht einzuhalten!"..."Die Vorgaben zur Einhaltungen von Abständen zwischen Windrädern und Brutstandorten gefährdeter Vogelarten stammen nicht vom NABU, sondern wurden von Staatlichen Vogelschutzarten entwickelt und Gelten vor Gericht als wissenschaftliche Messlatte für das Tötungsrisiko von Vögeln."

    In Lichtenau ist der Artenschutz offenbar kein Thema und auf Abstände zu den Milanhorsten muss nun mal verzichtet werden. Der selbstlose Einsatz für die Energiewende und die tiefe Sorge um den Klimawandel zwingen unsere Politiker den Investoren freien Lauf zu lassen.

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    1. Richtigstellung: Natürlich war der Bericht am 22.01.2016 in der TAZ.

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