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Donnerstag, 16. November 2017

Windkraftgegner hoffen

Neue Methode zur Lärmmessung könnte Mindestabstand vergrößern

Kreis Paderborn(bel). Windkraftkritiker auch im Kreis Paderborn bekommen neuen Aufwind. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf bestätigte jetzt in erster Instanz eine neue Methode bei der Errechnung der Schallprognosen für Windkraftanlagen. Mögliche Auswirkungen sind noch offen.
Künftig soll bei den Berechnungen ein so genanntes »Interimsverfahren« angewendet werden. Zentrales Merkmal des Interimsverfahrens ist, dass bei der Berechnung der Schallemission die Bodendämpfung nicht mehr berücksichtigt wird. Das trägt der Entwicklung Rechnung, dass die neuen Windkraftanlagen weitaus höher geworden sind, als dies noch vor Jahren der Fall war.
Das neue Verfahren hat zur Folge, dass in der Regel die Richtwerte nach der Technischen Anweisung (TA) Lärm schneller erreicht werden. Anfang September hatte die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz den Ländern empfohlen, diese neue Methode bei Schallprognosen anzuwenden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bekräftige in einem Verfahren, dass diese neue Methode auch bei Anlagen angewendet werden sollte, die sich aufgrund eines Widerspruchs noch in einem Genehmigungsverfahren befinden. Voraussichtlich wird sich jetzt ein Oberverwaltungsgericht mit diesem Thema beschäftigen.
Welche konkreten Auswirkungen diese Entwicklung auch auf den Kreis Paderborn haben wird, ist noch offen. Windkraftkritiker fordern zwar in offenen Briefen an den Kreis Paderborn eine sofortige Anwendung, doch der Kreis Paderborn weist darauf hin, dass dieses Verfahren noch nicht verbindlich sei, und es eines entsprechenden Erlasses aus Düsseldorf bedürfe. Ende November wird zu diesem Thema eine Umweltministerkonferenz der Länder stattfinden. Nach Auffassung des Kreises sei dieses Verfahren derzeit nicht anwendbar, auch wenn es eine Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft gebe.
Ebenfalls derzeit nicht anwendbar ist nach Auffassung des Kreises eine Prüfung der so genannten »Umfassungswirkung« von Windkraftanlagen. Sie besagt, dass bei einer »Umzingelung« von Dörfern Sicht-Korridore von Windkraftanlagen frei gehalten werden müssen. Dieses Argument wird derzeit insbesondere von der Bürgerinitiative »Gegenwind Borchen« angeführt. Sie hat den Kreis Paderborn aufgefordert, dieses Kriterium anzuwenden. Aber auch hier hatte bereits der Windkraftplaner der Gemeinde Borchen bei der Vorstellung des ersten Entwurfs für den neuen Flächennutzungsplan im August darauf hingewiesen, dass dies derzeit kein »zwingendes Kriterium« sei und derzeit auch keine festen Werte hierfür vorliegen.
Das Kriterium basiert auf einem Gutachten in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2013, das dieses Kriterium erstmals in einen Plan für Windkraftanlagen im ländlichen Raum einarbeitete. Erste gerichtliche Verfahren hatten seinerzeit den Ansatz für dieses Kriterium bestätigt.

1 Kommentar:

  1. Wie groß erhoffen sich die Gutgläubigen den Mindestabstand denn?
    Werden die Voraussetzungen für mehr Abstand denn nicht klar negiert, wenn man die Aussage des neuen NRW-Energieministers im nachstehenden Artikel liest, der eine Verdoppelung der Windkraftanlagen in NRW bejaht? Also noch mal etwa 500 WEA im Kreis Paderborn benötigen doch Platz, der immer enger wird, wenn man die Abstände zu den Siedlungen vergrößert oder?

    Der Artikel im Westfälischen Volksblatt am 26.Oktober 2017:
    Überschrift: Land will Windkraft fördern! Zitat: „Trotz ihres restriktiven Windkrafterlasses will die NRW-Landesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern! Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) kündigte ein „Entfesselungspaket“ an. Regelungen, die Investitionen in wettbewerbsfähige und umweltfreundliche Solar-, Geothermie- und Windkraftanlagen behinderten, sollen abgeschafft werden. Die Leistung der 3500 Windkraftanlagen soll bis 2022 fast verdoppelt werden!“

    Kurz nachdenken und sich fragen: Warum haben im Mai bei der NRW-Landtagswahl die Menschen im Kreis Paderborn eigentlich CDU und FDP gewählt? Eine Verdoppelung der Windkraftanlagen hätten sie doch auch weiterhin mit Remmel haben können oder? Hatten die vor der Wahl angetretenen heimischen CDU.ler und FDP.ler nicht davon gesprochen, mehr Rücksicht auf die Menschen in den Windgewinnungszonen zu nehmen? Besteht die Rücksicht allein darin, den Abstand der WEA zur Wohnbebauung um etwa 100 bis 150 Meter vergrößern zu wollen? Ach ja, da haben die Wähler also wieder mal was falsch verstanden!
    Wie titelte da ein heimischer CDU-Politiker am Jahresanfang sein neues Buch: „Die machen eh, was sie wollen“. Noch Fragen, warum immer weniger Menschen der Politik vertrauen und warum immer mehr Menschen sich den „Alternativen für Deutschland“ zuwenden?


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