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Dienstag, 20. September 2016
Sonntag, 18. September 2016
Gibt es nun also doch schon Überlegungen die WKA´s auch in die Wälder zu setzen?
410 Meter Abstand zu Siedlungen
Windvorrangzonen: Altenbeken will bis November einen ersten Entwurf
zur Änderung des Flächennutzungsplans vorlegen
Von Ralph Meyer
Altenbeken.
Bis zur Sitzung des Bau-, Natur- und Umweltausschusses im November soll
ein erster Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans auf dem
Tisch liegen, der die Ausweisung von Windvorrangzonen regelt. Dabei soll
die bislang gültige 23. Änderung die Grundlage für künftige
Überlegungen bilden, erläutert Theo Grebe vom Bauamt der Gemeinde in der
jüngsten Sitzung des Ausschusses.
Beraten
wird die Gemeindeverwaltung durch die WWK Partnerschaft für
Umweltplanung aus Warendorf, die bereits bei der 23. Änderung mit im
Boot war. Reiner Winterkamp informierte die Ausschussmitglieder über die
gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Seit
1997 ist die Windenergie im Außenbereich privilegiert. Das bedeutet,
dass Anlagen genehmigt werden müssen, wenn die Gemeinde die
Windenergienutzung nicht über Flächennutzungs- oder Bebauungspläne
steuert und Windvorrangzonen bildet.
Einschränken
können die Kommunen die Windkraftnutzung durch einen Katalog aus harten
und weichen Tabuzonen sowie durch eine Reihe von Einzelfallkriterien.
Wichtig ist, dass nach Abzug aller Verbotsbereiche der Windkraftnutzung
immer noch substanziell Raum gegeben wird.
Allerdings
haben weder der Gesetzgeber noch die Rechtssprechung den Kommunen klare
Regelungen an die Hand gegeben. Als Faustregel gilt heute, wenn von der
Gesamtfläche einer Kommune nach Abzug der harten Tabuzonen zehn Prozent
übrigbleiben, ist der Windkraft substanziell genügend Raum gegeben.
Zu
den harten Tabukriterien zählen FFH-Flächen, Naturschutzgebiete,
Waldbereiche, Naturdenkmale und Naturwaldzellen. Ebenso sind Siedlungs-
und Gewerbeflächen tabu. In dieselbe Kategorie fallen
immissionsschutzrechtliche Mindestabstände von 410 Metern bei Siedlungen
und 210 Metern im Außenbereich. Bei Bundesstraßen und
Hochspannungsleitungen gilt ein Mindestabstand von 20 Metern. Ebenso
tabu sind Spiel- und Sportplätze, Friedhöfe, Reiterhöfe sowie
Ferienhaussiedlungen.
Zusätzlich
kann die Gemeinde über den Weg der weichen Tabukriterien bestimmte
Vorsorgeabstände festlegen. Dabei muss das gesamte Gemeindegebiet nach
gleichen Kriterien untersucht und nachvollziehbar bewertet werden.
Erschwert wird die Arbeit von Fachbüros und Kommunen durch die sich
ändernden Rahmenbedingungen.
So
sieht der jüngste Entwurf des Landesentwicklungsplans auch eine
mögliche Windkraftnutzung in Waldgebieten vor. Dazu erklärt Helmut Block
(SPD): "Bislang lagen unsere Vorrangzonen im südlichen Bereich. Was
passiert, wenn sich Remmel mit der Waldnutzung durchsetzt?" Dazu
erklärte Planer Winterkamp: "Wir planen auf völlig unsicherem Terrain."
Bis
zur Novembersitzung soll auch die Frage einer möglichen Befangenheit
von Kommunalpolitikern geklärt werden. "Im Außenbereich könnte es
kritisch werden", meint Bürgermeister Hans Jürgen Wessels mit Blick auf
Grundbesitz der Kommunalpolitiker.
© 2016 Neue Westfälische
15 - Paderborn (Kreis), Samstag 17. September 2016
Samstag, 3. September 2016
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