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Dienstag, 8. Dezember 2015

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg stellt den Naturschutz in den Vordergrund. Diese Urteil könnte auch für Lichtenauer Investoren und Genehmigungsbehörden weitreichende Folgen haben









19 Kommentare:

  1. Verwaltungsgericht in Bayern da ist nichts anderes zuerwarten!

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  2. Die Bayern denken an ihre Natur und die Menschen (Mindestabstand der WKA 2000 Meter von Wohnsiedlungen). Aber die Nordrheinwestfälischen Politiker würden die WKA´s den Bürgern am liebsten in deren Vorgärten setzen!
    Ja, von den den Bayern hätte ich wirklich nichts anderes erwartet.

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  3. In Bayern sind immer noch geringe Mengen von gesundem Menschenverstand zu erkennen, in NRW, speziell im Kreis PB, hat man sich diesen bereits vor Jahren komplett weggemüllert.

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  4. Die Akzeptanz für den massiven Windkraftausbau in Lichtenau schwindet immer mehr. Das ist beim Stadtrat längst angekommen. So verwundert es nicht, dass man eine teuer bezahlte Energiemanagerin zu Hilfe ruft, die dann den gebeutelten Bürger den Wahnsinns-WKA-Ausbau schmackhaft machen muss. Mit anderen Worten, sie hat die Aufgabe, den Bürgern Scheiße als Marmelade zu verkaufen!

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  5. Bei der Abstimmung zum FNP hat der Rat durch zahlreiche Befangenheitserklärungen dafür gesorgt, dass die beiden grünen Ratsmitglieder mal eben 33% der Stimmrechte bekamen. Dieses hat aus meiner Sicht weder mit Demokratie noch mit Wählerwillen etwas zu tun.

    Dieses Vorgehen war von der übelsten Sorte und rein Investorengetrieben. Inwieweit zur Zeit irgendetwas beim Rat ankommt, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn es so wäre tippe ich darauf, dass man es dort nicht versteht.

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  6. Aus aktuellem Anlass: Vielleicht sollte man dem Unternehmen Stratmann die Möglichkeit einräumen, ohne zu viele Auflagen eine Mülldeponie auf Lichtenauer Stadtgebiet zu errichten, vorzugsweise dort, wo die Windhöffigkeit nicht so sehr gegeben ist. Im Gegenzug bekommen die Lichtenauer deutlich günstigere Müllentsorgungsgebühren (quasi zum Selbstkostenpreis)...

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  7. Also ich bin immer davon ausgegangen, dass die drastisch gestiegenen Steuereinnahmen aus den neuen WKA´s zzgl. Ausgleichszulage dafür genutzt werden, die Lichtenauer Bevölkerung zu entlasten.
    Habe ich da wieder etwas falsch verstanden ? Liegt das Geld inzwischen bei Landrat Müller, der davon die Renaturierung bedürftiger Gemeinden bezahlt ?

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    1. Verstanden haben Sie das genau richtig. Einzig: Es kommt nicht so, wie es gesagt wurde. Das allerdings ist wenig überraschend. Man(ch einer) hätte es wissen können und müssen...

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  8. Ich fahre regelmässig abends von Schwaney nach Herbram (durchs Feld)und bin jedesmal erschrocken über das blinkende Lichtermeer.Vielleicht sollte man Lichtenau umbenennen in Blinkenau.

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  9. http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/politik/kreistag/kreistagsinformationssystem/buerger.php
    Sitzung:ANUK/009/2014-2020 / Ausschuss für Natur, Umwelt und Klimaschutz am 20.12.2015
    TOP 3.1: Eingriffe in Natur und Landschaft und Verwendung von Ersatzzahlungen i.S.v. § 15 Bundesnaturschutzgesetz beim Kreis Paderborn - hier: mdl. Vortrag
    Vorsitzender Dr. Kappius eröffnet den Tagesordnungspunkt und bittet Herrn Hübner um seinen Vortrag.
    Herr Hübner trägt anhand einer Powerpoint-Präsentation zum Thema „Eingriffe in Natur und Landschaft und Verwendung von Ersatzzahlungen i.S.v. § 15 Bundesnaturschutzgesetz beim Kreis Paderborn vor.
    Frau Haarmann dankt Herrn Hübner für seinen Vortrag und fragt an, ob die Möglichkeit besteht, den Einsatz von Ersatzzahlungen zukünftig örtlich enger an den Ort zu binden, in dem die Ersatzzahlung in Folge des landschaftsrechtlichen Eingriffs angefallen ist.
    Hierzu nimmt Herr Hübner dahingehend Stellung, dass dies nicht ohne weiteres immer möglich sei. Er verweist in diesem Zusammenhang zunächst auf die zur Zeit noch existierende Erlasslage.
    Gegenwärtig sei es z.B. bis auf Artenschutzmaßnahmen nicht möglich, Ersatzgelder auch im Innenbereich zu verwenden. Als aktuelles Beispiel führt er den Wunsch subjektiv betroffener Bürger an, dass ihnen aus Ersatzgeld eine Dreifachverglasung gezahlt wird. Hier werde der entsprechende Antrag vom Kreis abgelehnt; es bliebe abzuwarten, ob gegen diese Entscheidung geklagt werde.
    Zweifellos gebe es Bestrebungen, die Ersatzgelder auch in den Ortschaften auszugeben, denen sie eingriffsmäßig zuzurechnen seien. Allerdings müsse hier ganz deutlich differenziert werden, da viele Projekte bei einer 1:1-Verwendung (auf die Örtlichkeit bezogen) der Ersatzzahlungen nicht realisiert werden könnten. Dies gelte nicht zuletzt auch für die Projekte des Wasserverbandes Obere Lippe, an denen sich der Kreis mit Ersatzgeldern beteiligt.
    Zu berücksichtigen sei zudem, dass die Nachhaltigkeit der durchgeführten Ersatzmaßnahmen zu gewährleisten sei.
    Auch Herr Scholle sieht die rechtliche Situation zur Zeit als schwierig an. Er regt an, im Hinblick auf die Erlasslage nochmal beim Umweltministerium nachzufragen.
    Grundsätzlich sieht er allerdings ein großes Potenzial für Natur und Umwelt durch den Einsatz von Ersatzgeldern. Für die Fälle, in denen sich der Kreis an Maßnahmen des Wasserverbandes Obere Lippe beteiligt, regt er an, dies in der Bevölkerung deutlicher zu machen.
    Weiter spricht Herr Hübner die Planungen zu einem Landesnaturschutzgesetz an, dass das bisherige Landschaftsgesetz ablösen würde. Danach wären, wenn dem Entwurf gefolgt würde, zukünftig Ersatzgelder, die nicht innerhalb von 4 Jahre ausgegeben wären, an das Land abzuführen.
    Zur Situation im Bereich der Stadt Lichtenau merkt er an, dort seien in den vergangenen Jahren bereits größere Summen ausgegeben worden. Zu erinnern sei z.B. an das im Vortrag vorgestellte Projekt „Geimerberg“. Zudem habe der Kreis dort auch zur Zeit weitere Maßnahmen im Blick.
    Auf Nachfrage von Herrn Tegethof, wer denn letztlich über die Verwendung der Ersatzzahlungen entscheide, antwortet Herr Hübner, dass der Kreis über die Verwendung entscheide. Dabei sei – dies zeige sein Vortrag – absolute Transparenz gewährleistet.
    Anschließend fasst Vorsitzender Dr. Kappius zusammen.
    Zur Zeit ist es nicht möglich, die Ersatzgelder zu 100% am Entstehungsort einzusetzen, da ansonsten wichtige und wertvolle Projekte gefährdet würden. Zu beachten sei auch die Gefahr bei zu langem Zuwarten mit dem Einsatz der Ersatzgelder, dass diese an das Land abzuführen seien. Daher würden diese Projekte kreisweit durchgeführt.
    Ergänzend weist Herr Hübner darauf hin, dass die Eingänge der Ersatzzahlungen nicht kalkulierbar seien.
    Abschließend mahnt Herr Kuschel, die Angelegenheit müsse aus kreisweiter Sicht gesehen werden und nicht zu sehr regional. Wichtig sei, dass die Ersatzzahlungen im Kreisgebiet verwendet werden.
    Sitzungsende!
    Den Vortrag von Hr. Hübner gibt’s als Online-Fassung beim Kreis Pb

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    1. Laut Herrn Hübner ist die Rechtslage klar: die Ersatzzahlungen werden nicht im Innenbereich und schon gar nicht für Schutzmaßnahmen an Immobilien (Schall uns Blinkschutz )bereitgestellt. In der Sitzung hat er geäußert, dass ein Antrag auf Kostenübernahme für Dreifachverglasung abgelehnt werden musste auf Grund geltender Rechtslage und dass nun abzuwarten bliebe, ob gegen diesen Entscheid geklagt werde-
      Ja!! holla die Waldfee- für wie blöd hält der die Bürger?? Warum sollte ein Bürger auf die Idee kommnen, gegen eine Entscheidung zu klagen, die auf Grund geltender Gesetze getroffen wurde. Das geltende Gesetz schütz nun mal lieber die Kröte und den Frosch als den Menschen!
      Es wäre doch wohl viel mehr die Aufgabe des Staates ( Z. B. Verwaltungsfachausschüsse) gewesen, schon beim Beschluss zur Energiewende oder bei den WKA Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren über vertraglich gesicherte Sonderabsprachen nachzudenken, die den nun den so stark belasteten Menschen zu Gute kommen und sie schützen können. Das ist doch Schizophrenie pur. Menschen werden belastet , gequält, gefoltert mit Gefahrenpotential ( Lärm, Dauergeblinke,Infraschall ), dann bürdet man diesen auch noch die hohen Kosten der aussichtslosen Energiewende auf. Der Hübner, dieser Prediger vor dem Herrn, erwartet dann allen Ernstes, dass von diesem schon genung bebeuteltem Wesen "Mensch" auch noch die Initiative ausgeht( Einräumung von Klageverfahren), die total veraltete Gesetzgebung anzupassen oder sie auf einen Stand zu leiten, wo sie ihrem eigentlichen Sinn erfüllen sollte, nämlich den Menschen zu schützen und das Miteinander zu regeln.
      Das muss wohl gemeint sein mit " Das Kind mit dem Bade ausschütten" oder ich sag es krasser : typischer Sesselfurz!!!!!
      Ist es nicht die erste Aufgabe des Staates die Menschen zu schützen! Hier sind die Politiker gefragt! Gesetze und Schutzverordnungen müssen sich an veränderten Lebensweisen und der hohen Technisierung anpassen. Schon das Grundgesetz beinhaltet das Verbot zur Folter und das Recht auf Gesundheit und Schutz.
      Man bräuchte sich doch nur an die demokratischen Regeln halten-- " Bürgerbegehren!" dann nämlich hätte der gesunde Menschenverstand gesiegt!! es gäbe zwar Energie aus Windkraft aber ganz bestimmt nicht in diesem Umfang wie in Lichtenau, wo sich jeder ( außer Betreiber und Investoren,Stadtrat und vermeintlich Sachkundige) an den Kopf fasst!


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    2. Und das bisschen Geld, was im Innenbereich noch zur Verfügung stehen könnte, wird für das Management des Klimas in Lichtenau ausgegeben (ach nee, Lichtenau hat das ja eigentlich auch nicht, sondern erhöht auch dafür den Schuldenberg!). Es gibt tatsächlich ein Klima, was in Lichtenau zu schützen gewesen wäre, aber das ist ganz bestimmt nicht das, woran unsere Verantwortlichen und die Klimamangerin beim Stichwort "Klima" denken...

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    3. Na ja, aber 1 (in Worten ein) geplantes E-Mobil für 10.000 Einwohner als Car-Sharing ist doch schon mal eine guter Ansatz. Wenn man sich in den nächsten Jahren noch einigt wo dieses Auto stationiert wird, ist man doch schon einen wesentlichen Schritt in Richtung Energiewende weitergekommen. Was noch fehlt ist ein 24 Stunden-Shuttleservice zum Übergabeort.
      Kann nur sein, dass bis dahin bereits der Akku seinen Dienst quittiert hat.
      Aber da werden sich Rat & Co schon etwas tolles überlegen.

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    4. Auch heute Nacht möchte ich mich für das blinken und den Lärm bei den 5 stimmberechtigten bedanken. Ebenfalls natürlich bei dem wichtigsten mann der Stadt. DANKE!

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    5. Ich meine in einem vorhergehenden Kommentar zu einem Zeitungsartikel gelesen zu haben, das unser Ortsvorsteher eine anderweitige Verteilung der Ausgleichszahlungen aus WKA nicht hinnehmen würde und mit aller Entschiedenheit sich für Lichtenau einsetzen würde.
      Wurde vielleicht etwas im Protokoll vergessen? Einsatz und Entschiedenheit kann ich hier nicht rauslesen.

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    6. Lieber Anonym19. Dezember 2015 von 10:46
      Wolfgang Scholle, unser ach so werter Ortsvorsteher, hat am 11.08.2015 im TZL allen Anwesenden angekündigt, dass er selbst, aus Überzeugung und besonders in der Eigenschaft als Mitglied im Kreistag, alles daran setzen wolle, eine Gesetzesänderung zu bewirken.
      Ja; Ja; in Sprüche kloppen waren unsere Politiker immer schon gut.
      Erinnere dich an die Homepage unseres BM Hartmann. Sein Wahlversprechen lautete >>> Als Bürgermeisterkandidat stehe ich für einen rechtsicheren Flächennutzungsplan mit Windvoranggebieten, der größtmögliche Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bevölkerung nimmt<<<
      Die Homepage ist inzwischen nicht mehr im Netz. So sehr ich mich auch anstrenge, ich kann nicht erkennen, dass BM Anstrengungen unternimmt, die negativen Auswirkungen der WKA für mich erträglicher zu machen oder dass auf meine Bedürfnisse Rücksicht genommen wird.

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  10. Sitzung war natürlich am 02.12.2015 und nicht am 20.12. - Pardon!

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  11. Und genau das, was am 2.12. in der Sitzung vorgetragen wurde, hätte auch in Lichtenau im Prozess der Entwicklung des aktuellen FNP unter "Bürgerbeteiligung" bekannt sein und kommuniziert werden müssen. Den Ratsmitgliedern jedenfalls war es peinlicherweise bis nach der Abstimmung nicht bekannt. Das "viele" Geld kommt also nicht - wie erwartet und suggeriert - maßgeblich den Lichtenauern zugute.

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  12. Wenn halt viele Blinde über die Farbe reden, ist das Ergebnis absehbar (peinlich) .......

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