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Sonntag, 29. November 2015

Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen zeigt weiterhin Rückgrat. Solch standfesten Bürgermeister wünscht sich jede Kommune!

Westf. Volksblatt 28.11.2015

9 Kommentare:

  1. Ein Bürgermeister, welcher sich für das Wohl der Bürger einsetzt, das geht ja wohl garnicht. H. Allerdissen soll sich mal ein Beispiel am Lichtenauer Bürgermeister nehmen.

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  2. Mal sehen, wie groß die Begeisterung für BM Allerdissen noch ist, wenn der Flächennutzungsplan in Borchen gerichtlich gekippt wird und Investoren dann bauen können wo sie wollen

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  3. Ich bin sehr gespannt was passiert, wenn der FNP nicht gekippt wird. Dann kann sich der Lichtenauer Bürgermeister samt Ratsgefolge incl. sachkundiger Bürger bei Nacht und Nebel in Höhlen verkriechen und auf die Energiewende warten....
    Es bleibt spannend.

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  4. Sollte der FNP nicht kippen, wovon ich ausgehe, dann bestätigt sich nur das Unvermögen zahlreicher örtlicher "Politiker". Aber diese waren ja ach so sachkundig .......
    Letztlich haben es dann die 5 Personen zu verschulden!

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  5. Selbst wenn der FNP gekippt werden sollte, ändert es nichts an der Tatsache das Borchens Bürgermeister Allerdissen Rückgrat und Gradlienigkeit zeigt!
    Das sollten sich Bürgermeister Josef Hartmann und der komplette Stadtrat hinter ihre Ohren schreiben!
    Dokumentiert ist, das die zerzeitigen Ratsmitglieder die den wahnsinnigen WKA-Ausbau allesamt zu verantworten haben, namentlich bekannt sind (siehe Home der Stadt Lichtenau). Alle zusammen, auch die, die sich hinter dem Schutzwall der Befangenheit zurück ziehen konnten. Die fünf bis sechs Ratsmitglieder, die dann noch abstimmen durften sind entweder Mitläufer und keine eigene Meinung und kein eigenes Standing haben oder was naheliegt, von der WKA-Materie sehr, sehr wenig Ahnung haben.
    Wenn das wahre Ausmaß der Zerstörungen demnächst sichtbar wird und die späteren Folgeschäden von der jetzt noch jungen Generation zu tragen und zu lösen sind, können sie zumindest recherchieren welche Politiker dafür verantwortlich waren und das in den Chroniken dokumentieren können:

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  6. Ich bin mir sicher, dass diesen besagten fünf bis sechs Ratsmitgliedern von den Fraktionen gehörig das Gehirn gewaschen wurde. Die wurden nur benutzt, damit sich der restliche befangene Rat als Unschuldslämmer darstellen konnte.

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  7. Wer waren denn die fünf oder sechs Personen des Lichtenauer Rates? Die Zeitungen berichteten damals doch sicher über den Beschluss und nannten wohl auch die Namen. Die Damen und Herren würden sich freuen, noch mal ins "Licht der Öffentlichkeit" gerückt zu werden. Immerhin haben diese Leute für Lichtenau "Geschichte geschrieben!" Und das sollte auch im Gedächtnis der Lichtenauer fest verankert werden. Nur zu. Presserechtlich dürfte das kein Problem sein, sind doch alle Personen des öffentlichen Lebens.

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  8. Fünf Politiker segnen Plan ab
    Rat Lichtenau beschließt fünf Konzentrationszonen für
    Windenergie – viele Mandatsträger befangen
    Lichtenau(seb). Der Rat der Stadt Lichtenau hat den neuen
    Flächennutzungsplan (F-Plan) für die Ausweisung von Konzentrationszonen für
    die Windenergie beschlossen. Künftig soll es fünf Zonen geben, in denen
    Windräder gebaut werden dürfen. Die Fläche für Windkraft wächst von 587 auf
    1660 Hektar.
    Nur sechs der 27 Ratsmitglieder waren am Donnerstagabend berechtigt, über die so genannte 95.
    Änderung des F-Planes abzustimmen. Der Rest des Rates erklärte sich vor der Abstimmung für
    befangen, weil Angehörige aus ihrem Familien- und Verwandtenkreis in der Stadt Land besitzen. So
    lastete die Entscheidung auf den Schultern von Michael Klösener (CDU), Gerhard Bauer (SPD),
    Wigbert Ottemeier (SPD), Uwe Kirschner (FDP), Martina Wolf-Sedlatschek (Grüne) und Bernhard
    Keiter (Grüne). Michael Klösener beantragte eine geheime Wahl: Fünf Politiker votierten bei einer
    Enthaltung für die Planung – und bestätigten damit das Bauausschuss-Abstimmungsergebnis.
    Zuvor hatte Bürgermeister Josef Hartmann (SPD), der wegen Befangenheit auch nicht abstimmte,
    noch einmal die vergangenen Monaten Revue passieren lassen: »Wir haben die letzte Etappe erreicht.
    Es wurde kontrovers, bisweilen auch emotional diskutiert.« 375 Bürger haben schriftliche Bedenken
    geäußert. Mit den Unterzeichnern der Unterschriftenlisten sind es mehr als 1000 Menschen, die
    Bedenken gegen die Planung haben. Zwei Aktenordner mit mehr als 2000 Seiten dienten dem Rat
    letztlich zur Entscheidungsfindung, machte das Stadtoberhaupt deutlich.
    Der Planer der Stadt, Markus Caspari vom Bürener Planungsbüro Hoffmann und Stakemeier, hatte
    zuvor noch einmal die wesentlichen Bedenken der Bürger und beteiligten Kommunen, Verbände und
    Unternehmen vorgestellt und erläutert, warum die Stadt Lichtenau deren Bedenken nicht oder nach
    Einzelfallentscheidungen teilt. »Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und den Plan
    nach den gesetzlichen Vorgaben erarbeitet«, sagte er. Mit dem geplanten Abstand von 1000 Metern
    zwischen Windrädern und Wohnbebauung gäbe es einen vorbeugenden Lärmschutz, so dass auch die
    Lärmgrenzen eingehalten würden. Das Landschaftsbild Lichtenaus werde sicherlich beeinflusst, so der
    Planer, das übergeordnete Ziel der Energiewende sei aber »höher anzusiedeln«. Windräder in der
    Nachbarschaft drückten auch nicht die Preise für Immobilien: »Es gibt keinen Wertverlust bei den
    Immobilien, das bestätigt ein Gutachten aus Steinfurt«, sagte der Planer.
    Jetzt zu entscheiden, sei wichtig, weil die ersten Zurückstellungen von Anträgen für den Bau neuer
    Windräder in der zweiten Hälfte des Jahres auslaufen. »Diese Anlagen hätte der Kreis genehmigen
    müssen, weil die Windkraft privilegiert ist«, verdeutlichte er. Verwaltung, Planer und Jurist sind sich
    sicher, dass der Windkraft in Lichtenau nun substantiell genug Raum gegeben werde. Der neue F-Plan
    ist noch nicht gültig. Die Bezirksregierung hat nach Erhalt des Planes drei Monate Zeit, über diesen
    Plan zu befinden.

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  9. Aha. Der männliche Grüne hatte bei jedem Termin eine Nähe zu den Investoren und gilt dann als unbefangen.

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