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Dienstag, 16. September 2014

Vor dem Hintergrund von Investitionen im 3-stelligen Millionenbereich und der Verschandelung einer ganzen Landschaft ist das in Lichtenau angewendete Wahlverfahren juristisch nicht haltbar. Vielleicht ist es auch symptomatisch für die Öffentlichkeitsarbeit zum Flächennutzungsplan.

Westf. Volksblatt 16.09.2014

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