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Sonntag, 16. Februar 2014

Brief an die Bürger, den Bürgermeister Merschjohann und Landrat Müller



                                                                                                               Im Februar 2014


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

für mich war am Montag bei der Bürgerversammlung in Lichtenau das Maß voll.
Als fast 73 jähriger Rentner sollte es mir eigentlich egal sein, wie und wo der politisch gewollte ökonomische und ökologische Wahnsinn seinen Lauf nimmt.
Frank Pittig brachte es auf den Punkt: ”Ihr Lichtenauer habt nicht die geringste Ahnung, was auf euch zukommt”
Einige Bürger standen nach der Versammlung noch kurz zusammen und verabredeten sich kurzfristig.
Schnell wurde uns klar, dass wir noch eine Chance haben, wenn wir schnell gemeinsam handeln, um eine Zersplitterung zu verhindern.
Wir müssen verhindern, dass durch eine Zustimmung der Politik zu schätzungsweise
100, vielleicht mehr, zusätzlichen Windrädern in Lichtenau unwiederbringlicher Schaden angerichtet wird.
Wir sollten ein Bürgerbegehren mit  anschließendem Bügerentscheid anstoßen, der uns ein Zeitfenster von zwei Jahren gibt.
Da meine zusammengetragenen Informationen rechtlich nicht in jeder Beziehung
sicher sind, möchte ich Sie bitten, sich über das Bürgerbegehren Sendenhorst, das Innenministerium NRW und unter ”Mehr Demokratie” im Internet  selbst ein Bild zu machen. Ich habe mit verantwortlichen Personen gesprochen, auch mit dem Juristen, der das Bürgerbegehren begleitet hat.
Im Gegensatz zur Aussage des Bürgermeisters ist das Bürgerbegehren auch in unserem Fall durchführbar. Es kann jedoch sein, dass im Vorfeld in Ausschüssen oder Rat schon Entscheidungen gefällt sind, die das Bürgerbegehren aushebeln.
Dazu aus meinem Einschreiben an Herrn Merschjohann:
”Am allermeisten  empört mich, dass Sie mehrfach die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens mit folgendem Bürgerentscheid für rechtlich nicht zulässig erklärt haben. Bei der Bürgerversammlung in Grundsteinheim wurden meine Hinweise in diese Richtung auch im Beisein ”Ihres” Juristen ausgeschlossen. Vielfach kamen Hinweise in die Richtung: ”Dann lasst uns doch den Bürger fragen”  Jedesmal wurden diese Fragen im Ansatz abgeschmettert.
Auch meine deutlichen Hinweise auf die Rechtslage am Montag wurden deutlich zurückgewiesen.
Nach Art.28 Abs 1 GG und Art 78 Abs 1LV NRW gilt auch für die Gemeinden der Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Dies ist auch im § 26 der  Gemeindeordnung seit 2011 eingearbeitet.
Sollte durch irgendeine vorgezogene Entscheidung ein Bürgerbegehren unmöglich sein, erwarte ich, dass alle bisher gefallenen Entscheidungen zurückgenommen werden, Sie mir zeitnah eine Antwort zukommen lassen, und dann die Bürger tatsächlich in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Für ein Bürgerbegehren sind Sie ausdrücklich angehalten, die notwendigen Hilfestellungen zu geben.
Nach Ihrer Antwort werde ich Ihnen unmittelbar drei  Lichtenauer Bürger benennen, die dann, wenn nötig, ein Bürgerbegehren vorbereiten.”  

Aus meiner schriftlichen Anfrage an den Landrat Manfred Müller:

”Die derzeitig geplante Erweiterung um ca. 50 wahrscheinlich erheblich mehr Windgiganten mit Höhen um 200 Meter sorgt für eine explosive Situation.
Da wir Bürger (hunderte) uns vom Rat und Bürgermeister nicht vertreten fühlen,
werden wir uns selbst organisieren.
Zu den Fragen:
1.               Warum werden nicht alle Pläne und Genehmigungsverfahren auf Eis gelegt bis, wie angekündigt, die neue Gesetzgebung aus dem Hause Gabriel im August konkretisiert , möglicherweise verabschiedet ist?
Selbst der Minister spricht von Anarchie im EEG.
2.               Warum können Genehmigungen nicht in zeitlicher Staffelung erfolgen?
Zum Beispiel repowern, um sich dann gemeinsam einen Eindruck zu verschaffen. Anschließend 10 oder 15 Windräder zu genehmigen auf Flächen, die von der Mehrheit der Bürger mitgetragen werden usw.
3.               Bei den vielen ungeklärten Fragen um Infraschall sind schon mittelfristig Forschungsergebnisse zu erwarten.
Warum wollen wir nicht warten?
Allein die dänische Regierung hat übergreifend mit  drei Ministerien die Forschung intensiviert.
4.               Wenn Sie sagen, dass für den Kreis bald die Grenze des Windausbaus erreicht ist, wann ist dann die Grenze für Lichtenau erreicht?
Warum haben bei fehlendem Gesamtkonzept und fehlenden Leitungen, Stromtrassen, die Investoren scheinbar absoluten Vorrang?”

Außer dem lächerlichen Refrain:” Wenn wir diesem Plan nicht zustimmen, werden wir mit  diesen Giganten zugebaut bis in den letzten Winkel,” gibt es keine ”substantiellen” Aussagen. Bürgerversammlungen sind zwar eine Pflicht,aber ohne jede Konsequenz.

Wir versuchen kurzfristig eine Internetseite zu erstellen.

Dienstag, den 11.02.14 ist um 9 Uhr ist im Stadhaus Lichtenau eine vielleicht nicht unwichtige Veranstaltung des Kreises bezüglich Emmissionsschutz.
Wer kann, sollte dabei sei.

Gruß Dietmar Halbig

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