Im
Februar 2014
Sehr geehrte Damen
und Herren, liebe Freunde,
für mich war am
Montag bei der Bürgerversammlung in Lichtenau das Maß voll.
Als fast 73 jähriger
Rentner sollte es mir eigentlich egal sein, wie und wo der politisch gewollte
ökonomische und ökologische Wahnsinn seinen Lauf nimmt.
Frank Pittig brachte
es auf den Punkt: ”Ihr Lichtenauer habt nicht die geringste Ahnung, was auf
euch zukommt”
Einige Bürger standen
nach der Versammlung noch kurz zusammen und verabredeten sich kurzfristig.
Schnell wurde uns klar,
dass wir noch eine Chance haben, wenn wir schnell gemeinsam handeln, um eine
Zersplitterung zu verhindern.
Wir müssen
verhindern, dass durch eine Zustimmung der Politik zu schätzungsweise
100, vielleicht mehr,
zusätzlichen Windrädern in Lichtenau unwiederbringlicher Schaden angerichtet
wird.
Wir sollten ein
Bürgerbegehren mit anschließendem
Bügerentscheid anstoßen, der uns ein Zeitfenster von zwei Jahren gibt.
Da meine
zusammengetragenen Informationen rechtlich nicht in jeder Beziehung
sicher sind, möchte
ich Sie bitten, sich über das Bürgerbegehren Sendenhorst, das Innenministerium
NRW und unter ”Mehr Demokratie” im Internet
selbst ein Bild zu machen. Ich habe mit verantwortlichen Personen
gesprochen, auch mit dem Juristen, der das Bürgerbegehren begleitet hat.
Im Gegensatz zur
Aussage des Bürgermeisters ist das Bürgerbegehren auch in unserem Fall
durchführbar. Es kann jedoch sein, dass im Vorfeld in Ausschüssen oder Rat
schon Entscheidungen gefällt sind, die das Bürgerbegehren aushebeln.
Dazu aus meinem
Einschreiben an Herrn Merschjohann:
”Am allermeisten empört mich, dass Sie mehrfach die
Möglichkeit eines Bürgerbegehrens mit folgendem Bürgerentscheid für rechtlich
nicht zulässig erklärt haben. Bei der Bürgerversammlung in Grundsteinheim
wurden meine Hinweise in diese Richtung auch im Beisein ”Ihres” Juristen
ausgeschlossen. Vielfach kamen Hinweise in die Richtung: ”Dann lasst uns doch
den Bürger fragen” Jedesmal wurden diese
Fragen im Ansatz abgeschmettert.
Auch meine deutlichen
Hinweise auf die Rechtslage am Montag wurden deutlich zurückgewiesen.
Nach Art.28 Abs 1 GG
und Art 78 Abs 1LV NRW gilt auch für die Gemeinden der Grundsatz der
repräsentativen Demokratie. Dies ist auch im § 26 der Gemeindeordnung seit 2011 eingearbeitet.
Sollte durch irgendeine
vorgezogene Entscheidung ein Bürgerbegehren unmöglich sein, erwarte ich, dass
alle bisher gefallenen Entscheidungen zurückgenommen werden, Sie mir zeitnah
eine Antwort zukommen lassen, und dann die Bürger tatsächlich in den
Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Für ein
Bürgerbegehren sind Sie ausdrücklich angehalten, die notwendigen
Hilfestellungen zu geben.
Nach Ihrer Antwort
werde ich Ihnen unmittelbar drei
Lichtenauer Bürger benennen, die dann, wenn nötig, ein Bürgerbegehren
vorbereiten.”
Aus meiner
schriftlichen Anfrage an den Landrat Manfred Müller:
”Die derzeitig
geplante Erweiterung um ca. 50 wahrscheinlich erheblich mehr Windgiganten mit
Höhen um 200 Meter sorgt für eine explosive Situation.
Da wir Bürger
(hunderte) uns vom Rat und Bürgermeister nicht vertreten fühlen,
werden wir uns selbst
organisieren.
Zu den Fragen:
1.
Warum
werden nicht alle Pläne und Genehmigungsverfahren auf Eis gelegt bis, wie
angekündigt, die neue Gesetzgebung aus dem Hause Gabriel im August konkretisiert , möglicherweise
verabschiedet ist?
Selbst der Minister
spricht von Anarchie im EEG.
2.
Warum
können Genehmigungen nicht in zeitlicher Staffelung erfolgen?
Zum Beispiel
repowern, um sich dann gemeinsam einen Eindruck zu verschaffen. Anschließend 10
oder 15 Windräder zu genehmigen auf Flächen, die von der Mehrheit der Bürger
mitgetragen werden usw.
3.
Bei den
vielen ungeklärten Fragen um Infraschall sind schon mittelfristig Forschungsergebnisse
zu erwarten.
Warum wollen wir
nicht warten?
Allein die dänische
Regierung hat übergreifend mit drei
Ministerien die Forschung intensiviert.
4.
Wenn Sie
sagen, dass für den Kreis bald die Grenze des Windausbaus erreicht ist, wann
ist dann die Grenze für Lichtenau erreicht?
Warum haben bei
fehlendem Gesamtkonzept und fehlenden Leitungen, Stromtrassen, die Investoren
scheinbar absoluten Vorrang?”
Außer dem
lächerlichen Refrain:” Wenn wir diesem Plan nicht zustimmen, werden wir
mit diesen Giganten zugebaut bis in den
letzten Winkel,” gibt es keine ”substantiellen”
Aussagen. Bürgerversammlungen sind zwar eine Pflicht,aber ohne jede Konsequenz.
Wir versuchen
kurzfristig eine Internetseite zu erstellen.
Dienstag, den
11.02.14 ist um 9 Uhr ist im Stadhaus Lichtenau eine vielleicht nicht
unwichtige Veranstaltung des Kreises bezüglich Emmissionsschutz.
Wer kann, sollte
dabei sei.
Gruß Dietmar Halbig
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