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Mittwoch, 29. November 2017

So sehen uns unsere Nachbarn »Gute Nacht, Marie«


»Gute Nacht, Marie«

Windkraft-Bild macht nachdenklich

Zu unserer Berichterstattung über die Auswirkungen der Windkraft auf Lichtenau und die entsprechende Bebilderung (übrigens keine Montage) erreichte die Redaktion folgende Lesermeinung:
Ihr Fotograf Herr Jörn Hannemann hat hier eines der schönsten Fotos aus meiner nächsten Umgebung geschossen. Das Bild gehört eingerahmt. So ‘was Erschreckendes habe ich selten gesehen, hoffentlich sehen das potenzielle Besucher nicht. Die werden einen großen Bogen um diese Gegend machen.
Lichtenau, die Vorzeigestadt der Windenergie – wenn das auch die Meinung des überwiegenden Teils der Bevölkerung ist, dann kann es nur heißen: »Gute Nacht, Marie«.
Rolf-Dieter Albers
Borchen

Donnerstag, 16. November 2017

Windkraftgegner hoffen

Neue Methode zur Lärmmessung könnte Mindestabstand vergrößern

Kreis Paderborn(bel). Windkraftkritiker auch im Kreis Paderborn bekommen neuen Aufwind. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf bestätigte jetzt in erster Instanz eine neue Methode bei der Errechnung der Schallprognosen für Windkraftanlagen. Mögliche Auswirkungen sind noch offen.
Künftig soll bei den Berechnungen ein so genanntes »Interimsverfahren« angewendet werden. Zentrales Merkmal des Interimsverfahrens ist, dass bei der Berechnung der Schallemission die Bodendämpfung nicht mehr berücksichtigt wird. Das trägt der Entwicklung Rechnung, dass die neuen Windkraftanlagen weitaus höher geworden sind, als dies noch vor Jahren der Fall war.
Das neue Verfahren hat zur Folge, dass in der Regel die Richtwerte nach der Technischen Anweisung (TA) Lärm schneller erreicht werden. Anfang September hatte die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz den Ländern empfohlen, diese neue Methode bei Schallprognosen anzuwenden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bekräftige in einem Verfahren, dass diese neue Methode auch bei Anlagen angewendet werden sollte, die sich aufgrund eines Widerspruchs noch in einem Genehmigungsverfahren befinden. Voraussichtlich wird sich jetzt ein Oberverwaltungsgericht mit diesem Thema beschäftigen.
Welche konkreten Auswirkungen diese Entwicklung auch auf den Kreis Paderborn haben wird, ist noch offen. Windkraftkritiker fordern zwar in offenen Briefen an den Kreis Paderborn eine sofortige Anwendung, doch der Kreis Paderborn weist darauf hin, dass dieses Verfahren noch nicht verbindlich sei, und es eines entsprechenden Erlasses aus Düsseldorf bedürfe. Ende November wird zu diesem Thema eine Umweltministerkonferenz der Länder stattfinden. Nach Auffassung des Kreises sei dieses Verfahren derzeit nicht anwendbar, auch wenn es eine Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft gebe.
Ebenfalls derzeit nicht anwendbar ist nach Auffassung des Kreises eine Prüfung der so genannten »Umfassungswirkung« von Windkraftanlagen. Sie besagt, dass bei einer »Umzingelung« von Dörfern Sicht-Korridore von Windkraftanlagen frei gehalten werden müssen. Dieses Argument wird derzeit insbesondere von der Bürgerinitiative »Gegenwind Borchen« angeführt. Sie hat den Kreis Paderborn aufgefordert, dieses Kriterium anzuwenden. Aber auch hier hatte bereits der Windkraftplaner der Gemeinde Borchen bei der Vorstellung des ersten Entwurfs für den neuen Flächennutzungsplan im August darauf hingewiesen, dass dies derzeit kein »zwingendes Kriterium« sei und derzeit auch keine festen Werte hierfür vorliegen.
Das Kriterium basiert auf einem Gutachten in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2013, das dieses Kriterium erstmals in einen Plan für Windkraftanlagen im ländlichen Raum einarbeitete. Erste gerichtliche Verfahren hatten seinerzeit den Ansatz für dieses Kriterium bestätigt.

Samstag, 16. September 2017

Ist es nicht so, oder ähnlich beim 95. Flächennutzungsplan in Lichtenau gelaufen?


Jede Eingabe war für die Katz

Beim Ausbau der Windkraft ist Bürgerbeteiligung zur Farce geworden

Zum Ausbau der Windkraft schreibt dieser Leser:
Mit der Bestätigung durch das Regierungspräsidium Detmold hat der 125. Flächennutzungs­plan der Stadt Paderborn nun auch die letzte formale Hürde genommen. Bekanntlich hat die Dahler Wind-Initiative (DaWI) dieses städtische Planungsverfahren über Jahre hinweg kritisch begleitet in der Absicht, den Interessen der betroffenen Anwohner im kommunalpolitischen Entscheidungsprozess Geltung zu verschaffen.
Die ernüchternde Bilanz: Jede der ausführlich begründeten Eingaben war für die Katz; keine einzige argumentative Rückmeldung aus den Reihen der Ratsmitglieder; in der Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik ist das Engagement der Bürgerinitiative wirkungslos verpufft.
Das Stadtplanungsamt verfolgt seine windigen Ausbaupläne auch dann noch weiter, wenn die hochsubventionierte Privilegierung der Windkraft als politische Fehlleistung selbst bei Experten nicht mehr in Zweifel steht.
Der Chefberater Michael Ahn vom externen Planungsbüro WoltersPartner verteidigt hartnäckig seine Planungsfehler. In Dahl werden die 1000-Meter-Vorsorgeabstände zur Wohnbebauung nicht eingehalten, sondern deutlich unterschritten. Dennoch werden – Begründungen hin oder her – sämtliche Einwände aus der Bevölkerung gegen das fragwürdige Planungsvorhaben abgewiesen.
Wiederholt lässt sich der juristische Berater Dr. Andre Unland in den Sitzungen des Bauausschusses wortreich über die erhoffte Rechtssicherheit der Flächennutzungsplanung aus, kein Wort aber verliert er über die unbegründete Ungleichheit der Vorsorgeabstände zu Lasten der Dahler Bevölkerung. Da die Wähler-Mehrheiten in der Paderborner Kernstadt wohnen, ist das Interesse der Ratsmitglieder an der städtebaulichen Entwicklung der östlichen Vororte nur schwach ausgeprägt; also stimmen sie (...) allen Vorlagen zu. (...)
Die kritische Bürgerbeteiligung an den städtischen Planungen zum höchst umstrittenen Windkraftausbau in Paderborn ist damit zur Farce geraten. Der Paderborner Kommunalpolitik (...) ist eine stadtplanerische Glanzleistung gelungen: Eine grandiose Verbauung des gesamten Paderborner Ostens mit Windkraftanlagen der Megadimension. Zu besichtigen ist jetzt ein riesiges Windindustriegebiet, das von Lichtenau bis nach Borchen reicht. Mittendrin der »Hotspot Dahl«, der von weit über 100 Windtürmen zugestellt ist. Zu besichtigen ist eine industrielle Verwüstung gewachsener Natur- und Kulturlandschaften, die in Deutschland ihresgleichen sucht. Dennoch soll der technische und politische Aberwitz in den umliegenden Gemeinden fortgesetzt werden (...). Anstatt der Bevölkerung vorweg und endlich einmal eine seriöse Kosten-Nutzen-Bilanzierung vorzulegen – auch auf die »Gefahr« hin, dass der Widerstand gegen eine fehlgeleitete Windindustrialisierung und gegen den Umbau ganzer Gemeinden in Windindustriegebiete weiter wächst. 
Prof. Dr. Jürgen Baur
Paderborn-Dahl

Samstag, 19. August 2017

Das Ende der Goldgräberstimmung II
Hubertus Nolte, 18.08.2017
3 Zahlen wurden in den letzten Tagen von den Windbaronen in ganz Deutschland mit großer Spannung erwartet: der Mindestgebotspreis, der Höchstgebotspreis und der Durchschnittspreis der 2. Ausschreibungsrunde „Windenergie an Land“ der Bundesnetzagentur, deren Angebotsfrist zum 1. August abgelaufen war. Nun hat die Agentur die Zahlen veröffentlicht und ihre Zuschläge bekannt gegeben.


Halbierung der Vergütung – Gewinner sind die Bürgergesellschaften
Die 67 berücksichtigten von 281 insgesamt eingereichten Angeboten ergaben einen durchschnittlichen Vergütungssatz von jetzt


4,28 Cent/kWh

 
der sich damit - bezogen auf den durchschnittlichen Referenzwert der Windhöffigkeit – halbiert hat und wieder sind die sog. „Bürgerenergiegesellschaften“ - speziell wieder im Osten der Republik - die Gewinner dieser Ausschreibungsrunde. 90 % der Zuschläge bzw. 95 % des zugeschlagenen Volumens v on 1.013 Megawatt entfallen auf diese Gesellschaften, von denen auch jetzt wohl die wenigsten eine Baugenehmigung für ihre Projekte vorweisen können.




Massive Auswirkungen

Das Ergebnis wird massive Auswirkungen mit sich bringen: Die mittelständischen Investorengruppen und ihre Bundesverbände werden nun noch lauter Mord und Tod schreien (ihren eigenen?), da
davon auszugehen ist, dass einige der Gewinnerprojekte einer Zockermentalität entstammen, die auf fallende Bezugs- und Betriebskosten und einer steigenden Effizienz der immer größer werdenden Windenergieanlagen setzen – zumal sie ja auch deutlich mehr Zeit zur Umsetzung haben: bis zu 52 Monaten. Ob das aufgehen wird, wird sich zeigen: Schon heute kommen 40-50 % der neu geplanten Projekte nicht mehr durch das aufwendige Genehmigungsverfahren. Wir werden in rund 4 Jahren sehen, wie viele auch von den zugeschlagenen Projekten auf der Strecke bleiben.
Mindestens genauso wichtig wie die inzwischen ja etwas behobene Ungleichberechtigung (die Bürgergesellschaften müssen in den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 ebenfalls Baugenehmigungen vorweisen – dieses hat der scheidende Bundestag auf Druck der Windlobbyisten im Juli schnell noch gesetzlich geregelt) dürfte für die herkömmlichen Planer und Investoren die massive Vergütungsabwertung sein, schreiben doch die neuen Ausschreibungsregeln vor, das ab jetzt der Höchstsatz für ein Angebotspreis aus dem Durchschnittpreis der ersten beiden Ausschreibungen gilt.
Bei einem Durchschnittspreis von 5,72 Cent/kWh aus der 1. Ausschreibung im Mai und nun 4,27 Cent/kWh ergibt sich ein Höchstpreis für die weiteren Ausschreibungen in Höhe von


                                                            4,99 Cent/kWh

der zukünftig nicht mehr überschritten werden darf. Dieser Wert unterliegt – wie schon im Mai beschrieben - einem Korrekturfaktor je nach Standortqualität (Windhöffigkeit) – siehe nochmal die Grafik der Fachagentur Windenergie an Land:


Abschlag auf den Hochflächen in unserer Region

Die windverwöhnten Projekte auf unseren Hochflächen müssen bei ihrer Kalkulation mit einem Korrekturfaktor zwischen 0,89 und 0,79 rechnen. Dieser Abschlag bedeutet eine zukünftige Höchstvergütung von  

                                                         4,44 – 3,95 Cent / kWh

Bedenken wir, dass zum Jahreswechsel in Betrieb genommene Anlagen noch eine Vergütung von etwa 8,5 Cent/kWh erhalten, so sind es ab jetzt nur noch maximal 50 % davon. Unabhängig von genauen Einzelwerten, Anlagentypen und Standortqualitäten, ist davon auszugehen, dass die neuesten Anlagen (3-4 MW) auf unseren Hochflächen etwa 300.000 bis 400.000 € weniger an Jahresertrag einfahren dürften. Ungeachtet möglicher Auflagen, wie Abschaltzeiten aus Artenschutzgründen und Leistungsreduzierungen aufgrund ihrer Schallemissionen, die zu weiteren Abschlägen führen.
Kein Projekt in Westfalen berücksichtigt
In der 2. Runde wurde nun überhaupt kein Projekt aus unserer Region berücksichtigt, obwohl es inzwischen genehmigte Projekte gibt, die nicht mehr nach dem alten EEG sondern erst in 2017 genehmigt wurden (Bsp. Meerhof, 21 Neuanlagen oder die Einzelanlagen im Widey bei Salzkotten).
Nur 3 Projekte über die Grenzen hinaus (Diemelsee-Flechtdorf in Hessen, bzw. Göttingen und Nienburg/Weser in Niedersachsen) fanden eine Berücksichtigung, keines aber in OWL oder am Sauerland.
Und das ist gut so. Viel zu viele Vorhaben erhielten noch die Weihnachtsgratifikation zum Ende des alten Jahres 2016 und unterliegen damit den enormen Vorzügen des alten EEG und seiner viel zu hohen Vergütungsstruktur.

Millionen zu viel gezahlt?

Die Halbierung der Vergütungssätze – von den Betreibern selber nun nur noch in ihren Angeboten gefordert – zeigt mehr als deutlich, wie sehr hier mit den Vergütungssätzen zum Wohle weniger geaast wurde. Zu Lasten der Stromkostenzahler und damit auch vom Hartz IV – Empfänger oder Bafög-Studenten. Man darf sich gar nicht ausrechnen, wie hoch dieser unnötige Überzahlungsbetrag zu Lasten vieler Bürger allein bei den Windenergieanlagen-Neubauten der letzten 2 Jahre im Kreis Paderborn ausfällt.
Bereits in 2012 hatte man in England die Nutzlosigkeit der Windfarmen erkannt

Wir haben in den letzten Tagen unserer Presse entnehmen können, wie viele Anlagen sich derzeit noch in der laufenden Beantragung allein im Kreis Paderborn befinden. Es bleibt zu hoffen, dass nicht nur die nicht mehr zu befriedigende Gier einiger Profiteure zum Aus einiger Projekte führt, sondern das insgesamt ein Umdenken stattfindet.
Wir brauchen hier keine einzige weitere Anlage mehr!