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Samstag, 9. September 2017






1 Kommentar:

  1. Prima, wenigstens ist das Dilemma in der Politik angekommen. Jetzt heißt es liefern - es kann nicht sein, dass Repowering möglich ist ohne Auflagen zur Höhe der WEA´s.

    In einem normalen Bebauungsplan kann auch nicht von einem 2 stöckigen Gebäude bei Neubau ein 4 stöckiges werden.
    Also muss ins Gesetz, dass bei Repowering auch die 1.500 m einzuhalten sind, falls aufgestockt werden soll.

    Einfache Logik muss reichen....so schwierig ist es doch auch nicht einen entsprechenden Gesetzestext zu verfassen.

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