Allein der Rat der Stadt Lichtenau hat entschieden, diesen neuen F-Plan zu entwickeln.
Kein Gericht hat die Stadt zu diesem Schritt aufgefordert.
Borchen lebt gut mit seinem alten Plan.
Auch bei uns könnte der zur Zeit gültige F-Plan in Kraft bleiben.
Dazu ein Satz aus dem 95. F-Plan
„Bei Nichtdurchführung der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau würde die Förderung der regenerativen Energie auf dem Stadtgebiet Lichtenau auf einer Fläche von 587 ha (rechtskräftige Windkonzentrationszonen) weiterhin umgesetzt. Eine Verdreifachung der Flächengröße auf insg. 1.662 ha und damit einhergehender Belastung für die Schutzgüter Mensch einschl. Gesundheit, Boden, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt und Landschaft würde unterbleiben…“



