Information zum aktuellen
Stand des Bürgerbegehrens
Die Klagen gegen Windenergieanlagen in Borchen sollen
fortgeführt werden!
Nach der zweiten Sondersitzung am vergangenen Montag
(19.6.2017) des Gemeinderats zum
Antrag der CDU-Fraktion, die derzeit laufenden
Klagen gegen die vom Kreis Paderborn genehmigten und auf Borchener
Gemeindegebiet im Bau befindlichen Windkraftanlagen zurückzuziehen, entschieden die Borchener Bürger,
sich dem Ratsbeschluss entgegenzustellen. Als Rechtsmittel sieht die Gemeindeordnung NRW ein sogenanntes Bürgerbegehren vor, welches von mindestens
9% der Borchener Bürger (wahlberechtigt sind ca. 11.000 Bürger) unterstützt werden muss.
Aufgrund der
Dringlichkeit - die
Gemeindeverwaltung plant den Ratsbeschluss unverzüglich umzusetzen und die Klagen
bereits am Montag
zu stoppen -
trafen sich am vergangenen Freitag Borchener Bürger und starteten das Bürgerbegehren in allen Borchener Ortsteilen.Hierbei geht es ganz bewusst nicht um die Frage „für oder gegen Windkraft", sondern
auf welche Art und Weise Entscheidungen im Gemeinderat getroffen werden. Im Vorfeld
der Abstimmungen kam es zu Aussagen
des Investors WestfalenWind, wonach die
Ratsmitglieder persönlich auf Schadensersatz verklagt werden, sollten sie die Klagen nicht zurückziehen .
Die Aussichten der Klagen scheinen indes nicht schlecht
zu sein, ein Erstinstanzurteil des Verwaltungsgerichts Minden
wurde zwischenzeitlich in einem Beschluss vom
Oberverwaltungsgericht aufgehoben, damit existiert ein Flächennutzungsplan der Gemeinde bis zur Veröffentlichung des Neuen (ein erster Entwurf
liegt vor). Die von der Gemeinde beklagten Anlagen befinden
sich alle außerhalb
der darin festgelegten Windvorrangzonen.
Der Wunsch der unterzeichnenden Borchener
Bürger ist hierbei, dass die Rechtmäßigkeit der beklagten WEAs nicht vom Investor
entschieden, sondern von einem Gericht geprüft werden soll.
Zahlreiche Borchener
sammelten am Samstag
und Sonntag Unterschriften, bei der ersten Auszählung am Sonntag im Gasthof Rustemeier konnten 2.322 Unterschriften gezählt werden. Das entspricht etwa 20% der unterschriftsberechtigten Bürger (ab 16 Jahre mit Hauptwohnsitz in Borchen). Diese Unterschriften werden am Montagmorgen der Gemeinde zur Prüfung
übergeben. Es befinden
sich noch weitere Unterschriftenlisten im Umlauf, diese werden der Gemeinde nachgereicht.
Der Zuspruch
bei der Sammlung war enorm, sowohl
unter „Windkraftgegnern" als auch unter „Windkraftbefürwortern". Beide Seiten waren sich einig, dass die Art und Weise,
wie der Ratsbeschluss zustande gekommen ist, nicht
tragbar ist.
Im weiteren
Verlauf wird die Gemeindeverwaltung die Unterschriftenlisten prüfen
und der Gemeinderat über die formelle
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Der Rat kann dann dem Willen der unterzeichnenden Bürger folgen oder widersprechen, was einen anschließenden Bürgerentscheid zur Folge hat.
Informationen zum Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid:
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/buergerbegehrenund-buergerentscheid.html
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