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Mittwoch, 28. Juni 2017

Klagen gegen Windenergieanlagen in Borchen sollen fortgetührt werden!




Information zum aktuellen Stand des Bürgerbegehrens 

Die Klagen gegen Windenergieanlagen in Borchen sollen fortgeführt werden!

Nach der zweiten Sondersitzung am vergangenen Montag (19.6.2017) des Gemeinderats zum Antrag der CDU-Fraktion, die derzeit laufenden Klagen gegen die vom Kreis Paderborn genehmigten und auf Borchener Gemeindegebiet im Bau befindlichen Windkraftanlagen zurückzuziehen, entschieden die Borchener Bürger, sich dem Ratsbeschluss entgegenzustellen. Als Rechtsmittel sieht die Gemeindeordnung NRW ein sogenanntes Bürgerbegehren vor, welches von mindestens 9% der Borchener Bürger (wahlberechtigt sind ca. 11.000 Bürger) unterstützt werden muss.

Aufgrund der Dringlichkeit - die Gemeindeverwaltung  plant  den Ratsbeschluss unverzüglich umzusetzen und die Klagen bereits am Montag zu stoppen - trafen sich am vergangenen Freitag Borchener Bürger und starteten das Bürgerbegehren  in  allen Borchener Ortsteilen.Hierbei geht es ganz bewusst nicht um die Frage „für oder gegen Windkraft", sondern auf welche Art und Weise Entscheidungen im Gemeinderat getroffen werden. Im Vorfeld der Abstimmungen kam es zu Aussagen des Investors WestfalenWind, wonach die Ratsmitglieder persönlich auf Schadensersatz verklagt werden, sollten sie die Klagen nicht zurückziehen . Die Aussichten der Klagen scheinen indes nicht schlecht zu sein, ein Erstinstanzurteil des Verwaltungsgerichts Minden wurde zwischenzeitlich in einem Beschluss vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben, damit existiert ein Flächennutzungsplan der Gemeinde bis zur Veröffentlichung des Neuen (ein erster Entwurf liegt vor). Die von der Gemeinde beklagten Anlagen befinden sich alle außerhalb der darin festgelegten Windvorrangzonen.

Der Wunsch der unterzeichnenden Borchener Bürger ist hierbei, dass die Rechtmäßigkeit der beklagten WEAs nicht vom Investor entschieden, sondern von einem Gericht geprüft werden soll.

Zahlreiche Borchener sammelten am Samstag und Sonntag Unterschriften, bei der ersten Auszählung am Sonntag im Gasthof Rustemeier konnten 2.322 Unterschriften gezählt werden. Das entspricht etwa 20% der unterschriftsberechtigten Bürger (ab 16 Jahre mit Hauptwohnsitz in Borchen). Diese Unterschriften werden am Montagmorgen der Gemeinde zur Prüfung übergeben. Es befinden sich noch weitere Unterschriftenlisten im Umlauf, diese werden der Gemeinde nachgereicht.
  
Der Zuspruch bei der Sammlung war enorm, sowohl unter „Windkraftgegnern" als auch unter „Windkraftbefürwortern". Beide Seiten waren sich einig, dass die Art und Weise, wie der Ratsbeschluss zustande gekommen ist, nicht tragbar ist.

Im weiteren Verlauf wird die Gemeindeverwaltung die Unterschriftenlisten prüfen und der Gemeinderat über die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Der Rat kann dann dem Willen der unterzeichnenden Bürger folgen oder widersprechen, was einen anschließenden Bürgerentscheid zur Folge hat.

Informationen zum Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid:
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/buergerbegehrenund-buergerentscheid.html 

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