Windräder dürfen sich weiterdrehen
Streit um Schwarzstorch-Familie: Remmel-Ministerium untersagt Kreis eine sofortige Teilstilllegung
Kreis Paderborn (WV/bel). Beim Streit um den Schutz eines
Schwarzstorchpaares mit seinem Nachwuchs stoppt das
NRW-Umweltministerium den Kreis Paderborn, der drei Windräder im
Windpark Hassel vom 15. Mai bis 15. August tagsüber abschalten wollte
(wir berichteten am 10. Mai). Dazu sollten die Genehmigungen für drei
bestehende und eine geplante Anlage im Lichtenauer Windpark Hassel zum
Teil widerrufen werden. Das Umweltministerium hat diese Pläne erst
einmal auf Eis gelegt. Ein Teilwiderruf werde noch geprüft und dürfe
erst nach Freigabe durch das Ministerium erfolgen, lautet die Mitteilung
aus Düsseldorf.
Landrat Manfred Müller informierte die Kreistagsmitglieder am
Montagabend über das Schreiben aus Düsseldorf, das den Kreis am 15. Mai
per Mail erreichte. Das Ministerium ließ den Landrat zudem wissen, dass
eine Kopie des Schreibens an die Betreiber gesandt worden sei.
Mittlerweile wurden Flugbewegungen der Schwarzstörche durch den Windpark
Hassel beobachtet. Die Elterntiere sind jetzt häufiger unterwegs, um
die Jungvögel zu ernähren. »Vermeidungsverhalten des Storches gegenüber
den drehenden Rotoren war nicht zu beobachten«, heißt es im Bericht des
Gutachters. Für die Störche bestehe ein »signifikant erhöhtes
Tötungsrisiko«. Das Schwarzstorchenpaar brütete erstmals im Jahr 2016
in der Nähe des Windparks und ist in diesem Jahr Ende März in den Horst
zurückgekehrt. Der Kreis Paderborn beauftragte wiederum das
Gutachterbüro, alle Flugbewegungen zu beobachten und zu dokumentieren.
Dieses hatte bereits im vergangenen Jahr festgestellt, dass nach
Trockenfallen des Ellerbaches, wie nahezu jedes Jahr im Mai, die Tiere
ihre Flugrouten ändern und durch den Windpark fliegen. Das geschieht
auch in diesem Jahr. Vor dem Kreistag führte der Landrat aber auch die
Möglichkeit des Erlasses einer Verfügung aus und spielte auf die
Stilllegung von drei Windrädern im vergangenen Jahr zum Schutz des
brütenden Schwarzstorchenpaares an. Diese Verfügung, die sich auf das
artenschutzrechtliche Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes
stützte, hatte auch vor dem Verwaltungsgericht Minden Bestand.
Nach der fehlenden Zustimmung durch das Ministerium dürfen sich die
drei Windräder, die im Flugkorridor der Schwarzstörche stehen, vorerst
uneingeschränkt weiterdrehen. Voraussichtlich Anfang Juli starten die
drei Jungvögel mit ersten Flugbewegungen.
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für
AntwortenLöschendie künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen ...“
Grundgesetz, Artikel 20 a
Zumindest geben Sie sich allergrößte Mühe...
Wenn's nicht so traurig wäre, ich könnt's kaum aushalten!
Mit dem Verhalten des Ministers Remmel zeigt sich, dass alles in Vergangenheit in diesem Forum gesagte, richtig war.
AntwortenLöschenUnglaublich - er missachtet gültiges Recht und Rechtsprechung gleichermaßen. Daran kann jeder erkennen wen er vor sich hat. Zur Zeit sind es "nur" Schwarzstörche, dessen Tötung er billigend in Kauf nimmt.
Weiter so SPD & Grüne, Ihr seid in NRW abgewählt worden, genau weil Ihr solche Ideologen an Bord habt in der Regierung. Remmel erinnert mich an ein trotziges Kind, das die letzten verbleibenden Tage seiner Macht noch mal ordentlich um sich schlägt.
Hoffen wir, dass alle Wähler den wahren Kern der Grünen nun erkannt haben.
Hr. Remmel, wenn Sie ihrer Partei nicht nachhaltig schädigen wollen, treten Sie zurück von Ihrem Landtagsmandat, so wie es Ihnen einige Parteikollegen nahe legen. Nehmen Sie auch bitte Frau Hendricks mit in den Ruhestand. Lügner gehören abgestraft - die Grünen zerfleischen sich doch selbst - Hr. Trittin voran, der kann es für ne Kugel Eis.
AntwortenLöschen