Labelliste unter der Startseite

Start-Button

Donnerstag, 5. Januar 2017

Welches Interesse ist größer - A: das, der Investoren - B: das, der Bürger?




Borchen(bel). »Ein Rechtsverständnis des Landrates, das einen wütend macht«, reagiert die SPD-Fraktion Borchen auf die jüngste Presseerklärung des Kreises Paderborn zur Genehmigung der Windkraftanlagen in Borchen (wir berichteten am 31. Dezember). Insbesondere kritisiert Fraktionschef Herbert Berger die Ablehnung des Kreises Paderborn, gegen das Urteil des Mindener Verwaltungsgericht in Berufung gehen zu wollen. Schließlich sei die Berufung »ein ganz normaler Rechtsweg«.
»Der Platz des Landrates muss an der Seite seiner Bürger sein«, fordert der Borchener SPD-Fraktionschef. Die Verlautbarungen des Kreises hingegen »machen den Eindruck eines leidenschaftlichen Engagements für die Interessen der Investoren, nicht aber der Menschen in Borchen«, kritisiert Berger. Schadenersatzforderungen dürften dem nicht entgegenstehen. Die Ablehnung der Berufung durch den Kreis Paderborn in dieser Frage mit Hinweis auf mögliche Schadenersatzforderungen sieht auch Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen kritisch: »Ab wie viel Euro Schadenersatzandrohung kann ich mir dann überhaupt die nächste Instanz leisten?«, hinterfragt er grundsätzlich solche Argumente in Bezug auf die Rechtsprechung. Dennoch werde die Gemeinde weiterhin juristisch die Position verteidigen, die der Rat als politische Vertretung der Bürger gefasst habe. Wenn allerdings der Hauptbeklagte, der Kreis Paderborn, nicht in die Berufung gehe und nur die Gemeinde als Nebenkläger, mache dies vor der nächsten Instanz allerdings nicht einen erfolgversprechenden Eindruck. Schuldzuweisungen in Richtung der Gemeinde Borchen wegen irgendwelcher Verfahrensfehler – wie jüngst zum Jahreswechsel – lehnt Allerdisssen ab: »Alle Planungen lagen dem Kreis als Genehmigungsbehörde schließlich vor. Er hätte damit auch alle Formfehler finden können.«
Wenig Freude über die versagte juristische Hilfe aus dem Kreishaus in dieser Frage dürfte der jüngste Rechtsstreit des Kreises auslösen, der jetzt sogar bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelangte (wir berichteten am Mittwoch im überregionalen Teil). Diesen Klageweg durch alle Instanzen zur Tötung von Eintagsküken wollte jedoch das Land NRW vom Kreis Paderborn durchgeführt wissen, obwohl ein Verwaltungsgericht auch hier eine Nichtzulassung der Beschwerde beschied: Per Erlass waren seitens des Landes bereits 2013 die Kreisordnungsbehörden angewiesen worden, per Ordnungsverfügungen gegen Züchter das Töten von Eintagsküken zu unterbinden. Dagegen war geklagt worden, das Verwaltungsgericht Minden hob zunächst die Ordnungsverfügungen auf. Dann folgte die Anweisung durch das Land, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster konnte sich der Kreis Paderborn wiederum nicht durchsetzen und verlor erneut. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Per Landeserlass erging jedoch anschließend an den Kreis Paderborn die Anweisung, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Das Land wies den Kreis Paderborn sogar nach mehreren Niederlagen vor Gericht an, eine bestimmte Kanzlei in Berlin mit dieser Aufgabe zu kontaktieren und sicherte zudem zu, die Kosten für diese Verfahren zu übernehmen. Auf Anfrage der Fraktion der Bündnisgrünen informierte der Kreis Paderborn anschließend auch den Kreistag im Oktober über diese Vorgehensweise. Das Klage-Verfahren ist jetzt zu einem Fall für das Bundesverwaltungsgericht geworden.
Bei der Windkraft hatte das Oberverwaltungsgericht Minden bei seinem Urteil vom 28. September eine Berufung auch nicht zugelassen. Hier sprach der Kreis Paderborn anschließend jedoch davon, »dass der Kreis Paderborn die Rechtsauffassung des Gerichts akzeptieren müsse« und lehnte einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ab. Bei einer Nichtgenehmigung der beantragten Anlagen drohten zudem Schäden in Millionenhöhe, so der Kreis und erteilte »unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts« die Genehmigung insbesondere für die Windkraftanlage in Dörenhagen. Schließlich habe auch der Gemeindeversicherungsverband nur »geringe Erfolgsaussichten für die Einlegung von Rechtsmitteln gesehen«, so der Kreis Paderborn in seiner Begründung zu seiner Ablehung des Rechtswegs.

2 Kommentare:

  1. Zitat auf der Homepage von Manfred Müller http://www.landratmueller.de/index.php?id=1

    "Auch in Zukunft werde ich mich mit ganzer Kraft für das Wohl der Menschen in unserem Heimatkreis einsetzen."

    Bleibt für mich die Frage, wann denn die Zukunft für Landrat Müller anfängt ?

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.