Borchen(bel). »Ein Rechtsverständnis des
Landrates, das einen wütend macht«, reagiert die SPD-Fraktion Borchen auf die
jüngste Presseerklärung des Kreises Paderborn zur Genehmigung der
Windkraftanlagen in Borchen (wir berichteten am 31. Dezember). Insbesondere
kritisiert Fraktionschef Herbert Berger die Ablehnung des Kreises Paderborn,
gegen das Urteil des Mindener Verwaltungsgericht in Berufung gehen zu wollen.
Schließlich sei die Berufung »ein ganz normaler Rechtsweg«.
»Der
Platz des Landrates muss an der Seite seiner Bürger sein«, fordert der
Borchener SPD-Fraktionschef. Die Verlautbarungen des Kreises hingegen »machen
den Eindruck eines leidenschaftlichen Engagements für die Interessen der
Investoren, nicht aber der Menschen in Borchen«, kritisiert Berger.
Schadenersatzforderungen dürften dem nicht entgegenstehen. Die Ablehnung der
Berufung durch den Kreis Paderborn in dieser Frage mit Hinweis auf mögliche
Schadenersatzforderungen sieht auch Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen kritisch:
»Ab wie viel Euro Schadenersatzandrohung kann ich mir dann überhaupt die
nächste Instanz leisten?«, hinterfragt er grundsätzlich solche Argumente in
Bezug auf die Rechtsprechung. Dennoch werde die Gemeinde weiterhin juristisch
die Position verteidigen, die der Rat als politische Vertretung der Bürger
gefasst habe. Wenn allerdings der Hauptbeklagte, der Kreis Paderborn, nicht in
die Berufung gehe und nur die Gemeinde als Nebenkläger, mache dies vor der
nächsten Instanz allerdings nicht einen erfolgversprechenden Eindruck.
Schuldzuweisungen in Richtung der Gemeinde Borchen wegen irgendwelcher
Verfahrensfehler – wie jüngst zum Jahreswechsel – lehnt Allerdisssen ab: »Alle
Planungen lagen dem Kreis als Genehmigungsbehörde schließlich vor. Er hätte
damit auch alle Formfehler finden können.«
Wenig
Freude über die versagte juristische Hilfe aus dem Kreishaus in dieser Frage
dürfte der jüngste Rechtsstreit des Kreises auslösen, der jetzt sogar bis zum
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelangte (wir berichteten am Mittwoch im
überregionalen Teil). Diesen Klageweg durch alle Instanzen zur Tötung von
Eintagsküken wollte jedoch das Land NRW vom Kreis Paderborn durchgeführt
wissen, obwohl ein Verwaltungsgericht auch hier eine Nichtzulassung der
Beschwerde beschied: Per Erlass waren seitens des Landes bereits 2013 die
Kreisordnungsbehörden angewiesen worden, per Ordnungsverfügungen gegen Züchter
das Töten von Eintagsküken zu unterbinden. Dagegen war geklagt worden, das
Verwaltungsgericht Minden hob zunächst die Ordnungsverfügungen auf. Dann folgte
die Anweisung durch das Land, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.
Vor
dem Oberverwaltungsgericht Münster konnte sich der Kreis Paderborn wiederum
nicht durchsetzen und verlor erneut. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Per Landeserlass erging jedoch anschließend an den Kreis Paderborn die
Anweisung, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Das
Land wies den Kreis Paderborn sogar nach mehreren Niederlagen vor Gericht an,
eine bestimmte Kanzlei in Berlin mit dieser Aufgabe zu kontaktieren und
sicherte zudem zu, die Kosten für diese Verfahren zu übernehmen. Auf Anfrage
der Fraktion der Bündnisgrünen informierte der Kreis Paderborn anschließend
auch den Kreistag im Oktober über diese Vorgehensweise. Das Klage-Verfahren ist
jetzt zu einem Fall für das Bundesverwaltungsgericht geworden.
Bei
der Windkraft hatte das Oberverwaltungsgericht Minden bei seinem Urteil vom 28.
September eine Berufung auch nicht zugelassen. Hier sprach der Kreis Paderborn
anschließend jedoch davon, »dass der Kreis Paderborn die Rechtsauffassung des
Gerichts akzeptieren müsse« und lehnte einen Antrag auf Zulassung der Berufung
beim Oberverwaltungsgericht Münster ab. Bei einer Nichtgenehmigung der
beantragten Anlagen drohten zudem Schäden in Millionenhöhe, so der Kreis und
erteilte »unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts« die Genehmigung
insbesondere für die Windkraftanlage in Dörenhagen. Schließlich habe auch der
Gemeindeversicherungsverband nur »geringe Erfolgsaussichten für die Einlegung
von Rechtsmitteln gesehen«, so der Kreis Paderborn in seiner Begründung zu
seiner Ablehung des Rechtswegs.
Zitat auf der Homepage von Manfred Müller http://www.landratmueller.de/index.php?id=1
AntwortenLöschen"Auch in Zukunft werde ich mich mit ganzer Kraft für das Wohl der Menschen in unserem Heimatkreis einsetzen."
Bleibt für mich die Frage, wann denn die Zukunft für Landrat Müller anfängt ?
Hört hört.
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