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Samstag, 10. Dezember 2016

Und warum stehen an der B 68 zwischen Lichtenau und Grundsteinheim keine Warnschilder? >>Ein Schelm, wer dabei böses denkt!<< (:-)



Wenn Eisbrocken fliegen

Warnschilder können keinen Schaden verhindern

  Leserbrief vom 09.12.2016 im Westfälischen Volksblatt

Warnschilder, die Windkraftbetreiber zwischen Grundsteinheim und Dahl aufgestellt haben, beschäftigen diesen Leser:

Dass sich Lichtenau mit seiner umstrittenen Windindustrie-Politik in ganz NRW hervortun will, ist bekannt und kann von jedermann besichtigt werden, der sich der kleinen Stadt mit den vielen großen Windrädern nähert. Jetzt haben die Windkraftbetreiber mit ihren Warnschildern zwischen Grundsteinheim und Dahl noch eins draufgesetzt. Vorsorglich, denn in diesem Winter werden die Straßenverhältnisse in und um Lichtenau besonders gefährlich!

Zur Sachlage laut Auskunft eines kundigen Rechtsanwaltes: Auch bei »modernen« Windkraftanlagen kann Eiswurf stattfinden, dann entsteht eine Unwucht, und die Anlage wird abgeschaltet. Aber erst, nachdem die Eisbrocken bereits weggeflogen sind. Die Folge: Ein hohes Gefährdungspotenzial in einem weiten Radius um die jeweilige Anlage – je höher der Turm, desto weiter fliegen die Eisbrocken. Da das Aufstellen von Warnschildern keinen Schaden verhindern kann, müsste der Bereich »bei entsprechender Wetterlage« weiträumig abgesperrt werden, was jedoch der geltenden Gesetzeslage widerspricht.

Da die Wanderer, Rad- und Autofahrer die tatsächliche Gefahr bei entsprechender Wetterlage nicht abschätzen können, bleiben ihnen nur zwei Möglichkeiten: das Risiko in Kauf zu nehmen oder sich anderswo zu bewegen. Aber wenigstens ist die Haftungsfrage bei einem Schadensfall einigermaßen klar: Sie würde mindestens als fahrlässig, eventuell sogar als grob fahrlässig für die Betreiber und die Genehmigungsbehörde eingestuft werden. Aber was soll’s? Deren Portokassen sind offenbar prall gefüllt. Denn in Lichtenau dürfen Windindustrieanlagen gewinnbringend gebaut werden – auch dicht an den Verkehrswegen, selbst dicht an der vielbefahrenen B 68 (wo keine Warnschilder stehen). Gefährdungen hin oder her.


HEINZ BROCKMEIER

Paderborn

2 Kommentare:

  1. Nee, Warnschilder können tatsächlich keinen Schaden verhindern!
    Wenn 50 km/h aufeim Schild steht und du fährst 70 km/h, hat das Schild dies auch nicht verhindert.
    Und das mit den Warnschildern war doch nur ein Scherz der Betreiber. Die wollen die Leute zum Lesen aus dem Auto locken (sonst kannste das gar nicht lesen weils so kleine Schilder sind) und wenn du dann liest, bums, haste ein Eisklumpen am Kopf. Vielleicht wollnse aber auch nur zum Schmunzeln anregen oder vielleicht zum Leserbriefschreiben herausfordern.
    Übrigens: Das ein „kundiger Rechtsanwalt“ weiß, das auch bei modernen Windrädern Eiswurf stattfinden kann und dann eine Unwucht entsteht – find ich klasse. Hätte dieses Wissen eher bei einem Techniker vermutet. Aber die verstehen sicher mehr von den Gesetzen und den Klagewegen als von Eiswurf. Und Radfahrer und Wanderer bei Schnee und Eis auf Feldwegen und unter Windrädern würd ich auch nicht vermuten, aber warum nicht.

    Dass die Windräder trotz einer möglichen Gefährdung für Autos und andere Verkehrsteilnehmer dicht an der Bundesstraße stehen – nun ja, wird wohl Gesetzmäßig erlaubt sein. Die Investoren und Betreiber machen ja im Moment noch nicht die Gesetze. Wenngleich das in naher Zukunft zu erwarten sein dürfte, sagt mein Nachbar. Der meint auch, auf die Rechtsprechung hätten die ja schon Einfluss. Kann ich aber nicht glauben, bin ja selbst ein Gutmensch und habs ihm ausgeredet.
    Rechtstaatlichkeit gilt doch für alle. Und vor dem Gesetz sind alle gleich oder etwa nicht?
    Solls hier bei den Windrädern etwa sein wie sonst auch: Muss erst was passieren - dann passiert erst was!
    Fällt mir gerade noch ein. Habe am 30.11. im Volksblatt gelesen, dass die Ministerin Löhrmann von den GRÜNEN wohl sagte, dass sie sich: „ . . . die Option offen hält, Windkraftanlagen in Wäldern und an Autobahnen zu errichten!“ Haste noch Fragen?
    Hier sind ja auch immer noch einige unterwegs, die wolln nicht glauben, dass die Windräder schon bald im Wald stehn. Würde selbst was drauf wetten!

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  2. Gibt es einen fachkundigen Leser von "Pro Lichtenau",der die Rechtsgrundlage für diese Schilder nennen kann.
    Ich vermute mal es handelt sich um eine großzügige freiwillige Leistung der Investoren bzw. Grundbesitzer zum Wohle der Bürger.
    Wir sollten auch dann einmal dankbar sein.

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