»Windkraftplanung ist überflüssig«
Scharfe Kritik an Bad Lippspringer Planung
Westfälisches Volksblatt: Ausgabe v. 29.10.2016
Bad Lippspringe/Neubenbeken(bel). Bad
Lippspringe sollte seine Windkraftplanung sofort stoppen, weil es
bereits einen rechtssicheren Windkraft-Flächennutzungsplan hat. Das
war die klare Aussage von Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei in der
Bürgerversammlung in Neuenbeken mit 250 Zuhörern.
»Hier macht man die Büchse der Pandora auf«, warnte der
Windkraft-Fachjurist vor der Aufgabe des derzeitigen Planes aus dem
Jahr 1999, der den Bau von drei Anlagen in der Vorrangzone an der
Gemeindegrenze zu Schlangen ermöglicht hatte.
Die aktuelle Flächennutzungsplanung der Stadt Bad Lippspringe hatte
die Bürgerinitiative Lärmstopp Eggevorland auf den Plan gerufen. Sie hat
nach eigenem Bekunden etwa 3800 Unterstützer in Benhausen, Neuenbeken
und Marienloh. Die derzeit offengelegten Pläne schlagen etwa 250 Hektar
im Südosten der Stadt als mögliche Bereiche für die Windkraftbebauung
vor. 250 Bürger kamen zur Informationsveranstaltung, bei der Heiner
Brinkmann von der Initiative die möglichen Auswirkungen für die
Nachbargemeinden und die Stadt Bad Lippspringe darstellte. Etwa 25
Anlagen mit einer Gesamthöhe von 230 Metern wären mit einem Abstand von
800 Metern bis zur Wohnbebauung möglich.
Stark betroffen sei nicht nur das neue Baugebiet in Neuenbeken. Die
Windräder würden auch im Bereich der Kurstadt bis zu 800 Meter an die
östlichen Kliniken und das Schlaflabor heranrücken. Für die Bauherren
in Neuenbeken bedeute dies eine »kalte Enteignung« und für die Kurstadt
starke Lärmbeeinträchtigungen mit entsprechenden Folgen für den
Kliniksektor.
Rechtsanwalt Kaldewei, der Neuenbekener Bürger in der
Stellungnahme juristisch vertreten wird, sah für die aktuellen Planungen
keinerlei Notwendigkeit. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt
sei rechtskräftig. Selbst wenn seinerzeit Formfehler passiert sein
sollten, gelten diese als juristisch geheilt. Erst mit einer
Gesetzesänderung im Jahr 2004 gelten neue Bestimmungen.
Mit den Gutachtern, die oftmals die Städte und Gemeinden zu solchen
Planungen aufforderten, ging Kaldewei hart ins Gericht. Sie würden von
solchen Gutachten leben, und in vielen Fällen seien Ratsmitglieder zur
Notwendigkeit von Planungen auch falsch beraten worden. Seine Kanzlei
werde in der Stellungnahme auch das Gutachten für Bad Lippspringe
angreifen. Mit »hypothetischen Rechtsfehlern« würden Politiker manchmal
regelrecht einer »Gehirnwäsche« unterzogen. Angedrohte
Schadenersatzforderungen an die Räte seien nicht haltbar. Kaldewei
empfahl den anwesenden Bad Lippspringer FWG-Politikern, sich in dieser
Frage einen Rechtsbeistand einzuholen. Den Druck auf die Politik
gestand auch der anwesende Fraktionsvorsitzende der Bad Lippspringer
FWG, Markus Wille, ein. Er als Laie sei wie viele Ratsmitglieder in
einer »schwierigen Drucksituation« bei dieser Entscheidung gewesen. Wenn
diese juristischen Beurteilungen richtig seien, würde er »glücklich
nach Hause gehen und einen Tag später den Antrag auf Aufhebung der
Planung stellen.«
Ja, ich erinnere mich, dass in den öffentlich geführten Ratssitzungen/Lichtenau/FNP/Erneuerbare Energien mehr als ein Mal hervorgehoben wurde, dass Lichtenau einen rechtssicheren und gültigen FNP habe. Eine Ratsfrau hob dieses Faktum damals besonders hervor. Sie versuchte die anderen Ratsmitglieder von den Vorteilen, die sich daraus ergeben, zu überzeugen. Leider fand sie im Rat kein Gehör und leider,leider legte sie Ihr Amt im Stadtrat nieder. So scheint es zu enden, wenn Mann /Frau sich aus Wissens-und Gewissengründen dem Fraktionszwang n i c h t unterwerfen will/kann. Nach außen schien es jedenfalls so, als seinen im Lichtenauer Rat kontroverse Diskussionen zum Ausbau der Windenergie nicht erwünscht.Obwohl die freie Meinungsäußerung/-findung ja eigentlich Grundlage einer jeden demokratisch geführten Entscheidung sein sollte, wird sie dem einen oder anderen dann doch scheinbar zum Verhängnis.
AntwortenLöschenfalls die Stadt Lichtenau bei Ihren Entscheidungen zum Ausbau der WKA Gutachten zu Grunde gelegt hatte und sich nun herausstellt, dass die Gutachten nicht neutral, falsch, manipuliert... oder sonst was waren, steht doch fest, wer die Folgschäden übernehmen muss. Gutachter lassen sich ihre Gutachten sehr gut bezahlen- da sollte man doch auch annehmen können, dass sie gut haftpflichtversichert.
LöschenBezüglich nachweislicher Beratungsfehler gibt der Staat doch entsprechende Gesetze vor!
Der Bericht in der oben aufgeführten Ausgabe bestätigt meine Vermutung, dass es dem Rat der Stadt Lichtenau nur darum gegangen ist möglichst den Interessen der Investoren nach zukommen. Er war ja mehr als offensichtlich, welche Ratsmitglieder als befangen galten und möglicher Weise davon profitieren.
AntwortenLöschenIn Borchen, Bad Wünnenberg und Büren war man sich auch soooo sicher!
AntwortenLöschenWenig differenziert, ganz einfach - wer zahlt schafft an. Das Urteil Borchen zeigt, wie angreifbar formelle Verwaltungsakte sind, es benötigt nur genügend Geld um lang genug Juristen zu beschäftigen. Wer solch unausgewogene Gesetze schafft, handelt grob fahrlässig.
LöschenEs gab einen rechtskräftigen F-Plan in Lichtenau. Im Gegensatz zu Borchen war auch die Rechtssicherheit gegeben, da offensichtlich keine Formfehler vorlagen. In den ausgewiesenen Flächen standen rund 100 Windräder und damit war die Forderung der Windkraft "Substantiellen Raum" zu geben übererfüllt. In Borchen reichten 41 WA.
AntwortenLöschenDa Lichtenau in dem alten Plan keine Höhenbegrenzung hatte waren auch der Bau große Anlagen in diesen Flächen möglich. ( Repowering)
Der Bürgermeister und der Rat folgten aber den Wünschen der Investoren um die Energiestadt zu neuen Rekorden bezüglich der Windenergie zu führen.
Weder der Bürgermeister noch eine Fraktion und nicht einmal ein Ratsmitglied hat sich gegen den unmäßigen Ausbau ausgesprochen.
Bei dieser massiven Beeinträchtigung unserer Heimat ist dies schon beachtenswert.
Möglicherweise waren aber auch unsere Ratsmitglieder durch Jurist und Planungsbüro so verunsichert,dass sie sich zu dieser Entscheidung genötigt sahen.
Das stimmt so nicht vollständig. Die CDU-Ratsfrau Ulrike Steinhagen hatte sich laut einem Artikel aus dem WV vom 12.11.2013 kritisch zur Ausweisung neuer Windkraftzonen in Lichtenau geäußert.
LöschenDie Ratsfrau war kurz nach dieser Äußerung keine Ratsfrau mehr, warum wohl ?
Ich verstehe zur Zeit auch überhaupt nicht, warum unser Bürgermeister Hartmann sich gegen eine Erhöhung der Kreisumlage stemmt und gegenüber seinem Freund Landrat Müller wettert ?
LöschenIch bin immer davon ausgegangen, dass Lichtenau aufgrund der enormen Gewerbesteuereinnahmen aus Windkraft freiwillig deutlich mehr als alle anderen dazu beiträgt.
Stimmt da etwas nicht ?