410 Meter Abstand zu Siedlungen
Windvorrangzonen: Altenbeken will bis November einen ersten Entwurf
zur Änderung des Flächennutzungsplans vorlegen
Von Ralph Meyer
Altenbeken.
Bis zur Sitzung des Bau-, Natur- und Umweltausschusses im November soll
ein erster Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans auf dem
Tisch liegen, der die Ausweisung von Windvorrangzonen regelt. Dabei soll
die bislang gültige 23. Änderung die Grundlage für künftige
Überlegungen bilden, erläutert Theo Grebe vom Bauamt der Gemeinde in der
jüngsten Sitzung des Ausschusses.
Beraten
wird die Gemeindeverwaltung durch die WWK Partnerschaft für
Umweltplanung aus Warendorf, die bereits bei der 23. Änderung mit im
Boot war. Reiner Winterkamp informierte die Ausschussmitglieder über die
gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Seit
1997 ist die Windenergie im Außenbereich privilegiert. Das bedeutet,
dass Anlagen genehmigt werden müssen, wenn die Gemeinde die
Windenergienutzung nicht über Flächennutzungs- oder Bebauungspläne
steuert und Windvorrangzonen bildet.
Einschränken
können die Kommunen die Windkraftnutzung durch einen Katalog aus harten
und weichen Tabuzonen sowie durch eine Reihe von Einzelfallkriterien.
Wichtig ist, dass nach Abzug aller Verbotsbereiche der Windkraftnutzung
immer noch substanziell Raum gegeben wird.
Allerdings
haben weder der Gesetzgeber noch die Rechtssprechung den Kommunen klare
Regelungen an die Hand gegeben. Als Faustregel gilt heute, wenn von der
Gesamtfläche einer Kommune nach Abzug der harten Tabuzonen zehn Prozent
übrigbleiben, ist der Windkraft substanziell genügend Raum gegeben.
Zu
den harten Tabukriterien zählen FFH-Flächen, Naturschutzgebiete,
Waldbereiche, Naturdenkmale und Naturwaldzellen. Ebenso sind Siedlungs-
und Gewerbeflächen tabu. In dieselbe Kategorie fallen
immissionsschutzrechtliche Mindestabstände von 410 Metern bei Siedlungen
und 210 Metern im Außenbereich. Bei Bundesstraßen und
Hochspannungsleitungen gilt ein Mindestabstand von 20 Metern. Ebenso
tabu sind Spiel- und Sportplätze, Friedhöfe, Reiterhöfe sowie
Ferienhaussiedlungen.
Zusätzlich
kann die Gemeinde über den Weg der weichen Tabukriterien bestimmte
Vorsorgeabstände festlegen. Dabei muss das gesamte Gemeindegebiet nach
gleichen Kriterien untersucht und nachvollziehbar bewertet werden.
Erschwert wird die Arbeit von Fachbüros und Kommunen durch die sich
ändernden Rahmenbedingungen.
So
sieht der jüngste Entwurf des Landesentwicklungsplans auch eine
mögliche Windkraftnutzung in Waldgebieten vor. Dazu erklärt Helmut Block
(SPD): "Bislang lagen unsere Vorrangzonen im südlichen Bereich. Was
passiert, wenn sich Remmel mit der Waldnutzung durchsetzt?" Dazu
erklärte Planer Winterkamp: "Wir planen auf völlig unsicherem Terrain."
Bis
zur Novembersitzung soll auch die Frage einer möglichen Befangenheit
von Kommunalpolitikern geklärt werden. "Im Außenbereich könnte es
kritisch werden", meint Bürgermeister Hans Jürgen Wessels mit Blick auf
Grundbesitz der Kommunalpolitiker.
© 2016 Neue Westfälische
15 - Paderborn (Kreis), Samstag 17. September 2016
Was soll die retorische Frage:
AntwortenLöschenGibt es nun also doch schon Überlegungen die WKA´s auch in die Wälder zu setzen?
Warum sollen Windräder denn nicht in den Wald gesetzt werden?
Sie sind hoch genug, um das Schwarz-, Rot- und Niederwild weit unter ihnen nicht zu stören?
Rotmilane haben sich längst an die WEA gewöhnt und Schwarzstörche ebenfalls – sagen die Investoren, und die wissen es genau.
Die Populationen der auf der „roten Liste“ gefährdeten Greifvögel und der Störche nehmen trotz (oder wegen) des Baues der WEA zu, sagen deren Gutachter! Und sie scheinen Recht zu haben, denn keine der großen Naturschutzorganisationen wie NABU, BUND und viele andere können noch das Gegenteil belegen. Und was dem Menschen gut tut, kann für die Tiere nicht falsch sein.
Na gut,dass der Lichtenauer Bürgermeister Hartmann seinen Bürgern fest versprochen hat, dass der Wald für die WKA`s Tabuzone ist und bleibt. Immerhin "er" scheint begriffen zu haben, dass es beim Ausbau der WKA Grenzen geben muss.Was interessiert mich also das Geschwätz von Sabine.Die Dame scheint nichts begriffen zu haben.Sie ist eben nur einseitig informiert oder sogar manipuliert.
AntwortenLöschenSabine ist gut informiert und hat begriffen "wie der Hase läuft!"
LöschenBürgermeister Hartmann kann es auch nicht verhindern, wenn der Wald für WEA genutzt wird - das entscheiden andere auf anderer politischen Ebene!
Diskussionen zum Thema: „Windkraft im Wald“ gab es im NRW Landtag schon 2012. Mehrere „kleine Anfragen“ heimischer Politiker sind – zuletzt Februar 2015 – an die Landesregierung gestellt. Anfangs wollte man noch die Kritik der Bürger und Naturschutzverbände gegen einen Ausbau mit WEA im Wald „ernst nehmen“. 2012 gab die NRW Landesregierung einen „Leitfaden Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen MKULNV 2012“ heraus (https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/leitfaden_wind_im_wald.pdf). Darin macht die Landesregierung deutlich, dass Windenergieanlagen im Wald kein Tabu sind. Inzwischen wurden in NRW auch 23 WEA in NRW-Wäldern genehmigt – siehe Anhang!
Das im Eggegebirge und Teutoburger-Wald noch keine WEA stehen, ist wohl allein der noch andauernden bzw. wieder aufgelebten Diskussion eines“ Nationalparks Eggegebirge-Teutoburger Wald“ geschuldet. Wird der Nationalpark kommen – was mit der derzeitigen Landesregierung wahrscheinlich ist – hat sich das Thema Windkraft in Teuto und Egge wohl erledigt. Die Zeichen dafür stehen ausnahmsweise gut, da einige „personelle Veränderungen und damit verbundene politische Verbindungen in Sachen Nationalpark“ genau darauf abzielen. Freuen wir uns also auf den Nationalpark, der in diesem Fall das Aufstellen der Windräder auf dem Kamm der Egge und des Teuto verhindern hilft. Das ist aber auch das einzige Kriterium, was die Windräder verhindert.
Infos zum Thema auf der HP des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode, Drucksache 16/7714, 09.01.2015, hier: Kleine Anfrage 3018 - „Unzulässige Waldrodungen für Windkraftanlagen im Wald – auch in NRW?“ Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Hr. Remmel) hat diese „Kleine Anfrage 3018“ mit Schreiben vom 10. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Zitat: „Das MKULNV hat zur Konkretisierung des Windenergieerlasses in Bezug auf Waldflächen im März 2012 den Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Sowohl der Windenergieerlass der Landesregierung als auch der fachlich und rechtlich konkretisierende Leitfaden geben keinen Anlass zu der Hypothese, die Landesregierung würde das sensible Ökosystem Wald bedenkenlos preisgeben. Dass jedweder Eingriff in Natur und Landschaft auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren ist, wird bereits sowohl in den landesplanerischen Vorgaben als auch in der Forst-und Naturschutzgesetzgebung gefordert. Die unteren Verwaltungsbehörden wenden diese gesetzlichen Vorgaben verantwortungsvoll an. Zur Beantwortung der Fragestellungen der Kleinen Anfrage 3018 wurden aktuelle Zahlenangaben des administrativ auf der Grundlage des Landesforstgesetzes NRW für Waldflächen in NRW zuständigen Landesbetriebs Wald und Holz NRW herangezogen.
(…)
1. „Wie viele Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen in nordrhein-westfälischen Waldgebieten wurden seit dem Jahr 2012 erteilt bzw. derzeit beantragt?“ Seit dem Jahr 2012 wurden in NRW 23 Windenergieanlagen (WEA) in Waldgebieten genehmigt. Für weitere 2 WEA liegen zurzeit Umwandlungsanträge vor. Die Waldumwandlungsgenehmigungsverfahren konzentrieren sich auf die vier Regionalforstämter Siegen-Wittgenstein (18 Anlagen), Ruhrgebiet (3 Anlagen) und Märkisches Sauerland sowie Niederrhein mit jeweils 2 Anlagen.
(…) usw. usw. . . .