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Sonntag, 24. Juli 2016

Es geht also doch mit Höhenbegrenzung!!!




 


Höhenbegrenzung ist rechtens
NRW-Verwaltungsgericht Düsseldorf untermauert Borchener Standpunkt

Borchen/Langenfeld(bel). Nach den Anhörungen zu den 19 beantragten Windkraftanlagen bei Etteln und Dörenhagen (wir berichteten am 8. Juni) blicken alle Beteiligten beim Thema Windräder-Höhenbegrenzung in Richtung Verwaltungsgericht Minden. Ein Termin für das laufende Klageverfahren ist noch nicht anberaumt worden. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat eine solche Höhenbegrenzung in einem Verfahren allerdings grundsätzlich als rechtmäßig beurteilt.
Derzeit läuft dieses Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in der Berufung. Auch hier ist ein Termin vor dem 8. Senat noch nicht angesetzt worden. Für die Beurteilung des Borchener Verfahrens wird es jedoch von zentraler Bedeutung sein.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte eine Klage gegen eine Höhenbegrenzung im Flächennutzungsplan der Stadt Langenfeld vor einem Jahr abgeschmettert. Die Ausgangslagen der Stadt Langenfeld im Kreis Mettmann und der Gemeinde Borchen im Kreis Paderborn sind fast deckungsgleich: Auch im Rheinland gilt eine Höhenbegrenzung in der Windkonzentrationszone Reusrath von 100 Metern. Auch dort klagten Betreiber mit der Begründung, dass Windenergieanlagen mit einer Höhe bis zu 100 Metern an diesem Standort nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Die Windkraftinvestoren wollten juristisch zwei Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nennleistung von 2300 Kilowattstunden und einer Höhe von 149,38 Metern durchsetzen.
Die Klage vor Gericht scheiterte jedoch. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf konnte nicht nachvollziehen, dass Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 100 Metern dort nicht wirtschaftlich betrieben werden können, so das Gericht. So hätten auch andere Betreiber Interessen an solchen »kleineren« Anlagen in diesem Bereich gezeigt und außerdem sei kurz zuvor eine Anlage in dieser Größe auch in einer Nachbargemeinde errichtet worden. Die Düsseldorfer bescheinigten der Stadt zudem einen abwägungsfehlerfreien Flächennutzungsplan und sahen auch keine Verhinderungsplanung. Das Gericht in seinen Ausführungen wörtlich: »Die Höhenbegrenzung baulicher Anlagen ist zulässig. Das Ziel, das Landschaftbild vor Beeinträchtigung zu schützen, vermag im Grundsatz eine solche Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen im Bebauungsplan oder auch schon im Flächennutzungsplan zu rechtfertigen. Das ist in der Rechtsprechung anerkannt.« (Aktenzeichen 10 K 8581/13).
Das Gericht äußerte sich zudem über die Wirtschaftlichkeit von kleineren Anlagen und verwies darauf, dass auch Hersteller Anlagen ab 67 Meter Gesamthöhe bewerben und etliche Modelle nicht höher als 100 Meter seien. »Diese Modelle würden nicht hergestellt und angeboten, wenn sie sich nicht gewinnbringend und damit wirtschaftlich sinnvoll betreiben ließen«, argumentierten die Richter.
Gegen diesen Beschluss wurde beim Oberverwaltungsgericht in Münster ein Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt. Er ist noch nicht entschieden worden.
Im Nachgang des Urteils wurden in Langenfeld schließlich vier jeweils 99,5 Meter hohe Anlagen in einer Konzentrationszone beantragt. Auch in Langenfeld gibt es eine Bürgerinitiative »Ruhiger Horizont Reusrath«, die um den Erhalt dieser Höhenbegrenzung kämpft.
Fast deckungsgleich ist die Lage in Borchen, wo sich mehr als 40 Räder drehen. Auch hier hat ein Betreiber gleichzeitig mit der eingereichten Klage vor Gericht zeitgleich eine Anlage mit der Höhenbegrenzung von maximal 100 Metern beantragt. In den Augen der Gemeinde Borchen ein klarer Beleg für die Wirtschaftlichkeit.
Auch in anderer Hinsicht dürfte das Düsseldorfer Urteil wichtig werden. Etwaige Verfahrenmängel bei dem Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 seien »geheilt«, da die Fristen für Verfahrensmängel nach damals geltender Rechtsfassung nach zwei Jahren verstrichen seien, so das Gericht. Auch der Borchener Flächennutzungsplan wurde im Jahr 2006 rechtskräftig.

8 Kommentare:

  1. Alles war also möglich im Lichtenauer FNP - eins fehlte, die Behaarlichkeit der politisch Agierenden. Kein Wunder, es waren die alten Seilschaften rund um Landrat Müller, der es allen die am lautesten schreien recht gemacht hat.

    Statt dem "Otto Normal" zuzuhören und sich kritisch mit der Situation vor Ort auseinanderzusetzen, hat er nur abgenickt und dafür gesorgt, dass andere in der Schusslinie standen. Respekt vor der Leistung von Herrn Allerdissen, er hat erkannt, dass die rechtliche Komplexität der Flächennutzungsplanung extrem hoch ist und sich daher unabhängigen juristischen Sachverstand eingekauft.

    Die größten Sorgen sollte er hinter sich haben. Mit dem neuen EEG wird nämlich nicht mehr jeder, der noch ne Morge Land von Opa hat, den Investoren hinterher laufen, sondern die Vernunft einschalten.

    In Lichtenau war klar, dass Hr. Gronemeyer aus Paderborn und Hr. Kaspari aus Büren keinen unabhängigen Sachverstand einbringen sollten, sondern die Interessen größenwahnsinniger Politiker und Turbokapitalisten vertreten sollten, dazu gehört halt der Landrat genauso wie die Investoren.

    Auch Ex BM Merschjohann war im Anfang nicht souverän genug, sich gegen Mannis Clübchen zu behaupten. Noch abhängiger vom Kreis und seinem Machtapparat war nach der Wahl BM Hartmann.

    Es ist schon augenfällig das unser Landrat, insbesondere in seiner Heimatgemeinde nur die Interessen des Kapitals vertreten hat. Werter Hr. Landrat, bitte treten Sie bei der nächsten Wahl nicht mehr an, ich möchte nämlich nicht die AfD oder die Linken wählen müssen.

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  2. Ich bin weiter zuversichtlich, dass eine Höhenbegrenzung rechlich zulässig ist.

    In meinen Einwendungen zum Lichtenauer FNP hatte ich die Lichtenauer Kommunal-Politiker / Stadträte damals aufgefordert, mit den Investoren zumindest vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die sicher stellen können, dass die Stadt Planungshoheit für die Zukunft behalten kann. Mit der Einräumung substanzieller Fläche solle, man sich, so schlug ich vor, ein Mitspracherecht zur Höhenbegrenzung und Abstandsregelung offenhalten!!!!!!
    Zur Antwort bekam ich, dass die Stadt vorrangig der Windernergie substanziellen Raum geben müsse!!! Andernfalls bestehe Gefahr, dass der FNP nicht rechtssicher sei und dann, so unser BM Hartmann, drohe Wildwuchs!!!!!
    Spätestens heute dürfte wohl jedem bewusst sein, dass das nur unqualifizietres "Blah blah blah" war
    Der Ausbau der WKA in Lichtenau ist nun,lieber BM, bei aktuell gültigem FNP, viel mehr als wildwüchsig !!!! Es wird alles andere als repowered--- im Gegenteil!!! die 200 m Windriesen werden zusetzlich zwischen die kleinen Anlagen gesetzt!! selbst unser ach so geliebtes Eselsbett wird nicht verschont!! da pack ich mir an die Stirn!!! gehts noch??
    Ich bin mir auch sicher, dass nun die WKA mit Tuningtechnologie, näher an die Wohngebiete heranrücken !!!
    Ich bin schon jetzt gespannt, wie sich unser Bürgermeister nun rechtfertigen will!!!! vier Reaktionen sind schon mal sicher :
    1. die einen werden ihn beschimpfen,
    2. viele werden ihn verlachen
    3. die anderen, nämlich die Investoren werden ihm weiter die Füße küssen oder
    4. der ien oder andere Investor wird mit Klagen drohen, vor denen BM ganz sicher davonläuft.
    Zusammenfassend ist zu allen vier Möglichkeiten zu sagen: " Anders als die Stadt Borchen hat die Stadt Lichtenau verloren!! verschandelte Natur und Landschaft und entzweite Bürger!!!

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  3. Heute um 21:45 h "REPORT MAINZ" - Windkraft um jeden Preis: Wie Lobbyisten um Milliarden-Subventionen kämpfen!

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  4. Weiss nicht was ihr habt. Bald ist doch großes Windparkfest! Man halt sich fest, Getränke und Würstchen zu günstigen Preisen! Da lach ich mich doch schlapp. Günstige Würstchen und Getränke sollen es richten. Na da nehm ich den Wertverlust meines Hauses doch gerne in Kauf, bei so günstigen Würstchen und Getränken ..... Welcher Ort hat das schon? Unsere sachkundigen Ortswichtigen haben alles richtig gemacht, immerhin gibt es jetzt günstige Würstchen!
    Vielleicht auch ein Geschäftmodell für die ortsansässigen Supermärkt: Zahl 1000, Kauf für 300 und nimm dir nen günstiges Würstchen + Getränk gratis! Ein echtes Geschäft, oder? Fragt sich nur für wen ......? Aber es scheint genug Blinde zu geben!

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    1. Die sind aber auch kleinlich, wenigstens Manni, Josef und alle Ratenden sollten nen Würstken um süs kriegen.

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  5. Kommt Leute, euer Genöle ist ja nicht mehr auszuhalten.
    Wir "Eure Investoren",meinen es doch nur gut mit euch Lichtenauern und mit den andern auch.
    Ihr seid auch herzlich eingeladen zu unserer Windparty, würde uns freuen wenn ihr kommt. Braucht ja kein Würstchen essen, aber wir könnten uns mal wieder austauschen. So von Gesicht zu Gesicht und nicht unter Anonym.
    Und gebt doch bitte unseren Link http://windkraftsatire.de/ in euren Kreisen weiter, dann habt auch mal wieder n bischen Spaß inne Backen.

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  6. Lieber Jo, fang du doch schon einmal damit an, dich zu auten und nicht hinter dem Pseudonym "Jo" zu verstecken.
    Die windkraftsatire.de habe ich bereits aufgerufen und kommentiert. Leider entsprach der Kommentar nicht der Linie der Lackmann´schen Meinung und wurde postwendend gelöscht.
    Ihr Invetoren müsst ja wohl ganz schön gefrustet sein, sonst hättet ihr mit Sicherheit nicht so eine primitive Seite geschaffen !
    Tz tz tz !

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  7. Ja, lieber Jo.....s! ich kenne auch schon eure nächsten Angebote, die da wären:
    Heiraten im Windpark und Urnenbestattung unter´m Windrad und das alles zu Familienfreundlichen Preisen! Und Jo.....s, die Seite windkraftsatire.de ist so lächerlich, wie alles was aus ihrem Mund kommt!

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