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Sonntag, 13. März 2016

Die Erhaltung unseres bedeutenden Landschaftsraums darf nicht zum Vorteil der Investoren geopfert werden.

Westf. Volksblatt 12.03.2016

1 Kommentar:

  1. Der BUND und der NABU sehen den Rotmilan in seinem Bestand als "extrem stark gefährdet" und unternehmen dennoch wenig für seinen Schutz.
    Störungen durch die Häufung von Windkraftanlagen in der Nähe von nachgewiesenen Brutplätzen, die meist an den Waldrändern oder in den Feldgehölzen liegen - hier in Lichtenau in der Buchlieth und am Waldrand der Buchenwälder rund um Grundsteinheim - werden von der NABU scheinbar toleriert. Der Naturschutz verlangt einen Abstand von mind. 1000 Meter um die Rotmilan-Horste und einen noch deutlich größerer Abstand - mindestens 6.000 m - zu den wichtigen Jagdgebieten des Rotmilans!
    In Lichtenau hat man Windenergieanlagen auf weniger als 100 Meter an nachgewiesene Brutplätze heran gebaut – kein Problem für die Betreiber und die Behörden und scheinbar auch nicht für die Naturschutzverbände.
    Warum klagt der NABU nicht auch hier in Lichtenau gegen die Betreiber und den Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde für die Windräder, die doch wohl alle sehr eindeutig gegen den Naturschutz verstoßen haben?

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