Hallo liebe Mitstreiterinnen u. Mitstreiter für ein lebens-
und liebenswertes Lichtenau
Die offene Gruppe der Aktiven von
ProLichtenau traf sich am 22. Oktober wie jeden Mittwoch in Lichtenau zum Austausch und zur
Diskussion.
Zu der gestern Abend bei unserem Treffen
aufgeworfenen Frage: "Wie wird denn konkret mit den Einwendungen od.
Einsprüchen von Bürgerinnen und Bürger zum Flächen-Nutzungs-Plan
verfahren?" konnte ich heute folgende Klärung erreichen.
Nach meiner Rückfrage heute
Vormittag bei Hr. Manegold teilte er mir ergänzend folgendes mit:
a.
Die Einwendungen oder Einsprüche
sind zu richten an die Stadtverwaltung Lichtenau od. auch den Bürgermeister der
Stadt Lichtenau;
die Einwendungen können ganz formlos
gemacht werden (früher sagte man: wie einem der Schnabel gewachsen ist!). Der
Einwand kann auch handschriftlich (aber lesbar) gemacht werden. Die Punkte, die
einem besonders wichtig sind, sollte man verständlich - wer will, auch sehr
ausführlich - beschreiben. Man darf und sollte selbstverständlich auch
mehrere, verschiedene Punkte in einem Einwendungsschreiben auflisten.
Wer unbedingt möchte, kann aber auch
mehrere Einzeleinwendungen zu verschiedenen Themen machen.
b.
Die Einwendungen oder Einsprüche
können persönlich bei der Stadt Lichtenau abgegeben oder auch per Email oder
per Post zugesendet werden; auch können sie in den Briefkasten der
Stadtverwaltung gegeben werden oder auch zur Niederschrift beim zuständigen
Sachbearbeiter mündlich vorgetragen werden. Selbstverständlich sollte man immer eine Durchschrift
od. eine Kopie für sich selbst behalten.
Herr Manegold sicherte aber zu, dass
in diesem Verfahren der zweiten Bürgerbeteiligung jeder Einwender nach
der Prüfung seines Einwandes eine schriftliche Benachrichtigung über den
Beschluss seines Einwandes bekommt.
c.
Geprüft werden die Einwendungen od.
Einsprüche (egal wie man betitelt) von einem Gremium bestehend aus: Vertreter
des Planungsbüros (Herr Caspari), einem Juristen (Hr. Gronemeyer), Vertreter
des Fachbereiches der Stadt Lichtenau (das können der Fachbereichsleiter, aber
auch andere und mehrere Mitarbeiter des Fachbereiches sein). In diesem Gremium
wird jeder Einwand geprüft und eine Entscheidung oder Wertung vorgenommen. Die
Wertung wird schriftlich als Beschluss formuliert, dieser Beschluss wird dem
persönlichen Einwand dann zugeordnet und der Einwender bekommt nach Abschluss
des Verfahrens die oben schon erwähnte Benachrichtigung über seinen Einwand.
d.
Alle Einwendungen werden mit dem
Gesamtpaket des FN-Planes nach Abschluss des Verfahrens der Bezirksregierung in
Detmold vorgelegt, die dann ihrerseits das Gesamtverfahren noch einmal
überprüft.
Persönliche Anmerkung:
Bitte helft Eurer Verwandtschaft,
euren Nachbarn, Freunden und Bekannten bei der Formulierung der Einwendungen
und wer kann, übernimmt vielleicht die Schreibarbeit und lässt dann
unterschreiben. Wir brauchen jetzt wirklich jede Unterstützung.
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