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Dienstag, 8. April 2014

Bayern bremst Bau von Windrädern - Warum nutzt die NRW-Landesregierung nicht auch die Länderöffnungsklausel?

Bayern nutzt die Länderöffnungsklausel und setzt die Mindestabstände der Windrädern von Wohnbebauungen auf das 10-fache der Gesamthöhe der Anlage (nicht Nabenhöhe!!!) fest.
Diese Regelung setzt Bayern vor dem Hintergrund von bisher 650 installierten Windrädern in Kraft. Zum Vergleich, in Lichtenau drehen sich rund 100 Räder - Tendenz steigend!
Lesen Sie den gesamten Pressebericht:  http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/energiewende-seehofer-bremst-bau-von-windraedern-in-bayern-a-963329.html


Spiegel-Online 08. April 2014





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