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Mittwoch, 15. Oktober 2014

Flächennutzungsplan der Stadt Lichtenau wird offen gelegt



Es ist soweit . . . 
die Offenlegung der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau . . . darin die neuen Windvorrangzonen erfolgt am:

20.10.2014 und endet am 21.11.2014!


Jetzt hat jede Lichtenauer Bürgerin und jeder Bürger Gelegenheit, durch schriftliche Einwendungen sein Veto für oder gegen diesen FN-Plan einzulegen. 

Wer also noch Bedenken hat oder Einsprüche geltend machen will, sollte diese jetzt schriftlich formulieren und spätestens bis zum 21.11.2014 der Stadtverwaltung Lichtenau zukommen lassen.



Link zum Amtsblatt Lichtenau: 

http://www.lichtenau.de/medien/3616/original/544/Amtsblatt-Nr.-15-10.10.2014.pdf




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