Es ist soweit . . .
die Offenlegung der 95. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau . . . darin die neuen
Windvorrangzonen erfolgt am:
20.10.2014
und endet am 21.11.2014!
Jetzt hat jede Lichtenauer Bürgerin
und jeder Bürger Gelegenheit, durch schriftliche Einwendungen sein Veto für
oder gegen diesen FN-Plan einzulegen.
Wer also noch Bedenken hat oder
Einsprüche geltend machen will, sollte diese jetzt schriftlich formulieren und
spätestens bis zum 21.11.2014 der Stadtverwaltung Lichtenau zukommen lassen.
Link zum Amtsblatt Lichtenau:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.