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Donnerstag, 5. Januar 2017

Welches Interesse ist größer - A: das, der Investoren - B: das, der Bürger?




Borchen(bel). »Ein Rechtsverständnis des Landrates, das einen wütend macht«, reagiert die SPD-Fraktion Borchen auf die jüngste Presseerklärung des Kreises Paderborn zur Genehmigung der Windkraftanlagen in Borchen (wir berichteten am 31. Dezember). Insbesondere kritisiert Fraktionschef Herbert Berger die Ablehnung des Kreises Paderborn, gegen das Urteil des Mindener Verwaltungsgericht in Berufung gehen zu wollen. Schließlich sei die Berufung »ein ganz normaler Rechtsweg«.
»Der Platz des Landrates muss an der Seite seiner Bürger sein«, fordert der Borchener SPD-Fraktionschef. Die Verlautbarungen des Kreises hingegen »machen den Eindruck eines leidenschaftlichen Engagements für die Interessen der Investoren, nicht aber der Menschen in Borchen«, kritisiert Berger. Schadenersatzforderungen dürften dem nicht entgegenstehen. Die Ablehnung der Berufung durch den Kreis Paderborn in dieser Frage mit Hinweis auf mögliche Schadenersatzforderungen sieht auch Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen kritisch: »Ab wie viel Euro Schadenersatzandrohung kann ich mir dann überhaupt die nächste Instanz leisten?«, hinterfragt er grundsätzlich solche Argumente in Bezug auf die Rechtsprechung. Dennoch werde die Gemeinde weiterhin juristisch die Position verteidigen, die der Rat als politische Vertretung der Bürger gefasst habe. Wenn allerdings der Hauptbeklagte, der Kreis Paderborn, nicht in die Berufung gehe und nur die Gemeinde als Nebenkläger, mache dies vor der nächsten Instanz allerdings nicht einen erfolgversprechenden Eindruck. Schuldzuweisungen in Richtung der Gemeinde Borchen wegen irgendwelcher Verfahrensfehler – wie jüngst zum Jahreswechsel – lehnt Allerdisssen ab: »Alle Planungen lagen dem Kreis als Genehmigungsbehörde schließlich vor. Er hätte damit auch alle Formfehler finden können.«
Wenig Freude über die versagte juristische Hilfe aus dem Kreishaus in dieser Frage dürfte der jüngste Rechtsstreit des Kreises auslösen, der jetzt sogar bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelangte (wir berichteten am Mittwoch im überregionalen Teil). Diesen Klageweg durch alle Instanzen zur Tötung von Eintagsküken wollte jedoch das Land NRW vom Kreis Paderborn durchgeführt wissen, obwohl ein Verwaltungsgericht auch hier eine Nichtzulassung der Beschwerde beschied: Per Erlass waren seitens des Landes bereits 2013 die Kreisordnungsbehörden angewiesen worden, per Ordnungsverfügungen gegen Züchter das Töten von Eintagsküken zu unterbinden. Dagegen war geklagt worden, das Verwaltungsgericht Minden hob zunächst die Ordnungsverfügungen auf. Dann folgte die Anweisung durch das Land, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster konnte sich der Kreis Paderborn wiederum nicht durchsetzen und verlor erneut. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Per Landeserlass erging jedoch anschließend an den Kreis Paderborn die Anweisung, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Das Land wies den Kreis Paderborn sogar nach mehreren Niederlagen vor Gericht an, eine bestimmte Kanzlei in Berlin mit dieser Aufgabe zu kontaktieren und sicherte zudem zu, die Kosten für diese Verfahren zu übernehmen. Auf Anfrage der Fraktion der Bündnisgrünen informierte der Kreis Paderborn anschließend auch den Kreistag im Oktober über diese Vorgehensweise. Das Klage-Verfahren ist jetzt zu einem Fall für das Bundesverwaltungsgericht geworden.
Bei der Windkraft hatte das Oberverwaltungsgericht Minden bei seinem Urteil vom 28. September eine Berufung auch nicht zugelassen. Hier sprach der Kreis Paderborn anschließend jedoch davon, »dass der Kreis Paderborn die Rechtsauffassung des Gerichts akzeptieren müsse« und lehnte einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ab. Bei einer Nichtgenehmigung der beantragten Anlagen drohten zudem Schäden in Millionenhöhe, so der Kreis und erteilte »unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts« die Genehmigung insbesondere für die Windkraftanlage in Dörenhagen. Schließlich habe auch der Gemeindeversicherungsverband nur »geringe Erfolgsaussichten für die Einlegung von Rechtsmitteln gesehen«, so der Kreis Paderborn in seiner Begründung zu seiner Ablehung des Rechtswegs.

Freitag, 30. Dezember 2016

Und das zum Thema: Sparsamer Umgang mit Energie!





Schöne Bescherung: Über die Feiertage mussten Verbraucher 20 Millionen Euro für die Entsorgung von überschüssigem Ökostrom bezahlen. Und im kommenden Jahr wird die Stromrechnung weiter steigen.

Wer jetzt eine Liste mit guten Vorsätzen fürs neue Jahr anlegt, sollte dringend einen Punkt mit aufnehmen: Stromversorger wechseln! Denn schon zu Beginn von 2017 steigen die Preise für Elektrizität. Ein Vier-Personen-Haushalt, der immer noch im Grundtarif seines örtlichen Versorgers steckt, kann durch einen Wechsel leicht mehr als 300 Euro im Jahr sparen.
Nach aktuellen Zahlen vom Verbraucherportal Check24 erhöhen gleich zu Jahresbeginn 334 Grundversorger ihre Preise, also rund 40 Prozent aller deutschen Stromversorger. Die Teuerung beträgt im Schnitt 3,5 Prozent und betrifft rund elf Millionen Haushalte.
„Die Welle der Strompreiserhöhungen für Januar ist fast doppelt so hoch wie im vergangenen Jahr“, sagt Oliver Bohr, Check24-Geschäftsführer. „Erfahrungsgemäß werden für März bis April noch einige Versorger nachziehen.“

Zwei Ursachen hat Check24 für den Preisanstieg ausgemacht: Zum einen steigt die Umlage zur Förderung der Ökostrom-Produktion um acht Prozent auf den neuen Rekordwert von 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Zum anderen stiegen auch die Kosten der Stromnetze um ebenfalls acht Prozent an.

Der Vergütungssatz ist unabhängig von der Nachfrage
Allerdings finden sich auch einige kleinere, recht bizarre Posten unter den Strompreistreibern. So mussten die deutschen Verbraucher etwa über die Weihnachtsfeiertage hinweg nach überschlägigen Berechnungen fast 20 Millionen Euro für die Vernichtung überschüssigen Ökostroms zahlen.
Hintergrund der sonderbaren Verklappungsprämie ist eine Vorgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Danach darf jeder Produzent erneuerbarer Energien seine grünen Kilowattstunden ins Stromnetz einspeisen, ganz unabhängig davon, ob überhaupt Nachfrage besteht. Die Netzbetreiber sind in jedem Fall verpflichtet, die Elektrizität abzunehmen und mit einem festen Vergütungssatz zu bezahlen.

Doch wohin mit dem Strom im Netz, wenn ihn niemand braucht? Die Überproduktion fiel wegen des Sturms diesmal besonders groß aus. Das brachte Zehntausende Windkraftanlagen auf Touren – doch wegen der Feiertage brauchte die Industrie den Strom nicht. Da die Netzbetreiber verpflichtet sind, den eingespeisten Ökostrom an der europäischen Strombörse EEX zu vermarkten, gingen sie dort mit den Preisen immer weiter herunter. Bereits früh an Heiligabend rutschten die Börsenstrompreise sogar in den negativen Bereich. Das heißt, die Stromnetzbetreiber verschenkten den deutschen Stromüberschuss zu diesem Zeitpunkt nicht nur, sie zahlten jedem Abnehmer sogar noch 7,62 Euro pro Megawattstunde oben drauf.


Freuen sich Nachbarstaaten über deutschen Irrsinn?
Die Stromschwemme ließ über die Weihnachtstage hinweg kaum nach und sorgte für insgesamt 35 Stunden für negative Strompreise am Großhandelsmarkt. Der an jeder Nachfrage vorbei produzierte Strom hatte damit also nicht nur jeden Marktwert verloren, sondern verursachte seinen Besitzern zusätzlich auch noch Kosten. Während zu „normalen“ Zeiten Strom für rund 30 Euro pro Megawattstunde gehandelt wird, mussten die Stromnetzbetreiber am Morgen des zweiten Weihnachtstages sogar „minus 67 Euro“ bieten, um noch irgendwo Abnehmer für den Überschuss-Strom zu finden.
Wer sich diese Entsorgungsgebühr einsteckte, ist unbekannt. Branchengerüchten zufolge lassen Industriebetriebe, die sich direkt an der Strombörse mit Elektrizität eindecken, ihre Kessel, Großfeuerungsanlagen und Maschinen länger in Betrieb, ohne irgendetwas zu produzieren – einfach nur weil es so lukrativ ist, Strom zu verbrauchen. Eine Möglichkeit, die privaten Endverbrauchern nicht zur Verfügung steht.
Als sicher gilt, dass europäische Nachbarstaaten das Geldgeschenk der deutschen Stromverbraucher gern annehmen und ihre eigenen Kraftwerke herunterfahren, solange es deutschen Gratisstrom plus Bonuszahlung gibt.
Besitzer von Pumpspeicherbecken in den Alpen etwa nutzen die Gratis-Energie, um ihre Staubecken vollzupumpen. Herrscht zu anderen Zeiten wieder Windflaute und Ökostrom-Mangel, wird Strom aus diesen Wasserkraftwerken wieder zu hohen Preisen zurück nach Deutschland verkauft: Eine doppelte Rendite für die Betreiber solcher Anlagen in Österreich und der Schweiz. Immerhin dürften die Gesamtkosten der deutschen Stromentsorgung überschlägig geschätzt in den Tagen zwischen dem 24. und 27. Dezember knapp 20 Millionen Euro betragen haben.

Negative Preise gab es seit 2011 schon häufiger
Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) sehen in dem Phänomen negativer Strompreise ein Indiz dafür, dass es so nicht mehr weiter gehen kann mit der Ökostrom-Förderung. In ihrem jüngsten Aufsatz für das Fachmagazin „Resource and Energy Economics“ zitieren Mark Andor und Achim Voss Studien, denen zufolge die Zahl der Jahresstunden mit negativen Strompreisen von insgesamt 56 in diesem Jahr auf über 1000 im Jahr 2022 ansteigen könnte.


Laut den RWI-Forschern gibt es seit 2011 regelmäßig an Sonn- und Feiertagen – und gerade über Weihnachten – lange Phasen, in denen es Stromüberproduktion mit negativen Preisen gibt.
Besonders bedenklich sieht es bei Elektrizität aus Biomasse-Anlagen aus, der mit einer Kapazität von rund 7000 Megawatt in Deutschland einen nicht ganz kleinen Teilbereich der Ökostrom-Produktion ausmacht. Die RWI-Forscher nehmen an, dass die Grenzkosten der Stromproduktion in Biomasse-Anlagen bei rund 30 Euro pro Megawattstunde liegen. Damit würden Biomasse-Anlagen schon dann volkswirtschaftliche Wohlfahrtsverluste verursachen, wenn die Großhandelspreise für Strom unter diese Marke rutschen – was praktisch in jeder zweiten Stunde des Jahres 2016 der Fall gewesen ist.

Experten raten zu vollständigem Systemwechsel
Als Konsequenz plädieren die RWI-Forscher Andor und Voss dafür, das System der Ökostrom-Förderung ganz zu überdenken. Volkswirtschaftlich effizienter wäre die Energiewende womöglich, förderte man stattdessen den Bau von Ökostromanlagen unabhängig von deren Output, heißt es im Aufsatz „Capacity subsidies versus generation subsidies“
Mit dem RWI-Verstoß wächst die Zahl der Wissenschaftler, die die häufigen Nachbesserungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für nicht mehr zielführend halten und stattdessen einen grundsätzlichen Systemwechsel in der Energiewende fordern.
Die Regierung hatte das EEG zuletzt im Sommer dieses Jahres novelliert. Seither müssen sich die Investoren von Wind- und Solaranlagen in Ausschreibungen um den Bauauftrag bewerben, wobei jeweils nur der Interessent mit dem niedrigsten Kostenvoranschlag den Zuschlag erhält. Wissenschaftler, wie etwa auch der Vorsitzende der Regierungskommission zum Monitoring der Energiewende, Andreas Löschel, halten diese kostensenkende Verbesserung zwar für richtig. Da Ökostrom-Produzenten aber auch weiterhin nicht dem vollen Marktrisiko ausgesetzt seien, sei im Sinne einer nachhaltigen Energiewende ein vollständiger Systemwechsel ratsam

Dienstag, 20. Dezember 2016

Viele Dahler Bürger sind der Meinung, dass sie mehr als genug Windräder aushalten müssen. Nun kommen noch mehr Windräder in ihr Blickfeld: höher und näher! Könnte das auch den Lichtenauern noch blühen?


Westflisches Volksblatt 20.12.2016

Die Windkraftpläne der Stadt Paderborn sehen diese Dahler Bürger mit größter Sorge.
Dem von den Fraktionen mehrfach geäußerten Dank an das Paderborner Planungsamt und dessen Berater muss man sich anschließen. Es ist in der Tat eine Leistung, auf mehreren hundert Seiten Papier die zahlreichen Einwände der Bürgerschaft gegen den mehrfach ausgelegten 125. Flächennutzungsplan so konsequent abzuwiegeln, dass das städtische Planungskonzept am Ende ohne maßgebliche Korrekturen als »ausgewogene« Beschlussvorlage vorgelegt werden kann. Ein akzeptabler Kompromiss zwischen weiterem Windkraftausbau und Anwohnerschutz mit immerhin 1000 Metern Vorsorgeabständen zur Wohnbebauung ? Die Anwohner in Dahl (die Landbesitzer und Investoren natürlich ausgenommen) werden das anders sehen, denn die Perspektive wird durch den Wohnort bestimmt.
Zwar sorgen sich die Planer auch um den Hotspot Dahl, der schon jetzt von Windkraftanlagen zugestellt ist, nun aber dennoch weiter zugebaut werden soll. Die Sorgen bleiben allerdings planerisch weitgehend folgenlos, wobei der Teufel im Detail steckt. Wer den langwierigen Planungsprozess aufmerksam verfolgt hat, wird sich noch erinnern: In Dahl wurden der Iggenhauser Weg und das Holterfeld seinerzeit aus guten Gründen mit einer 100-Meter-Höhenbegrenzung belegt.
Aufgrund von Klageandrohungen der Investoren und Betreiber wurde die Höhenbegrenzung per Ausnahmeregelung für die streitbefangenen Windkraftanlagen aufgehoben. Und nun muss angeblich »Vertrauensschutz« gewährleistet werden für diejenigen, die auf diesen Gebieten repowern wollen. Vertrauensschutz für ein Recht, was man nie besessen oder ausgeübt hat ? Nur in Dahl dürfen jetzt also Megaanlagen in unbegrenzter Höhe so nah und mit einem auf 750 Meter deutlich reduzierten Vorsorgeabstand an die Wohnbebauung herangebaut werden wie nirgendwo sonst in Paderborn. Eine »ausgewogene« Planung zugunsten der Investoren und Betreiber und zu Lasten der Anwohner ? Am üblichen Paderborner Planungsprinzip wurde in jedem Fall festgehalten: Planungen und Verhandlungen finden nach wie vor hinter verschlossenen Türen statt. Die Stadtplaner, Berater und Lobbyisten wirken im Hintergrund. Die Bürgerschaft erfährt nichts vom Für und Wider der verhandelten Argumente. Die Verhandlungsergebnisse bekommt sie erst vorgesetzt, wenn alles bereits entschieden ist, um dann zur Kenntnis nehmen zu dürfen, dass und weshalb ihre Einwände zurückgewiesen wurden.
Im Übrigen: Schon seinerzeit wurden Bürgereinwände gegen jene Ausnahmeregelungen einfach abgewiesen, und schon seinerzeit wurde gefordert, die Bürgerschaft in den Planungsprozess einzubinden, so dass auch deren Argumente gleichgewichtig in eine ergebnisoffene Diskussion eingebracht werden können.
Die Bürger müssen ernst genommen werden, damit Politikverdrossenheit einerseits und Populismus andererseits nicht weiter um sich greifen. So lautet der politische Sprachjargon über eine politische Realität, die alles beim Alten belässt – bis hinunter zur Kommunalpolitik. Vor dieser politischen Szenerie sollte sich niemand wundern, dass die Zahl der Frustrierten wächst. Die einen halten – aus eigener Erfahrung zunehmend politikverdrossen – jegliches politisches Engagement für wirkungslos und ziehen sich ins Private zurück. Die anderen, wütend ob der ständig erfahrenen Missachtung, schließen sich jenen an, die – populistisch – mit dem Establishment (»Die da oben – wir da unten«) zugleich auch mit dem ganzen parlamentarischen System aufräumen wollen.
Und nur wenige der politischen Verantwortungsträger scheinen zu bemerken, dass die demokratische Erosion in der Kommunalpolitik beginnt – weil sie dort von ihnen selbst vorangetrieben wird.
MONIKA und Prof. Dr. JÜRGEN BAUR, FRIEDHELM BROCKMEIER,
HEINZ BROCKMEIER,
Dr. FRANZ-DIETER CRAMER,
MARGARETE und JOHANNES FERNHOMBERG
ANNE FRANZBECKER,
HANS-HERMANN JUERGENS,
CHRISTEL UND UDO MÜGGE,
Dr. CORNELIA MÜLLER- ALLROGGEN,
Prof. Dr. OTTO ROSENBERG,
CHRISTA und HORST SPITTKA,
HANS STUPELER,
BARBARA ZABEL,
UTE und DIETER ZACHARIAS,
alle aus Dahl

Samstag, 17. Dezember 2016

Für Paderborn bezahlen die Bergdörfer


Westfälisches Volksblatt 17.12.2016

Paderborner Perspektiven
 

Von Karl Pickhardt

Und Dahl bezahlt

Schiedlich friedlich und diesmal ohne Adventslieder eines Schulchores hat sich der Paderborner Stadtrat in die Weihnachtsferien verabschiedet. Dabei hätte der politische Beobachter am Donnerstagabend durchaus eine Streitdebatte erwarten dürfen, denn es ging um viel Geld. In nicht einmal zwei Stunden hat der Stadtrat bei der Verabschiedung des Haushaltes 2017 den Weg geebnet, 432 Millionen Euro auszugeben und dabei ein Defizit von 15 Millionen Euro in Kauf zu nehmen. Bei der Etateinbringung waren es sogar noch mehr als 17 Millionen Euro Minus.
Neben der Vorstellung der Entwürfe, wie künftig die inzwischen geräumte Alanbrooke-Kaserne (18 Hektar) künftig genutzt werden soll (Bericht in dieser Ausgabe), geriet am Dienstagabend im Bau- und Planungsausschuss eine Windkraftdebatte zum politischen Paderborner Top-Thema dieser Woche im Rathaus. Nach drei Jahren Planung steht nun auf fast 1200 Seiten der »Windkraftpakt«.
Die Rechtssprechung hat die Paderborner Windkraftpolitik in den vergangen Jahren getrieben und zu diesem gewaltigen Papier zur 125. Änderung des Flächennutzungsplanes genötigt. Es ist das »für einen Ausschuss dickste Papier«, sagte Ausschussvorsitzender Dietrich Honervogt (CDU). Die Rathäuser Büren, Bad Wünnenberg und zuletzt Borchen haben sich blutige Nasen geholt, als Richter an Verwaltungsgerichten ihre Flächennutzungspläne einkassierten und Politik und Verwaltung empfindliche Niederlagen zufügten.
Dieses Schicksal will sich Paderborn ersparen und hat immer wieder am Planentwurf gefeilt und das Papier neuen Rechtssprechungen angepasst, um im langen Schatten der Windkrafturteile gegen Büren, Borchen und Bad Wünnenberg zu bestehen.
Unterm Strich stellt Paderborn im fast 18 000 Hektar großen Stadtgebiet 551 Hektar als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen zur Verfügung, die jetzt keiner Höhenbegrenzung mehr unterliegen. Ein Mindestabstand zur Wohnbebauung beträgt 1000 Meter: Das ist im OWL-Vergleich üppig und bremst weitere Windräder aus. Zumindest vorerst.
551 von 18 000 Hektar: Das lässt auf den ersten Blick keine große Verdichtung erahnen. In der Realität tragen aber die so genannten »Bergdörfer« Neuenbeken, Benhausen und allen voran Dahl allein die Hauptlast Paderborner Windkraftpolitik. 80 Paderborner Windraftanlagen und zusätzlich in Sicht die Windriesen an den Stadtgrenzen zu Lichtenau und Bad Lippspringe: Da sind Proteste aus diesen Orten nur allzu verständlich. Aber mehr als tröstende Worte und Achselzucken der Politiker bleiben nicht. Die Politik verweist auf die politisch gewollte Energiewende. Und Dahl bezahlt.
Paderborner Stadtväter wähnen sich nach Schiffbrüchen in der Nachbarschaft mit diesem Flächennutzungsplan vor dem Richterstuhl auf der sicheren Seite. Wirklich? Wie heißt es so schön: Auf hoher See und vor Gericht befinden sich alle in Gottes Hand. Das gilt wohl auch für das Paderborner Windkraftpaket.

Montag, 12. Dezember 2016

Im Gegensatz zum Lichtenauer Stadtrat, hat der Borchener Rat Rückgrat und zeigt, wen er mehrheitlich vertritt!

Kampf gegen Windmühlen

Borchener Politik verweigert weiteren Anlagen ihre Zustimmung

Borchen (per). Die Gemeinde Borchen hält an ihrem Kurs fest und verweigert zusätzlichen Windkraftanlagen bei Dörenhagen ihre Zustimmung. Einstimmig hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am Donnerstagabend sieben beantragte Anlagen abgelehnt. Damit stellen sich die Kommunalpolitiker fraktionsübergreifend gegen Landrat Manfred Müller (CDU), der angekündigt hatte, die Windmühlen zu genehmigen (WV vom 7. Dezember).
Deutliche Worte in Richtung Müller wählte Jürgen Schmidt (SPD), der dem Landrat vorwarf, die Windmühlen »im vorauseilenden Gehorsam« durchgewunken zu haben. »Wir hätten erwartet, dass er uns auf dem Weg in der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden begleitet. Stattdessen lässt er uns im Regen stehen und versteckt sich hinter Gutachten und Aussagen über Schadenersatzansprüche des Gemeindeversicherungsverbandes«, schimpfte der Sozialdemokrat.
Für Stirnrunzeln bei Bürgermeister Reiner Allerdissen (SPD) sorgten die Grünen, als es um den Antrag einer 180 Meter hohen Windenergieanlage ebenfalls bei Dörenhagen ging – und zwar die Anlage jenes Investors, der den Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen zu Fall gebracht hatte. Guido Reitmeyer stimmte gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Edzard Buse-Weber (»die Höhenbegrenzung ist nicht mehr zu halten«), das Windrad zu genehmigen. Reitmeyer argumentierte, dass wohl auch bei einem überarbeiteten Flächennutzungsplan die Anlage genehmigt werden müsste und diese zudem den notwendigen Abstand zur Wohnbebauung einhielte und innerhalb der ausgewiesenen Windvorrangzonen läge.
Bürgermeister Allerdissen sprach von einem »verheerenden Signal« an die Bürger und die Gerichte, wenn man dieser Anlage zustimmen würde, denn damit widerspreche die Gemeinde einem wesentlichen Punkt ihres eigenen Flächennutzungsplans, nämlich der Höhenbegrenzung von 100 Metern. »Das würden die Menschen hier in Borchen nicht verstehen, wenn wir dieser Anlage erlauben«, warnte der Verwaltungschef und erntete für diese Haltung Zuspruch aus allen anderen Fraktionen.
Auch die CDU stellte sich indirekt gegen ihren Parteifreund Manfred Müller: »Wir haben zugestimmt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, und dieses Ziel sollten wir weiter verfolgen«, sagte Harald Kuhnigk. Er schloss auch nicht aus, gegen die Genehmigung des Kreises Paderborn zu klagen. Reiner Allerdissen bezeichnete dieses Szenario sogar als »alternativlos«.
Im Fall der sieben weiteren beantragten Windkraftanlagen bei Dörenhagen können Verwaltung und Politik zunächst ein wenig auf Zeit spielen. Diese Anträge waren nämlich erst nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts gestellt worden und können für ein Jahr zurückgestellt werden, da die Gemeinde Borchen die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans beschlossen hat.